Lebensmittelqualität Prüfung

    Lebensmittelüberwachung - Verbraucherbeschwerde

    Beschreibung

    In Zeiten globalisierter Märkte und transkontinentaler Handelswege stellt die Wahrung der Lebensmittelsicherheit einen essentiellen Bestandteil des Hessischen Verbraucherschutzkonzepts dar. Durch die Überwachung lokal produzierter und gehandelter sowie aus dem Ausland eingeführter Waren können wir die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gefahrenquellen schützen und gleichzeitig einen bestmöglichen Sicherheitsstandard gewährleisten.

    Das umfassende Überwachungsprinzip from farm to fork- oder vom Feld bis auf den Teller ist ein ganzheitlicher Ansatz zu mehr Lebensmittelsicherheit, der sämtliche Elemente einbezieht , die sich auf die Unbedenklichkeit von Lebensmitteln auswirken können und zwar an jedem Punkt der Nahrungskette.

    Eine der Hauptaufgaben der Hessischen Lebensmittelüberwachung ist es, den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren ausgehend von Lebens- und Futtermitteln, aber auch Bedarfsgegenständen und Kosmetika zu schützen und einer Irreführung und Täuschung der Konsumenten entgegenzuwirken.

    Ist Ihnen ein Verstoß gegen das Lebensmittelrecht aufgefallen oder sind Sie mit einem bedenklichen Bedarfsgegenstand oder Kosmetischen Mittel in Berührung gekommen, sollten Sie immer zuerst dem Verkäufer oder Gastwirt Ihre Beschwerde vortragen. In aller Regel wird bei berechtigten Klagen der Betrieb selbst Ersatz leisten oder Missstände abstellen.

    Die Lebensmittelüberwachungsbehörden sollten Sie jedoch insbesondere dann einschalten, wenn Ihre Reklamation nicht beachtet wird, sich die Vorkommnisse häufen oder gesundheitliche Störungen auftreten.
    Für diese Fälle steht Ihnen das Beschwerdeformular unter Verbraucherfenster Hessen zur Verfügung, mit welchem Sie Ihre Feststellungen melden können.

    Ihre Hinweise werden unmittelbar bearbeitet und – sofern erforderlich - an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde zur Einleitung weiterer Maßnahmen übermittelt.

    Wenn Sie gesundheitliche Beschwerden nach dem Verzehr eines Lebensmittels, der Anwendung eines Kosmetikproduktes oder nach dem Umgang mit Bedarfsgegenständen haben oder Sie sich durch seine Zusammensetzung, Aufmachung oder Werbeaussage getäuscht fühlen, können Sie eine Beschwerdeprobe bei der für ihren Wohnort zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde abgeben.

    Hinweis: Die Verbraucherbeschwerde sollte zeitnah erfolgen, damit nachteilige Veränderungen der Probe möglichst weitgehend ausgeschlossen werden können.

    Bei kühlpflichtigen Lebensmitteln sollte auf einen gekühlten Transport geachtet werden.
     

    Online-Dienst

    Details zum Online-Service

    ID: L100001_379548109

    Beschreibung

    In unserem Online-Service werden folgende Angaben benötigt

    • persönliche Daten (Sie haben auch die Möglichkeit Ihre Meldung anonym an uns zu übermitteln)
    • Angaben zur betroffenen Firma
    • Angaben zum Lebensmittel
    • Beweisbilder

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 07.06.2022 (von: Webservice (CityGov), Stadt Kassel)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Webservice (CityGov), Stadt Kassel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Behörde der Lebensmittelüberwachung

    Ansprechpartner

    Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit

    Aktuelles

    Das Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit ist nur für die Stadt Kassel (Stadtgebiet) zuständig.

    Der Landkreis Kassel, Werra-Meißner-Kreis sowie der Schwalm-Eder-Kreis haben eigene Veterinärämter.

    Beschreibung

    Die Aufgaben des Amtes Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit bestehen aus der Überwachung der gesetzlichen Vorgaben auf den Gebieten des Lebensmittel-, Fleischhygiene-, Tierschutz- und Tierseuchenrechts
    in der Stadt Kassel. Die Landkreise haben eigene Veterinärämter.

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden in Hessen

     Die Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens umfassen insbesondere:

    • Die amtliche Überwachung der Lebensmittel- und Fleischhygiene. Dadurch sollen  Verbraucher vor gesundheitlicher Beeinträchtigung, Irreführung und Täuschung geschützt werden.
    • Der Tierschutz dient dem Schutz des Lebens und dem Wohlbefinden der Tiere.
    • Die Tierseuchenbekämpfung sichert die Gesundheit der einheimischen Tierbestände und soll die Seuchenverbreitung zwischen den Tieren ausschließen beziehungsweise die von Tieren auf Menschen übertragbaren Krankheiten bekämpfen.

