Sachverständige für Schäden an Gebäuden Öffentliche Bestellung und Vereidigung

    Sachverständige für Schäden an Gebäuden, öffentliche Bestellung und Vereidigung

    Beschreibung

    Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen bestellt Sachverständige in den 3 Bereichen

    • Schäden an Gebäuden
    • Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken
    • bautechnischer Brand- und Explosionsschutz

    Es können nur solche Personen öffentlich bestellt und vereidigt werden, die Mitglied der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen sind, sowie ihre besondere fachliche Qualifikation auf dem jeweiligen Sachgebiet nachgewiesen haben und ihre Gutachten wirtschaftlich unabhängig erstellen können.
     

    Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Sachverständige, öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (IES:Bad Homburg v. d. Höhe)

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

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    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2018 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Heydecke, Martin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    An die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

    Ansprechpartner

    Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bierstadter Straße 2

    65189 Wiesbaden

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: - Fr: 09:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Es ist ein förmlicher schriftlicher Antrag in Papierform bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen zu stellen. Nachzuweisen ist eine vorausgegangene mehrjährige berufliche Erfahrung in dem Sachgebiet, in dem der Antragsteller öffentlich bestellt und vereidigt werden will. Gutachten oder gleichwertige fachliche Ausarbeitungen, die die vorhandene Sachkunde beurteilen lassen, sind vorzulegen. Der eigentliche Sachkundenachweis findet in der Regel anhand einer schriftlichen und mündlichen Prüfung statt. Beizubringen sind folgende Unterlagen:

    • Antrag
    • Liste der Gutachten
    • 5 selbst erstellte Gutachten in 4-facher Ausfertigung
    • Lebenslauf / Beruflicher Werdegang
    • Polizeiliches Führungszeugnis
    • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
    • 2 Passfotos
    • Anschriften zweier Referenzpersonen
       

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach dem Umfang des mehrstufigen Verfahrens und sind in einer eigenen Kostenordnung niedergelegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 14.09.2010 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Architektenkammer, Stadtplanerkammer, Innenarchitekt, Städtebauarchitekt, AK Hessen, Bausachverständige, Landschaftsarchitekt, Sachverständige, Sachverständiger, Stadtplaner, Architekt, AKH

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)