Abteilung 2.2 - Bauordnung und Denkmalschutz
Beschreibung
Die Abteilung 2.2 Bauordnung und Denkmalschutz ist die Untere Bauaufsichtsbehörde und die Untere Denkmalschutzbehörde für die Wallfahrtsstadt Kevelaer.Die Untere Bauaufsichtsbehörde ist für die Überprüfung und Genehmigung von Baugesuchen, die Überwachung aller Bauvorhaben im Stadtgebiet, die Archivierung von Bauakten, die Bearbeitung von Baulasten, die Widerspruchsbearbeitung und das bauaufsichtliche Einschreiten zuständig. Sie wacht über die Einhaltung der zahlreichen Vorschriften und Auflagen des Baurechts.Eine kompetente Beratung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rund um das Thema Bauen ist sowohl in der Bauaufsicht als auch in der Denkmalpflege ein wichtiger Bestandteil des Aufgabenbereiches der Abteilung. Durch eine qualifizierte Vorabstimmung werden Fehler vermieden, die sonst zeitaufwändig während des Baugenehmigungsverfahrens korrigiert werden müssen oder zu unangenehmen Rückbauforderungen an durchgeführten Baumaßnahmen führen können.In Ihrer Funktion als Untere Denkmalschutzbehörde hat die Abteilung 2.2 Bauordnung und Denkmalschutz der Wallfahrtsstadt Kevelaer die Aufgabe, Kulturdenkmale zu erforschen, zu schützen und zu erhalten. In einer Denkmalliste werden sämtliche denkmalgeschützte Objekte geführt. Die Aufgaben der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes sind im Denkmalschutzgesetz geregelt. Neben der Wahrnehmung der denkmalschutzrechtlichen Belange bietet die Untere Denkmalschutzbehörde einen fachbezogenen Beratungsservice an.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Außerhalb dieser Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden.
Kontakt
Fax: info@kevelaer.de
Telefon mobil: 02832 122-720
E-Mail: 02832 122-863
Zuständigkeit für
Kevelaer
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Baugenehmigung Statusabfrage
- Baulast Auskunft
- Denkmalverzeichnis Aufnahme
- Errichtung von Anlagen Genehmigungsfreistellung Mitteilung
- Grundstücksteilung Genehmigung
- Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren