Tierzucht (ausgenommen landwirtschaftliche Nutztiere), Erlaubnis
Bei vielen Tätigkeiten im gewerblichen Umgang mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie folgende Tätigkeiten mit Tieren gewerblich betreiben möchten:
- Zucht oder Halten von Wirbeltieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild
- Handel mit Wirbeltieren
- einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten
- Tiere zur Schau stellen oder hierfür zur Verfügung stellen
- Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge
- Sie bilden Hunde für Dritte aus, wie beispielsweise Begleithunde oder Assistenzhunde, unterhalten hierfür Einrichtungen oder leiten die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter an, beispielsweise durch Hundeschulen
Die Anmeldung eines Gewerbes ist keine Voraussetzung.
Gewerbsmäßigkeit liegt in der Regel dann vor, wenn die Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.
Eine Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie die nachfolgenden Tätigkeiten durchführen möchten:
- Sie führen die Zucht oder Haltung, auch zur Abgabe an Dritte, oder Verwendung von Wirbeltieren oder Kopffüßern durch, die selbst oder deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken, beispielsweise Tierversuchen, verwendet zu werden.
- Sie führen die Zucht oder Haltung von Wirbeltieren, deren Organe oder Gewebe zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken bestimmt sind, beispielsweise zur Anlage von Zellkulturen zur Diagnostik, durch.
- Sie halten Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung, beispielsweise einer Auffangstation.
- Sie halten und stellen Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung zur Schau oder stellen sie für Letzteres zur Verfügung.
- Sie verbringen oder führen Wirbeltiere - außer Nutztiere - zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine Gegenleistung in das Inland ein beziehungsweise vermitteln diese Tiere gegen Entgelt oder eine Gegenleistung, wie beispielsweise durch den Auslandshundetierschutz.
- Sie bilden Schutzhunde aus oder unterhalten hierfür Einrichtungen.
- Sie führen Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durch.
Online-Dienste
Details zum Online-Service
Beschreibung
Es werden folgende Daten/Dokumente benötigt:
- Angaben zur verantwortlichen und stellvertretenden verantwortlichen Person
- Angaben zu Aus‐ und Fortbildungen
- Aktuelles Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Angaben zur Ihrer Tätigkeit
- Angaben zum Grund des Antrages
- Angaben zu den Räumlichkeiten Ihres Betriebes
- Angaben zu Art, Anzahl und Einsatz der Tiere
- Ggf. angaben zu den Mitteln zur Bekämpfungen von Wirbeltieren als Schädlinge
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Dienstleisterportal Hessen
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Vertrauensniveau
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Einheitlicher Ansprechpartner
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Zuständigkeit
Veterinäramt des Landkreises / der Kreisfreien Stadt, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.
Wird die Tätigkeit gleichzeitig an verschiedenen Niederlassungen ausgeübt, so ist für jeden Ort der Niederlassung eine gesonderte Erlaubnis des für den Ort der Niederlassung zuständigen Amtes erforderlich.
Bei artgeschützten Tieren: Artenschutzdezernat des Regierungspräsidiums.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Ansprechpartner
Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Aktuelles
Das Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit ist nur für die Stadt Kassel (Stadtgebiet) zuständig.
Der Landkreis Kassel, Werra-Meißner-Kreis sowie der Schwalm-Eder-Kreis haben eigene Veterinärämter.
Beschreibung
Die Aufgaben des Amtes Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit bestehen aus der Überwachung der gesetzlichen Vorgaben auf den Gebieten des Lebensmittel-, Fleischhygiene-, Tierschutz- und Tierseuchenrechts
in der Stadt Kassel. Die Landkreise haben eigene Veterinärämter.
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden in Hessen
Die Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens umfassen insbesondere:
- Die amtliche Überwachung der Lebensmittel- und Fleischhygiene. Dadurch sollen Verbraucher vor gesundheitlicher Beeinträchtigung, Irreführung und Täuschung geschützt werden.
- Der Tierschutz dient dem Schutz des Lebens und dem Wohlbefinden der Tiere.
- Die Tierseuchenbekämpfung sichert die Gesundheit der einheimischen Tierbestände und soll die Seuchenverbreitung zwischen den Tieren ausschließen beziehungsweise die von Tieren auf Menschen übertragbaren Krankheiten bekämpfen.
Das öffentliche Veterinärwesen (BMEL)
Mehrwegverpackungen im Einzelhandel
Ab 1. Januar 2023 sind Lebensmittelunternehmer/innen (z.B. Catering, Lieferdienste, Restaurants) laut Verpackungsgesetz dazu verpflichtet, auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen oder Bestellen anzubieten.
Ausnahmen gelten für kleine Betriebe also mit max. 5 Beschäftigten und max. 80 qm Verkaufsfläche (z.B. Imbissbuden), aber auch diese sollen in mitgebrachte Behälter abfüllen können und die Kundschaft deutlich darauf hinweisen.
