Hundehaltung

    Hundehaltung Meldung von Halterdaten

    Hinweise für Willich

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Die Haltung von großen Hunden i. S. d. Landeshundegesetzes muss der örtlichen Ordnungsbehörde gegenüber angezeigt werden.

    Gefährliche Hunde

    Die Haltung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen ist nur zulässig, sofern eine ördnungsbehördliche Erlaubnis vorliegt. Für eine solche müssen Haltungsvoraussetzungen vorliegen.

    Anzeige- und Mitteilungspflichten

    Haltung, Erwerb, Abgabe eines gefährlichen Hundes und die Eigentumsaufgabe hat die Halterin oder der Halter der zuständigen Behörde anzuzeigen, ebenso den Umzug innerhalb des Haltungsortes und den Wegzug an einen anderen Haltungsort sowie das Abhandenkommen und den Tod des Hundes.

    Anmeldung zur Hundesteuer

    Unabhängig von der ordnungsrechtlichen Anmeldung von Hunden ist die steuerliche Anmeldung für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Größe und Gewicht, verpflichtend. Zur Dienstleistung Hundesteueranmeldung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_026cc358dea23b34e401ab6af09485dc

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landeshundegesetz und Verkehrsaufklärung

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willich

    Formulare

    Hinweise für Willich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Willich

    Bei großen Hunden:

    Sachkunde, Zuverlässigkeit, fälschungssichere Mikrochipkennzeichnung des  Hundes, Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Hund.

    Bei gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen:

    Erlaubnis der zuständigen Behörde,
    dazu bedarf es der Vollendung des 18. Lebensjahres, Sachkunde, Zuverlässigkeit, in der Lage sein den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen, ausbruchssichere und verhaltensgerechte Unterbringung, Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung, fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes.

    Bei gefährlichen Hunden zusätzlich:

    Nachweis eines besonderen privaten Interesses oder Bestehen eines öffentlichen Interesses an der weiteren Haltung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Willich

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    Bei großen Hunden

    Nach Eingang der Anzeige wird diese auf Vollständigkeit geprüft. Zudem wird ein Gebührenbescheid erlassen.

    Bei gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen

    Nach Eingang des vollständigen Antrages wird das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft. Eine Erlaubnis wird nur erteilt, wenn alle Haltungsvoraussetzungen erfüllt werden. Eine Überprüfung der Unterbringung vor Ort kann erforderlich sein.

    Fristen

    Hinweise für Willich

    Bei großen Hunden

    Die Haltungsanzeige hat unmittelbar zu erfolgen.

    Bei gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen

    Die Haltungs-Genehmigung muss vor Anschaffung des Hundes vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich

    Kosten

    Hinweise für Willich

    • Bei großen Hunden (Entgegennahme der Anzeige): 25,00€
    • Bei gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (Entscheidung über einen Antrag auf Erlaubnis): 30,00€ bis 100,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Willich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Willich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Willich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de