Amt für Mobilität und Tiefbau
Beschreibung
Zuständigkeiten:
- Aufbruchgenehmigung in öffentlichen Verkehrsflächen
- Entwässerungsgenehmigung
- Bauliche Sondernutzung
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen - Sondernutzungen gewerblicher Art sind zum Beispiel:
- Verkaufsauslagen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/ Werbetafeln
- Straßencafé (Aufstellen von Tischen und Stühlen)
- Fahrradständer - Straßenunterhaltungsmaßnahmen/ Straßenerhaltungsmaßnahmen
- Gestattungsverträge nach Paragraf 127 Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Mobilität und Verkehr
- Radfahren in Rüsselsheim
- Öffentliche Verkehrsmittel (Bus und Bahn)
- Autoverkehr, Elektromobilität und Sharing-Angebote
- Verkehrsinformationen und Mobilitätsmanagement
Adresse
Hausanschrift
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Um Bearbeitungs- und Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, sind persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie uns dazu bitte zunächst telefonisch.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06142 832279
E-Mail: tiefbauamt@ruesselsheim.de
E-Mail: tiefbauamt-kanal@ruesselsheim.de
E-Mail: mobilitaet@ruesselsheim.de
E-Mail: sondernutzung@ruesselsheim.de
Zuständigkeit für
Rüsselsheim am Main (Landkreis Groß-Gerau, Hessen)
Stichwörter
Kanalbau, Lokale Nahverkehrsgesellschaft, Nahmobilität, Radverkehrskonzept, Stadtentwässerung und Wasserbau, Straßen- und Ingenieurbau, Tief- und Straßenbau, Vergabestelle