Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Aktuelles
Das Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit ist nur für die Stadt Kassel (Stadtgebiet) zuständig.
Der Landkreis Kassel, Werra-Meißner-Kreis sowie der Schwalm-Eder-Kreis haben eigene Veterinärämter.
Beschreibung
Die Aufgaben des Amtes Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit bestehen aus der Überwachung der gesetzlichen Vorgaben auf den Gebieten des Lebensmittel-, Fleischhygiene-, Tierschutz- und Tierseuchenrechts
in der Stadt Kassel. Die Landkreise haben eigene Veterinärämter.
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden in Hessen
Die Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens umfassen insbesondere:
- Die amtliche Überwachung der Lebensmittel- und Fleischhygiene. Dadurch sollen Verbraucher vor gesundheitlicher Beeinträchtigung, Irreführung und Täuschung geschützt werden.
- Der Tierschutz dient dem Schutz des Lebens und dem Wohlbefinden der Tiere.
- Die Tierseuchenbekämpfung sichert die Gesundheit der einheimischen Tierbestände und soll die Seuchenverbreitung zwischen den Tieren ausschließen beziehungsweise die von Tieren auf Menschen übertragbaren Krankheiten bekämpfen.
Das öffentliche Veterinärwesen (BMEL)
Mehrwegverpackungen im Einzelhandel
Ab 1. Januar 2023 sind Lebensmittelunternehmer/innen (z.B. Catering, Lieferdienste, Restaurants) laut Verpackungsgesetz dazu verpflichtet, auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen oder Bestellen anzubieten.
Ausnahmen gelten für kleine Betriebe also mit max. 5 Beschäftigten und max. 80 qm Verkaufsfläche (z.B. Imbissbuden), aber auch diese sollen in mitgebrachte Behälter abfüllen können und die Kundschaft deutlich darauf hinweisen.
Für die hygienischen Anforderungen an den Umgang mit Mehrwegbehältnissen, hat der Lebensmittelverband Deutschland drei Merkblätter mit dazugehörigen Lehrvideos veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Stadtreiniger Kassel oder der Homepage der Bundesregierung.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0561 787-3336
E-Mail: veterinaer@kassel.de
Zuständigkeit für
Kassel
- Hausschlachtung
- Lebensmitteleinzelhandel, Meldepflicht / Registrierung
- Lebensmittelüberwachung - Verbraucherbeschwerde
- Schaustellung von Tieren (Zoobetrieb), Erlaubnis
- Schutz vor Tierseuchen - Tierseuche anzeigen
- Tierische Nebenprodukte - beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
- Tierschutz
- Tierzucht (ausgenommen landwirtschaftliche Nutztiere), Erlaubnis
- Verbraucherinformationsgesetz
- Zulassung als Transportunternehmen beantragen
Stichwörter
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