Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung

    Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung

    Sie haben sich scheiden und danach Ihren Familiennamen ändern lassen? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.

    Beschreibung

    Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Haben Sie Ihren Familiennamen also zum Beispiel nach einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ändern lassen, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen.
    Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:

    • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten der Ausstellung steigen.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerGrundsätzlich ist für die Ausstellung eines Personalausweises die Behörde zuständig, in deren Bezirk die Ausweisbewerberin oder der Ausweisbewerber mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.

    Online-Dienst

    Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung

    ID: L100002_123935293

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 1.3 - Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro ist für viele Kevelaerer Bürgerinnen und Bürger die erste Anlaufstelle. Hier ist man richtig wenn es um A wie Ausweis bis Z wie Zeugnisbeglaubigung geht und natürlich werden auch noch viele andere Anliegen im Bürgerbüro bearbeitet, die alphabetisch dazwischenliegen. Sie finden das Bürgerbüro im Erdgeschoss des Anbaus am Rathaus (frühere Deutsche Bank).Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros helfen Ihnen auch gerne an der Informationstheke im Rathaus oder vermitteln Ihre Anrufe an die richtigen Ansprechpersonen innerhalb der Verwaltung. An der Rathausinformation können unter anderem auch Meldebescheinigungen oder Führungszeugnisse beantragt werden. Nähere Informationen zum Bürgerbüro und einen Überblick über die Aufgaben und Zuständigkeiten erhalten Sie hier.Zur Abteilung "Bürgerbüro" gehört auch das Standesamt. Doch auch wenn die Bereiche Bürgerbüro und Standesamt zu einer Abteilung gehören, werden in den Bereichen ganz unterschiedliche Anliegen bearbeitet. Es ist daher wichtig, für den jeweils richtigen Bereich einen entsprechenden Termin zu buchen. Nähere Informationen zum Standesamt und eine Übersicht über die Aufgaben, Zuständigkeiten und Öffnungszeiten finden Sie hier.

    Adresse

    Hausanschrift

    Peter-Plümpe-Platz 12

    47623 Kevelaer

    Öffnungszeiten

    Die vorgenannten Öffnungszeiten gelten nur nach vorheriger Terminvereinbarung!Freitag zwischen 7:30 - 10:00 Uhr ist ohne vorherige Terminvereinbarung geöffnet!

    Kontakt

    Telefon mobil: 02832 122-720

    Fax: buergerbuero@kevelaer.de

    E-Mail: 02832 122-815

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • alter Personalausweis oder Reisepass (mit dem alten Namen) und, sofern vorhanden, gültiger Reisepass (mit dem neuen Namen)
    • Scheidungsurkunde
    • Bescheinigung über die Namensführung vom Standesamt
    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt Kevelaeraktuelles, biometrisches Fotobisher bestehendes AusweisdokumentEinverständniserklärung beider Elternteile, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (siehe Formulare)Gegebenenfalls Sorgerechtserklärung, bis zur Vollendung des 16. LebensjahresGegebenenfalls Einbürgerungsurkundezusätzlich bei einem gestohlenen/verlorenen Personalausweis:Ausfertigung der StrafanzeigeIdentitätsnachweisTipp:Lassen Sie zwei Wochen vergehen bevor Sie einen neuen Personalausweis beantragen; vielleicht findet er sich wieder.Im Einzelfall können weitere Dokumente verlangt werden.

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerPersonalausweisgesetz

    Verfahrensablauf

    Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen.
    Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen des Bürgeramts.

    Hinweise für Kevelaer: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt KevelaerPersonalausweis für Personen unter 24 Jahre: 22,80 € und sechs Jahre gültigPersonalausweis für Personen über 24 Jahre: 37 € und zehn Jahre gültigVorläufiger Personalausweis: 10,00 € höchstens 3 Monate gültig

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 26.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ausweis, neuer Personalausweis, Geschieden, Scheidung, anderer Name, Personalausweis, Aufhebung, Beantragung, Personaldokument, Namensänderung, Personalausweis beantragen, Identitätsdokument, Ausweis beantragen, Lichtbildausweis, elektronischer Personalausweis, Perso, Nachname, Ausweis ausstellen, Identitätsnachweis, geschieden, Neuer PA, PA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English