Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: - Fr: 09:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Zuständigkeit für
Hessen
- Anerkennung als Prüfsachverständiger für Brandschutz
- Architektenliste, Eintragung in ein Berufsverzeichnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Antrag
- Erklärung der Unbedenklichkeit bei Berufsgesellschaften nach dem Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetz (bei Gründung, Umfirmierung und Gesellschafterwechsel)
- Nachweisberechtigte für bautechnische Nachweise eintragen lassen
- Sachverständige für Schäden an Gebäuden, öffentliche Bestellung und Vereidigung