Sachverständige für Schäden an Gebäuden, öffentliche Bestellung und Vereidigung
Beschreibung
Die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen bestellt Sachverständige in den 3 Bereichen
- Schäden an Gebäuden
- Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken
- bautechnischer Brand- und Explosionsschutz
Es können nur solche Personen öffentlich bestellt und vereidigt werden, die Mitglied der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen sind, sowie ihre besondere fachliche Qualifikation auf dem jeweiligen Sachgebiet nachgewiesen haben und ihre Gutachten wirtschaftlich unabhängig erstellen können.
Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Sachverständige, öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (IES:Bad Homburg v. d. Höhe)
Online-Dienst
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Zuständigkeit
An die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Ansprechpartner
Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: - Fr: 09:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es ist ein förmlicher schriftlicher Antrag in Papierform bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen zu stellen. Nachzuweisen ist eine vorausgegangene mehrjährige berufliche Erfahrung in dem Sachgebiet, in dem der Antragsteller öffentlich bestellt und vereidigt werden will. Gutachten oder gleichwertige fachliche Ausarbeitungen, die die vorhandene Sachkunde beurteilen lassen, sind vorzulegen. Der eigentliche Sachkundenachweis findet in der Regel anhand einer schriftlichen und mündlichen Prüfung statt. Beizubringen sind folgende Unterlagen:
- Antrag
- Liste der Gutachten
- 5 selbst erstellte Gutachten in 4-facher Ausfertigung
- Lebenslauf / Beruflicher Werdegang
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
- 2 Passfotos
- Anschriften zweier Referenzpersonen
- Antrag und Liste der Gutachten >> Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige >> Antragsformulare(Architekten-und Stadtplanerkammer Hessen)
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Rechtsgrundlage(n)
- Gewerbeordnung
- Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz (HASG)
- Verordnung über die Zuständigkeiten der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und der Ingenieurkammer Hessen
- Richtlinie zur Sachverständigenbestellung über die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet „Schäden an Gebäuden“
- Richtlinie zur Sachverständigenbestellung über die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für die Sachgebiete „Bautechnischer Brandschutz“ und „Bautechnischer Explosionsschutz“
- Richtlinie zur Sachverständigenbestellung über die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Sachverständigenordnung
- Kostenordnung für das Verfahren der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen für Fragen des Bauwesens, Städtebaus und Berufswesens
Kosten
Die Gebühren richten sich nach dem Umfang des mehrstufigen Verfahrens und sind in einer eigenen Kostenordnung niedergelegt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Architektenkammer, Stadtplanerkammer, Innenarchitekt, Städtebauarchitekt, AK Hessen, Bausachverständige, Landschaftsarchitekt, Sachverständige, Sachverständiger, Stadtplaner, Architekt, AKH