Schulverwaltung und Sport
Zuständigkeit für
Schwalmtal
- Schülerbeförderung
- Übernahme von notwendigen Schülerfahrkosten zur nächstgelegenen Schule
- Übernahme von Schülerfahrkosten
- Übernahme von Schülerfahrkosten aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung
- Übernahme von Schülerfahrkosten in begründeten Ausnahmefällen
- Zuständigkeit für die Schülerbeförderung