Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 32 - Gewerberecht, Preisprüfung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
64278 Darmstadt
Öffnungszeiten
Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6151 12-8606
Fax: 0611 32764-2125
E-Mail: Gewerbe@rpda.hessen.de
E-Mail: Privatkrankenanstalten@rpda.hessen.de
E-Mail: Umsatzsteuer@rpda.hessen.de
E-Mail: Wohngeld.Fachaufsicht@rpda.hessen.de
E-Mail: Wohnungsfuersorge@rpda.hessen.de
E-Mail: Meisterpruefungsausschuesse@rpda.hessen.de
E-Mail: EAH@rpda.hessen.de
Zuständigkeit für
Hessen
- Bauvorlageberechtigung: Anerkennung von Personen aus anderen EU-/EWR-Mitgliedsstaaten
- Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung für Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Wirtschaftsberufen beantragen
- Buchmacher/in, Erlaubnis
- Einzelgenehmigung für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung (auch kleine Lotterien und Tombolen)
Landkreis Gießen (Hessen)
Landkreis Lahn-Dill-Kreis (Hessen)
Landkreis Limburg-Weilburg (Hessen)
Reg.-Bez. Darmstadt (Hessen)
- Aufnahme in den Krankenhausplan eines Landes beantragen
- Gewerbeuntersagung
- Konzession für Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie Privatnervenkliniken Erteilung
- Sachverständiger Handwerk
- Um eine Bestellung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bewerben
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen