Sachverständiger Handwerk
Beschreibung
Die Bezeichnung "öffentlich bestellter Sachverständiger" ist gesetzlich geschützt. Sachverständige sind für die fachliche und qualitative Kontrolle von Produkten und Dienstleistungen eines Fachgebietes zuständig.
Sachverständige stellen ihre objektive, sachkundige Kompetenz der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Typische Einschätzungsfälle liegen vor, wenn
- eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt,
- ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt,
- eine Sache bewertet,
- ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt,
- der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festgestellt
werden soll.
Online-Dienst
Dienstleisterportal Hessen
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Sachverständige im Handwerk können nur durch die "Handwerkskammern" oder das Regierungspräsidium berufen werden.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Ansprechpartner
Fachdienst IV/2 Einwohnermelde- und Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: 2 Stück links neben Rathauseingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag : 08:00 - 12:00 Uhr Montag und Mittwoch : 13:30 - 16:30 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 32 - Gewerberecht, Wohnungswesen, Preisprüfung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6151 12-8606
Telefax: 0611 32764-2125
E-Mail: Gewerbe@rpda.hessen.de
E-Mail: Privatkrankenanstalten@rpda.hessen.de
E-Mail: Umsatzsteuer@rpda.hessen.de
E-Mail: Wohngeld.Fachaufsicht@rpda.hessen.de
E-Mail: Wohnungsfuersorge@rpda.hessen.de
E-Mail: Meisterpruefungsausschuesse@rpda.hessen.de
E-Mail: EAH@rpda.hessen.de
erforderliche Unterlagen
Anerkennung als Sachverständiger im Handwerk:
- Eintragung in die Handwerksrolle
- Mind. 3 Jahre Erfahrung als Betriebsinhaber oder persönlich haftender Betriebsleiter
- Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung
- Nachweis der wirtschaftlichen Eignung
Sachverständigen in Anspruch nehmen:
- Es werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Anerkennung als Sachverständiger im Handwerk:
- Es fallen Gebühren an. Diese variieren je nach Eintragungsgrundlage.
Sachverständigen in Anspruch nehmen:
- Es fallen Gebühren an. Diese variieren nach Zeit- und Arbeitsaufwand und ggf. nach Fachbereich.
Hinweise (Besonderheiten)
Daten aller öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks finden Sie auf der bundeseinheitlichen Sachverständigendatenbank des Handwerks.
- Bundeseinheitliche Sachverständigen-Datenbank des Handwerks(Westdeutscher Handwerkskammertag e.V.)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Experte, Sachverständiger, Handwerk, Gutachter