Architektenliste, Eintragung in ein Berufsverzeichnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Antrag
Lassen Sie sich in die Architektenliste eintragen und führen Sie die Berufsbezeichung offziell. Informieren Sie sich über Voraussetzungen, Nachweise und den Ablauf der Registrierung.
Beschreibung
Die gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner und Städtebauarchitekt darf nur führen, wer in ein bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen geführtes Berufsverzeichnis (sogenannte Architektenliste) eingetragen ist. Mit der Eintragung als Architekt wird eine umfassende, mit der Eintragung als Innenarchitekt eine berufsspezifische Bauvorlageberechtigung erworben. Diese ist erforderlich, um bei der Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen als Entwurfsverfasser handeln und eine Baugenehmigung erwirken zu können.
Zuständigkeit
An die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Ansprechpartner
Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Adresse
Hausanschrift
Bierstadter Straße 2
65189 Wiesbaden
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: - Fr: 09:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Bestätigung über die praktische Tätigkeit zur Vorlage an den Eintragungsausschuss der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (Anlage 2 zum Antrag Eintragung in ein Berufsverzeichnis)
Auflistung der bearbeiteten Projekte (Anlage 1 zum Antrag Eintragung in ein Berufsverzeichnis)
Antrag auf Eintragung in ein Berufsverzeichnis gem. §§ 3, 4 Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz (HASG)
erforderliche Unterlagen
A formal written application in paper form must be submitted to the Hessen Chamber of Architects and Urban Planners. The professional competence required for the performance of the professional duties must be provided. This is regularly provided by proof of a relevant university degree and subsequent professional experience corresponding to the professional tasks of the respective subject area. If an entry in a professional directory of a chamber of architects of another federal state or a comparable professional directory of a member state of the EU or a country treated as such is proven, the entry can be made under simplified conditions.
The following proof according to § 4 Abs. 6 HASG must be provided:
- Application
- List of completed projects
- Confirmation of practical work
- Proof of professional indemnity insurance
- Birth certificate
- Police clearance certificate
Es ist ein förmlicher schriftlicher Antrag in Papierform bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen zu stellen. Es ist der für die Wahrnehmung der Berufsaufgaben erforderliche Berufsbefähigungsnachweis zu erbringen. Dieser wird regelmäßig erbracht durch den Nachweis eines einschlägigen Hochschulabschlusses und eine nachfolgende, den Berufsaufgaben des jeweiligen Fachgebiets entsprechende Berufspraxis. Wird eine Eintragung in ein Berufsverzeichnis einer Architektenkammer eines anderen Bundeslandes oder eines vergleichbaren Berufsverzeichnisses eines Mitgliedsstaats der EU oder eines gleichgestellten Staates nachgewiesen, kann die Eintragung unter vereinfachten Voraussetzungen erfolgen.
Beizubringen sind folgende Nachweise nach § 4 Abs. 6 HASG:
- Antrag
- Auflistung der bearbeiteten Projekte
- Bestätigung über die berufspraktische Tätigkeit
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
- Geburtsurkunde
- Polizeiliches Führungszeugnis
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Handlungsgrundlage(n)
Dokumente
Eingehend
Antrag Kammermitgliedschaft Terminfestsetzung
Dokumenttyp: Anzeige
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Bestätigung Kontaktaufnahme
Dokumenttyp: Abschrift
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Stadtplanerkammer, Berufsanerkennung, AKH, AK Hessen, Architektenkammer Hessen, Architektenkammer, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner, Architekt