    Das öffentliche Veterinärwesen (BMEL)

    Mehrwegverpackungen im Einzelhandel
    Ab 1. Januar 2023 sind Lebensmittelunternehmer/innen (z.B. Catering, Lieferdienste, Restaurants) laut Verpackungsgesetz dazu verpflichtet, auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen oder Bestellen anzubieten.  
    Ausnahmen gelten für kleine Betriebe also mit max. 5 Beschäftigten und max. 80 qm Verkaufsfläche (z.B. Imbissbuden), aber auch diese sollen in mitgebrachte Behälter abfüllen können und die Kundschaft deutlich darauf hinweisen.

    Für die hygienischen Anforderungen an den Umgang mit Mehrwegbehältnissen, hat der Lebensmittelverband Deutschland drei Merkblätter mit dazugehörigen Lehrvideos veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Stadtreiniger Kassel oder der Homepage der Bundesregierung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Stegerwaldstraße 26a

    34123 Kassel

    Kontakt

    Stichwörter

    Katzenschutzverordnung, Veterinäramt, Schweinepest, Lebensmittelwarnung, Tierseuchen, Tierarznei, Aviäre Influenza, Geflügelpest, Vogelgrippe, tote Wildvögel,, Allgemeinverfügung BVD-Impfverbot, BVD-Impfverbot, BVD, Impfverbot, Geflügel, Geflügelpest, Allgemeinverfügung Stallpflicht, Veterinärwesen

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Zur Sicherung der Beweiskette ist es immer hilfreich, wenn möglichst viele Unterlagen zur Identität der Probe vorgelegt werden (z.B. Kaufbelege, Werbeanzeigen, Originalpackung).

    Hinweise für Kassel: Lebensmittelüberwachung - Verbraucherbeschwerde

    Für die Bearbeitung einer solchen Beschwerde sind neben einer möglichst zeitnahen Meldung folgende Angaben wichtig:

    • Art des Produktes
    • Verpackung und Kennzeichnung (Mindesthaltbarkeitsdatum, Handelsklasse, Loskennzeichnung, Menge)
    • Hersteller/in oder Importeur/in
    • Handelseinrichtung, in der das Produkt gekauft wurde (Nachweis optimalerweise durch den Kassenbon)
    • Zeitpunkt des Erwerbs (Nachweis möglichst durch den Kassenbon)
    • Bedingungen, unter denen das Produkt angeboten/gelagert wurde (Selbstbedienung/Kühlregal/Bedientheke etc.)
    • Angaben zur Kennzeichnung bei loser Abgabe (wenn möglich)
    • Zeitpunkt der Mängelfeststellung nach Kauf
    • Art des Mangels (abweichender Geruch oder Geschmack, verändertes Aussehen wie z. B. Trübungen, Ausflockungen)
    • Reklamation beim Verkäufer?
    • Transport und Lagerung des Produktes im Haushalt (z.B. in der Kühlung, lichtgeschützt)
    • ggf. Zeit zwischen Verzehr und körperlichen Beschwerden
    • ggf. Hinzuziehen einer Ärztin oder eines Arztes
    • ggf. Krankheitssymptome

    Für die Bearbeitung einer solchen Beschwerde sind neben einer möglichst zeitnahen Meldung folgende Angaben wichtig:

    • Art des Produktes
    • Verpackung und Kennzeichnung (Mindesthaltbarkeitsdatum, Handelsklasse, Loskennzeichnung, Menge)
    • Hersteller/in oder Importeur/in
    • Handelseinrichtung, in der das Produkt gekauft wurde (Nachweis optimalerweise durch den Kassenbon)
    • Zeitpunkt des Erwerbs (Nachweis möglichst durch den Kassenbon)
    • Bedingungen, unter denen das Produkt angeboten/gelagert wurde (Selbstbedienung/Kühlregal/Bedientheke etc.)
    • Angaben zur Kennzeichnung bei loser Abgabe (wenn möglich)
    • Zeitpunkt der Mängelfeststellung nach Kauf
    • Art des Mangels (abweichender Geruch oder Geschmack, verändertes Aussehen wie z. B. Trübungen, Ausflockungen)
    • Reklamation beim Verkäufer?
    • Transport und Lagerung des Produktes im Haushalt (z.B. in der Kühlung, lichtgeschützt)
    • ggf. Zeit zwischen Verzehr und körperlichen Beschwerden
    • ggf. Hinzuziehen einer Ärztin oder eines Arztes
    • ggf. Krankheitssymptome

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Ihnen entstehen keine Kosten oder Gebühren für die Untersuchung der Beschwerdeprobe.

    Hinweis: Jedoch ist auch keine Kostenerstattung für die Beschwerdeprobe (z.B. für den Kaufpreis) möglich.
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Aktuelle Warnungen und Informationen erhalten Sie auf dem Portal der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter "Lebensmittelwarnung.de".

    Bemerkungen

    Weitere Informationen über die amtliche Lebensmittelüberwachung in Hessen erhalten Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 10.05.2012

    Version

    Technisch erstellt am 17.05.2011 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Verbraucherbeschwerde, Gesundheitsschutz, Hygiene, Lebensmittel, Lebensmittelsicherheit, Verbraucher, Essen, Lebensmittelüberwachung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)