Für die hygienischen Anforderungen an den Umgang mit Mehrwegbehältnissen, hat der Lebensmittelverband Deutschland drei Merkblätter mit dazugehörigen Lehrvideos veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Stadtreiniger Kassel oder der Homepage der Bundesregierung.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0561 787-3336
E-Mail: veterinaer@kassel.de
Stichwörter
Katzenschutzverordnung, Veterinäramt, Schweinepest, Lebensmittelwarnung, Tierseuchen, Tierarznei, Aviäre Influenza, Geflügelpest, Vogelgrippe, tote Wildvögel,, Allgemeinverfügung BVD-Impfverbot, BVD-Impfverbot, BVD, Impfverbot, Geflügel, Geflügelpest, Allgemeinverfügung Stallpflicht, Veterinärwesen
Regierungspräsidium Kassel
Aktuelles
Aufbau und Struktur -
Beschreibung
Das Regierungspräsidium gliedert sich in seinem Behördenaufbau in Abteilungen und die Abteilungen in Dezernate. Beim Regierungspräsidium gibt es derzeit 7 Abteilungen mit insgesamt 43 Dezernaten.
An der Spitze steht die Behördenleitung (Regierungspräsident und Regierungsvizepräsident). Der Regierungspräsident ist Leiter der Behörde und Dienstvorgesetzter aller Bediensteten und trägt auch als Person die Verantwortung für das gesamte Verwaltungsgeschehen. Der ständige Vertreter des Regierungspräsidenten ist der Regierungsvizepräsident. Er leitet auch die Zentralabteilung und ist Vorgesetzter der Abteilungs- sowie der Dezernatsleitungen und aller anderen Bediensteten.
Das Regierungspräsidium Kassel ist Mittler und Knotenpunkt zwischen der Landesregierung in Wiesbaden und der Region Nord- und Osthessen, zwischen den Ministerien einerseits und den Landkreisen, Städten und Gemeinden andererseits. Wir haben die Aufgabe, die Landespolitik in der Region umzusetzen, und wir nehmen Kontroll- und Beratungsfunktionen für die nachgeordneten Behörden wahr.
Und was genauso wichtig ist: Wir sorgen dafür, dass die Belange und Interessen der Region in der Landespolitik berücksichtigt werden.
Ein Regierungspräsidium – tausendundeine Aufgabe. So zahlreich wie die Aufgaben sind die unterschiedlichen Berufe in unserem Haus: Juristen und Ingenieure, Techniker und Architekten, Förster und Biologen, Landschaftsplaner und Geologen, Betriebswirte, Informatiker und noch viele Andere arbeiten hier und machen sich stark für die Region.
Organigramm_RPKS 01_01_2023.pdf (hessen.de)
Stellung des Regierungspräsidiums in der Landesverwaltung
In Hessen gibt es drei Regierungspräsidien als staatliche Mittelinstanzen der allgemeinen Verwaltung. Neben unserem Regierungspräsidium Kassel (für Nordhessen) gibt es noch das Regierungspräsidium Gießen und das Regierungspräsidium Darmstadt.
Die Regierungspräsidien sind im Staatsgefüge die zentrale Schnittstelle zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung. Sie sind Verwaltungsbehörden mit Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In anderen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde auch Regierung oder Bezirksregierung genannt. Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk.
Als Mittler und Makler zwischen den Ebenen und Interessen vereinigt das Regierungspräsidium fast alle Verwaltungszweige der staatlichen Verwaltung, weswegen es auch als „Bündelungsbehörde“ bezeichnet wird. Das Regierungspräsidium bündelt die wichtigsten Fachaufgaben der meisten Landesministerien, bringt regionale Interessen und Besonderheiten bei der Landesregierung ein und sorgt dabei insbesondere für einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Fachbereichen, Interessen und Belangen (zum Beispiel Infrastrukturausbau, Siedlungswesen, Landwirtschaft , Natur- und Umweltschutz.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
Linien:- Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
- Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
- Regionalbahn: Linie RT1, RT4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 0561 106-0
E-Mail: poststelle@rpks.hessen.de
Internet
Weitere Informationen
Zugang: über Rampe
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 23 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
Linien:- Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
- Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
- Regionalbahn: Linie RT1, RT4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate, Verlängerung um 2 Monate möglich
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Dokumente
Eingehend
Formloser Antrag
Dokumenttyp: Antrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Vereinsregisterauszug
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Sachkundenachweis
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Übersetzung Handelsregisterauszug
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausdruck aus dem Handelsregister
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Tierzucht (ausgenommen landwirtschaftliche Nutztiere), Erlaubnis
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 08.11.2023
Stichwörter
Schädlingsbekämpfung, Schaustellung von Tieren, TierSchG, Hundetraining, Ausbildung von Hunden, gewerblicher Umgang mit Tieren, Wirbeltiere, Tiere, wissenschaftlicher Zweck, Tiertransport, Tierzucht, Tiervermittlung, Tierhandel, Versuchstiere, Tierschutz, gewerbliche Tierzucht, Tierheim, Reitverein Wanderritt, Schutzhunde, Tierversuche, Zoo, Tierhaltung, Reit- oder Fahrbetrieb, Tierschutzgesetz