Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Beschreibung
Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:
- Verkaufswagen/Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
- Fahrradständer
- Plakatierung
Inhalt der Erlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Online-Dienste
Antrag auf gewerbliche Sondernutzung
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Ausnahmen und Erlaubnisse im Straßenverkehrsraum
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Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.
Ansprechpartner
Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Landkreis Groß-Gerau - Regionalentwicklung und Mobilität
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Internet
Ämter und Einrichtungen in Rüsselsheim - Amt für Mobilität und Tiefbau
Beschreibung
Zuständigkeiten:
- Aufbruchgenehmigung in öffentlichen Verkehrsflächen
- Entwässerungsgenehmigung
- Bauliche Sondernutzung
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen - Sondernutzungen gewerblicher Art sind zum Beispiel:
- Verkaufsauslagen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/ Werbetafeln
- Straßencafé (Aufstellen von Tischen und Stühlen)
- Fahrradständer - Straßenunterhaltungsmaßnahmen/ Straßenerhaltungsmaßnahmen
- Gestattungsverträge nach Paragraf 127 Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Mobilität und Verkehr
- Radfahren in Rüsselsheim
- Öffentliche Verkehrsmittel (Bus und Bahn)
- Autoverkehr, Elektromobilität und Sharing-Angebote
- Verkehrsinformationen und Mobilitätsmanagement
Adresse
Hausanschrift
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
(Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz 10 Plätze Parkplatz: Landungsplatz 200 gebührenpflichtige Plätze )
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06142 832279
E-Mail: tiefbauamt@ruesselsheim.de
E-Mail: tiefbauamt-kanal@ruesselsheim.de
E-Mail: mobilitaet@ruesselsheim.de
E-Mail: sondernutzung@ruesselsheim.de
Internet
Weitere Informationen
Amt für Mobilität und Tiefbau
Beschreibung
Zuständigkeiten:
- Aufbruchgenehmigung in öffentlichen Verkehrsflächen
- Entwässerungsgenehmigung
- Bauliche Sondernutzung
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen - Sondernutzungen gewerblicher Art sind zum Beispiel:
- Verkaufsauslagen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/ Werbetafeln
- Straßencafé (Aufstellen von Tischen und Stühlen)
- Fahrradständer - Straßenunterhaltungsmaßnahmen/ Straßenerhaltungsmaßnahmen
- Gestattungsverträge nach Paragraf 127 Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Mobilität und Verkehr
- Radfahren in Rüsselsheim
- Öffentliche Verkehrsmittel (Bus und Bahn)
- Autoverkehr, Elektromobilität und Sharing-Angebote
- Verkehrsinformationen und Mobilitätsmanagement
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06142 832279
E-Mail: tiefbauamt@ruesselsheim.de
E-Mail: tiefbauamt-kanal@ruesselsheim.de
E-Mail: mobilitaet@ruesselsheim.de
E-Mail: sondernutzung@ruesselsheim.de
Kontaktperson
Konstantina Triantafillidou
Stichwörter
Kanalbau, Lokale Nahverkehrsgesellschaft, Nahmobilität, Radverkehrskonzept, Stadtentwässerung und Wasserbau, Straßen- und Ingenieurbau, Tief- und Straßenbau, Vergabestelle
Formulare
In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Straßen, Landesstraßen, Bundesstraßen, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Werbestand, Sondernutzungsgenehmigung, Kreisstraßen, Gerüst aufstellen, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Informationsstand, Verkaufsstand, Plätze, Sondernutzung, Gerüst, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Sondernutzungserlaubnis, Warenstand