Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern Bestellung

    Sachverständiger Handwerk

    Beschreibung

    Die Bezeichnung "öffentlich bestellter Sachverständiger" ist gesetzlich geschützt. Sachverständige sind für die fachliche und qualitative Kontrolle von Produkten und Dienstleistungen eines Fachgebietes zuständig.

    Sachverständige stellen ihre objektive, sachkundige Kompetenz der Öffentlichkeit zur Verfügung.
    Typische Einschätzungsfälle liegen vor, wenn

    • eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt,
    • ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt,
    • eine Sache bewertet,
    • ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt, 
    • der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festgestellt

    werden soll.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2018 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Heydecke, Martin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Sachverständige im Handwerk können nur durch die "Handwerkskammern" oder das Regierungspräsidium berufen werden.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 32 - Gewerberecht, Wohnungswesen, Preisprüfung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Anerkennung als Sachverständiger im Handwerk:
    - Eintragung in die Handwerksrolle
    - Mind. 3 Jahre Erfahrung als Betriebsinhaber oder persönlich haftender Betriebsleiter
    - Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung
    - Nachweis der wirtschaftlichen Eignung

    Sachverständigen in Anspruch nehmen:
    - Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Anerkennung als Sachverständiger im Handwerk:
    - Es fallen Gebühren an. Diese variieren je nach Eintragungsgrundlage.

    Sachverständigen in Anspruch nehmen:
    - Es fallen Gebühren an. Diese variieren nach Zeit- und Arbeitsaufwand und ggf. nach Fachbereich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Daten aller öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks finden Sie auf der bundeseinheitlichen Sachverständigendatenbank des Handwerks.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2009 (von: Peter Kirschbaum)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Experte, Sachverständiger, Handwerk, Gutachter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)