Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.2 - Straßenverkehr
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.
Kontakt
Telefon: +49 6151 12-8982
Zuständigkeit für
Reg.-Bez. Darmstadt (Hessen)
- Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung für Gabelstapler, Bagger, Planiermaschinen und Schaufellader
- Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen nach § 70 StVZO beantragen
- Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für Fahrzeuge mit blauem Rundumlicht und Einsatzhorn beantragen
- Erstattung der Fahrgeldausfälle für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr (Nahverkehr) beantragen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Fahrlehrerlaubnis
- Genehmigung für Kraftomnibusse beantragen
- Personenverkehr gewerblich - Genehmigung