Architektenliste Registrierung
    99140001019000

    Architektenliste, Eintragung in ein Berufsverzeichnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Antrag

    Lassen Sie sich in die Architektenliste eintragen und führen Sie die Berufsbezeichung offziell. Informieren Sie sich über Voraussetzungen, Nachweise und den Ablauf der Registrierung. 

    Beschreibung

    Die gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner und Städtebauarchitekt darf nur führen, wer in ein bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen geführtes Berufsverzeichnis (sogenannte Architektenliste) eingetragen ist. Mit der Eintragung als Architekt wird eine umfassende, mit der Eintragung als Innenarchitekt eine berufsspezifische Bauvorlageberechtigung erworben. Diese ist erforderlich, um bei der Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen als Entwurfsverfasser handeln und eine Baugenehmigung erwirken zu können.

    Zuständigkeit

    An die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

    Ansprechpartner

    Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bierstadter Straße 2
    65189 Wiesbaden

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: - Fr: 09:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 611 1738-0

    Fax: +49 611 1738-40

    E-Mail: info@akh.de

    Formulare

    Bestätigung über die praktische Tätigkeit zur Vorlage an den Eintragungsausschuss der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (Anlage 2 zum Antrag Eintragung in ein Berufsverzeichnis)
    Auflistung der bearbeiteten Projekte (Anlage 1 zum Antrag Eintragung in ein Berufsverzeichnis)
    Antrag auf Eintragung in ein Berufsverzeichnis gem. §§ 3, 4 Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz (HASG)

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    A formal written application in paper form must be submitted to the Hessen Chamber of Architects and Urban Planners. The professional competence required for the performance of the professional duties must be provided. This is regularly provided by proof of a relevant university degree and subsequent professional experience corresponding to the professional tasks of the respective subject area. If an entry in a professional directory of a chamber of architects of another federal state or a comparable professional directory of a member state of the EU or a country treated as such is proven, the entry can be made under simplified conditions.

    The following proof according to § 4 Abs. 6 HASG must be provided:

    • Application
    • List of completed projects
    • Confirmation of practical work
    • Proof of professional indemnity insurance
    • Birth certificate
    • Police clearance certificate
       
    ;

    Es ist ein förmlicher schriftlicher Antrag in Papierform bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen zu stellen. Es ist der für die Wahrnehmung der Berufsaufgaben erforderliche Berufsbefähigungsnachweis zu erbringen. Dieser wird regelmäßig erbracht durch den Nachweis eines einschlägigen Hochschulabschlusses und eine nachfolgende, den Berufsaufgaben des jeweiligen Fachgebiets entsprechende Berufspraxis. Wird eine Eintragung in ein Berufsverzeichnis einer Architektenkammer eines anderen Bundeslandes oder eines vergleichbaren Berufsverzeichnisses eines Mitgliedsstaats der EU oder eines gleichgestellten Staates nachgewiesen, kann die Eintragung unter vereinfachten Voraussetzungen erfolgen.

    Beizubringen sind folgende Nachweise nach § 4 Abs. 6 HASG:

    • Antrag
    • Auflistung der bearbeiteten Projekte
    • Bestätigung über die berufspraktische Tätigkeit
    • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
    • Geburtsurkunde
    • Polizeiliches Führungszeugnis
       

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
     

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Handlungsgrundlage(n)

    Dokumente

    Eingehend

    Antrag Kammermitgliedschaft Terminfestsetzung

    Dokumenttyp: Anzeige

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ausgehend

    Bestätigung Kontaktaufnahme

    Dokumenttyp: Abschrift

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2009
    Technisch geändert am 14.04.2026

    Stichwörter

    Stadtplanerkammer, Berufsanerkennung, AKH, AK Hessen, Architektenkammer Hessen, Architektenkammer, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, Architekt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019