Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen Erteilung
    99084025001000

    Genehmigung für Kraftomnibusse beantragen

    Sie möchten ein Kraftomnibusunternehmen betreiben? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde stellen.

    Online-Dienst

    Kraftomnibus

    ID: L100001_400208399

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2024
    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    • Für die Genehmigungen für Gelegenheitsverkehr mit KOM sind die Regierungspräsidien in Kassel, Gießen und Darmstadt zuständig.
    • Beim Gelegenheitsverkehr mit Pkw liegt die Zuständigkeit bei den Städten und Gemeinden über 7.500 Einwohnern, ansonsten bei den Landkreisen
    • Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Betriebssitz des Verkehrsunternehmens.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.2 - Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1–3
    64283 Darmstadt

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift


    64278 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

    Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6151 12-8982

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    •    Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
    •    Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
    •    Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
    •    Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.

    Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
     

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    -    Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
    -    Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls Widerspruch erfolglos

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen zu erhalten:

    •    Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
    •    Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörungsverfahren durch.
    •    Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung zur Erteilung der Kraftomnibusgenehmigung.
    •    Gegebenenfalls erhalten Sie die Genehmigungsurkunde ausgehändigt.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich Gemäß PBefGKostV (Personenbeförderungskostenverordnung) nach:

    •    der Anzahl der Fahrzeuge und
    •    der Laufzeit der Genehmigung.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 27.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2009
    Technisch geändert am 13.05.2025

    Stichwörter

    Bus, Personenbeförderung, Verkehrszentralregister, Personenbeförderung, Personenbeförderung, Busverkehr, Ferien, Reiseunternehmen, Busunternehmen, Ausflug, Busfahrten, Ferienreise, Gelegenheitsverkehr, Kaffeefahrt, Kaffeefahrten, Ferienziel-Reisen, Unterwegsbedienungsverbot, Straßenverkehrsrecht, Gelegenheitsverkehr mit Mietomnibussen, Genehmigung zum Mietomnibusverkehr, Mietomnibus, Kraftomnibus, Kraftomnibusse, Kraftomnibusgenehmigung, Omnibusverkehr, Kraftomnibusverkehr, Genehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019