Kirchenaustritt Bescheinigung
    99073001022000

    Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    Beschreibung

    Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

    Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

    Hinweise für Darmstadt: Austritt aus der Kirche

    Wichtige Informationen:

    Für Darmstädter Bürgerinnen und Bürger ist dies beim Bürger- und Ordnungsamt, Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen (Stadthaus Luisencenter), Luisenplatz 5 möglich. Eine Vorsprache im Meldeamt ist montags, dienstags und donnerstags nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie hierzu bitte den Onlinedienst. 


    Mittwochs und freitags können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung zur offenen Sprechstunde erscheinen. Bitte beachten Sie, dass nur ein begrenztes Ticketkontingent zur Verfügung steht und daher ggf. nicht über die gesamte Zeitspanne hinweg Tickets ausgegeben werden können. Dennoch ist ein Anstellen schon vor Öffnung nicht notwendig. Es ist vor Ort mit einer entsprechenden Wartezeit zu rechnen.

    Eigenständiges Austreten aus der Kirche ist generell mit Vollendung des 14. Lebensjahres möglich. Bei jüngeren Personen erfolgt der Austritt über den gesetzlichen Vertreter, dem die Personensorge zusteht. Sollte die betreffende Person einen Vormund oder Pfleger haben, bedarf es der Genehmigung des Familiengerichtes.

    Eine Besonderheit besteht für Kinder die das 12. Lebensjahr vollendet haben, diese müssen dem Kirchenaustritt zustimmen (bis Vollendung des 14. Lebensjahres).

    Ein Betreuer (dem die Personensorge zusteht) kann für den Betreuten eine Erklärung abgeben, wenn der Austritt dem Willen des Betreuten entspricht. Hierzu muss die Genehmigung des Betreuungsgerichtes mit vorgelegt werden.

    Achtung: Eine Erklärung kraft Vollmacht ist nicht zulässig.
    Antragsannahme kann mündlich zur Niederschrift vor Ort beziehungsweise als Einzelerklärung in öffentlich beglaubigter Form  (schriftlich) erfolgen.

    Notwendige Daten hierfür sind: Familienname, Vorname, Geburtsname, Tag und Ort der Geburt, Anschrift, Familienstand und die bisherige Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft

    Der Austritt wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift der Austrittserklärung unterzeichnet worden (bei Vorsprache vor Ort) oder die schriftliche Erklärung bei der Gemeinde eingegangen (öffentlich beglaubigte Form) ist.

    Die ausgetretene Person bekommt eine Bescheinigung über den Austritt. Diese enthält das Wirksamkeitsdatum des Austritts.

    Online-Dienst

    Abholung beantragter Ausweise und Reisepässe

    ID: L100001_405280260

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 24.06.2024

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Einwohnerwesen

    Beschreibung

    Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Einwohnerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 5

    64283 Darmstadt

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Eine persönliche Vorsprache ist außerhalb der offenen Sprechzeiten nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich. Bereits beantragte Dokumente können während der Öffnungszeiten immer ohne vorherige Terminvereinbarung abgeholt werden.  Montag 08:00 Uhr - 15:30 Uhr Dienstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch 07:00 Uhr - 12:30 Uhr Offene Sprechstunde; es wird kein Termin benötigt Donnerstag 08:00 Uhr - 19:00 Uhr Freitag 07:00 Uhr - 12:30 Uhr Offene Sprechstunde; es wird kein Termin benötigt Hinweis für die offenen Sprechzeiten:  Bitte beachten Sie, dass nur ein begrenztes Ticketkontingent zur Verfügung steht und daher ggf. nicht über die gesamte Zeitspanne hinweg Tickets ausgegeben werden können. Dennoch ist ein Anstellen schon vor Öffnung nicht notwendig. Es ist vor Ort mit einer entsprechenden Wartezeit zu rechnen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6151 115

    E-Mail: (meldeamt@darmstadt.de)

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zur Erklärung des Kirchenaustritts bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, mit.

    Hinweise für Darmstadt: Austritt aus der Kirche

    Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) mit.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

    Kosten

    Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

    Hinweise für Darmstadt: Austritt aus der Kirche

    Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 € erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die für die Berechnung der Steuerabzugsbeträge erforderlichen Merkmale, auch zur Kirchensteuerpflicht, werden ausschließlich elektronisch übermittelt. Von der Beendigung Ihrer Kirchensteuerpflicht erfährt Ihr Arbeitgeber durch Abruf der von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) gespeichert sind. Hat das Finanzamt für Sie Vorauszahlungen zur Kirchensteuer festgesetzt oder erzielen Sie keine Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit, sondern andere Einkünfte, legen Sie bitte den Nachweis über Ihren Kirchenaustritt bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt vor, damit die Kirchensteuererhebung zukünftig unterbleibt.

    Bitte beachten Sie auch das unten verlinkte Informationsblatt bei Kirchenaustritt-Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2008

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Stichwörter

    Religion, Katholisch, Konfession, Evangelisch, Kirche, Religionsgemeinschaft, Kircheneintritt, Kirchensteuer, Kirchenaustritt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019