Schülerbeförderung
Beschreibung
Hinweise für Schwalmtal
Schülerinnen und Schüler haben unter bestimmten Voraussetzungen (Vorschriften nach der Schülerfahrkostenverordnung) ein Anspruch - ggf. unter Berücksichtigung eines Eigenanteils - auf ein Schülerticket.
In der Gemeinde Schwalmtal wird ein Schülerspezialverkehr (Schulbus) eingesetzt und der öffentliche Personennahverkehr (Schokoticket) genutzt.
Die Erziehungsberechtigten sind grundsätzlich verpflichtet, selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihre schulpflichtigen Kinder zur Schule gelangen. Der Gemeinde Schwalmtal als Schulträger obliegt keine Beförderungspflicht, sondern lediglich eine Verpflichtung zur Übernahme der Schülerfahrkosten, die für die wirtschaftlichste und dem Schüler zumutbare Art der Beförderung notwendig ist. In der Regel ist dies die Beförderung mit dem Schulbus bzw. dem Linienbus.
Hinweise
Die Gemeinde Schwalmtal trägt die notwendigen Fahrkosten, wenn der kürzeste Schulweg (= Fußweg) in der einfachen Entfernung für Schüler
- der Primarstufe (Klassen 1 bis 4) mehr als 2 km,
- Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10) mehr als 3,5 km,
- Sekundarstufe II (ab Klasse 11) mehr als 5 km
beträgt.
Die Schülerfahrkosten werden nur auf Antrag übernommen. Antragsformulare erhalten Sie an allen Schulen oder im Rathaus bei Herrn Thomas Drechsler in Zimmer 214.
Schulbus
Der Schülerspezialverkehr (Schulbus) wird vor allem für die Schüler aus den Außengebieten (d.h. ohne Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr = Linienbus) eingesetzt.
Linienbus (Schokoticket)
Nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen erhalten die Schülerinnen und Schüler ein ermäßigtes Schokoticket für den öffentlichen Personennahverkehr, bei dem ein Eigenanteil zu zahlen ist. Die Kostenübernahme erfolgt bis auf weiteres auch für die folgenden Schuljahre, ohne dass es eines neuen Antrages bedarf.
Das Schokoticket ist nur im Jahresabonnement erhältlich. Es wird persönlich ausgestellt und berechtigt nicht zur Mitnahme einer weiteren Person.
Das Schokoticket wird durch das entsprechende Verkehrsunternehmen zugeschickt. Es ermöglicht Fahrten im gesamten VRR-Bereich und gilt auch an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien.
Gebühren / Höhe des Eigenanteils
Der Eigenanteil beträgt ab dem 01.08.2021 monatlich
- für das erste Kind 14,00 €
- für das zweite Kind 7,00 €
- ab dem dritten Kind 0,00 €
Der Eigenanteil wird per Einzugsverfahren durch die jeweiligen Verkehrsbetriebe eingezogen.
Rechtliche Grundlagen
- Schulgesetz für das Land NRW (§§ 92, 94 & 97)
- Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz NRW
- Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der besuchten Schule
- Weitere Nachweise je nach Ausnahmefall.
- Falls erforderlich Atteste/Gesundheitszeugnisse des Kindes
- Falls erforderlich ausgefüllter Fragebogen für Eltern (Selbstauskunft, Führerschein, Fahrzeug, Arbeitszeiten ggf. Atteste/Bescheinigungen).
Formulare
Analoger Antrag über die Schulsekretariate.
Voraussetzungen
Ein Ausnahmefall liegt vor (individuelle Prüfung notwendig).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Verfahrensabläufe unterscheiden sich je nach Kommune und je nach Ausnahmefall.
Generell:
- Beantragung
- Materielle Prüfung
- Entscheidung.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
- individuelle Anwendung
- spezielle Verfahrensprüfung
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.02.2021