Wohngeld Feststellung

    Wohngeld

    Beschreibung

    Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

    Achtung:
    Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

    Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

    Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

    Online-Dienste

    Online-Antrag: Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhung

    ID: L100001_394783982

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    Online-Antrag: Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhung

    ID: L100001_394783983

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    Online-Antrag: Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag

    ID: L100001_397449456

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    Online-Antrag: Wohngeld Lastenzuschuss Weiterleistung

    ID: L100001_394010204

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    Online-Antrag: Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag

    ID: L100001_395194908

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    Deutsch

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    Online-Antrag: Wohngeld Mietzuschuss Weiterleistung

    ID: L100001_394010203

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.

    Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.

    • Wohngeld
      (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)

    Hinweise für Main-Taunus-Kreis: Ansprechpartner MTk

    Wohngeldbehörde des Main-Taunus-Kreises

    Am Kreishaus 1-5

    65719 Hofheim/Ts.

    Kontakt: wohngeldbehoerde@mtk.org

    Ansprechpartner

    Main-Taunus-Kreis - Amt für Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kreishaus 1-5

    65719 Hofheim am Taunus

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung

    Dienstag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr

    Mittwoch
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung

    Donnerstag
    vormittags: nach Vereinbarung
    nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr

    Freitag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Wohngeld - Hinweise zum Antrag Datenschutzgrundverordnung
    Wohngeld - Mietzuschuss (Antrag)
    Wohngeld - Lastenzuschuss (Antrag)
    Wohngeld - Hinweisblatt
    Wohngeld - Lastenzuschuss (Checkliste)
    Wohngeld - Mietzuschuss (Checkliste)
    Wohngeld - Flyer (Türkisch)
    Wohngeld - Flyer
    Wohngeld - Flyer (Russisch)
    Wohngeld - Flyer (Ukrainisch)
    Wohngeld - Flyer (leichte Sprache)
    Wohngeld - Flyer (Arabisch)
    Wohngeld - Flyer (Englisch)
    Wohngeld - Flyer (Polnisch)
    Wohngeld - Flyer (Französisch)

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.

    Hinweise für Main-Taunus-Kreis: Ansprechpartner MTk

    Den Wohngeldrechner (gültig ab 01.01.2022) finden Sie unter o.g. Link.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Mietzuschuss, Wohngeldgesetz, Wohnungsamt, Wohnung, Wohngeld, Wohngeldbescheid, Wohngeldstelle, Wohngeldhöhe, Wohnbeihilfe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de