Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    Beschreibung

    Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

    Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:

    • Verkaufswagen/Verkaufsstände
    • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
    • Informationsstände
    • Werbeaufsteller/Werbetafeln
    • Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
    • Fahrradständer
    • Plakatierung

    Inhalt der Erlaubnis
    Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R.  befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.

    Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

    Online-Dienste

    Antrag auf gewerbliche Sondernutzung

    ID: L100001_410216779

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 08.10.2024 (von: Webservice, Stadt Rüsselsheim)

    Technisch geändert am 14.10.2024 (von: Webservice, Stadt Rüsselsheim)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Ausnahmen und Erlaubnisse im Straßenverkehrsraum

    ID: L100001_410658594

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 17.10.2024 (von: Nöldner, Oliver)

    Technisch geändert am 18.10.2024 (von: Nöldner, Oliver)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.

    Ansprechpartner

    Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 10

    65185 Wiesbaden

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2016

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Landkreis Groß-Gerau - Regionalentwicklung und Mobilität

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Seipp-Straße 4

    64521 Groß-Gerau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Ämter und Einrichtungen in Rüsselsheim - Amt für Mobilität und Tiefbau

    Beschreibung

    Zuständigkeiten:

    • Aufbruchgenehmigung in öffentlichen Verkehrsflächen
    • Entwässerungsgenehmigung
    • Bauliche Sondernutzung
    • Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen - Sondernutzungen gewerblicher Art sind zum Beispiel:
      - Verkaufsauslagen vor den eigenen Geschäften
      - Informationsstände
      - Werbeaufsteller/ Werbetafeln
      - Straßencafé (Aufstellen von Tischen und Stühlen)
      - Fahrradständer
    • Straßenunterhaltungsmaßnahmen/ Straßenerhaltungsmaßnahmen
    • Gestattungsverträge nach Paragraf 127 Telekommunikationsgesetz (TKG)
    • Mobilität und Verkehr
      • Radfahren in Rüsselsheim
      • Öffentliche Verkehrsmittel (Bus und Bahn)
      • Autoverkehr, Elektromobilität und Sharing-Angebote
      • Verkehrsinformationen und Mobilitätsmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    65428 Rüsselsheim am Main

    (Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz 10 Plätze Parkplatz: Landungsplatz 200 gebührenpflichtige Plätze )

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz 10 Plätze Parkplatz: Landungsplatz 200 gebührenpflichtige Plätze

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Haltestelle: Haltestelle Marktplatz Bus-Linie: 1, 6, 11, 31, 32, 41, 42, 51, 52, 72 Bus-Linie: Spätlinien: 70, 71

    Version

    Technisch geändert am 14.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Amt für Mobilität und Tiefbau

    Beschreibung

    Zuständigkeiten:

    • Aufbruchgenehmigung in öffentlichen Verkehrsflächen
    • Entwässerungsgenehmigung
    • Bauliche Sondernutzung
    • Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen - Sondernutzungen gewerblicher Art sind zum Beispiel:
      - Verkaufsauslagen vor den eigenen Geschäften
      - Informationsstände
      - Werbeaufsteller/ Werbetafeln
      - Straßencafé (Aufstellen von Tischen und Stühlen)
      - Fahrradständer
    • Straßenunterhaltungsmaßnahmen/ Straßenerhaltungsmaßnahmen
    • Gestattungsverträge nach Paragraf 127 Telekommunikationsgesetz (TKG)
    • Mobilität und Verkehr
      • Radfahren in Rüsselsheim
      • Öffentliche Verkehrsmittel (Bus und Bahn)
      • Autoverkehr, Elektromobilität und Sharing-Angebote
      • Verkehrsinformationen und Mobilitätsmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    65428 Rüsselsheim am Main

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Konstantina Triantafillidou

    Stichwörter

    Kanalbau, Lokale Nahverkehrsgesellschaft, Nahmobilität, Radverkehrskonzept, Stadtentwässerung und Wasserbau, Straßen- und Ingenieurbau, Tief- und Straßenbau, Vergabestelle

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

    Kosten

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Straßen, Landesstraßen, Bundesstraßen, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Werbestand, Sondernutzungsgenehmigung, Kreisstraßen, Gerüst aufstellen, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Informationsstand, Verkaufsstand, Plätze, Sondernutzung, Gerüst, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Sondernutzungserlaubnis, Warenstand

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)