Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Beschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Hinweise für Darmstadt: Austritt aus der Kirche
Wichtige Informationen:
Für Darmstädter Bürgerinnen und Bürger ist dies beim Bürger- und Ordnungsamt, Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen (Stadthaus Luisencenter), Luisenplatz 5 möglich. Eine Vorsprache im Meldeamt ist montags, dienstags und donnerstags nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie hierzu bitte den Onlinedienst.
Mittwochs und freitags können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung zur offenen Sprechstunde erscheinen. Bitte beachten Sie, dass nur ein begrenztes Ticketkontingent zur Verfügung steht und daher ggf. nicht über die gesamte Zeitspanne hinweg Tickets ausgegeben werden können. Dennoch ist ein Anstellen schon vor Öffnung nicht notwendig. Es ist vor Ort mit einer entsprechenden Wartezeit zu rechnen.
Eigenständiges Austreten aus der Kirche ist generell mit Vollendung des 14. Lebensjahres möglich. Bei jüngeren Personen erfolgt der Austritt über den gesetzlichen Vertreter, dem die Personensorge zusteht. Sollte die betreffende Person einen Vormund oder Pfleger haben, bedarf es der Genehmigung des Familiengerichtes.
Eine Besonderheit besteht für Kinder die das 12. Lebensjahr vollendet haben, diese müssen dem Kirchenaustritt zustimmen (bis Vollendung des 14. Lebensjahres).
Ein Betreuer (dem die Personensorge zusteht) kann für den Betreuten eine Erklärung abgeben, wenn der Austritt dem Willen des Betreuten entspricht. Hierzu muss die Genehmigung des Betreuungsgerichtes mit vorgelegt werden.
Achtung: Eine Erklärung kraft Vollmacht ist nicht zulässig.
Antragsannahme kann mündlich zur Niederschrift vor Ort beziehungsweise als Einzelerklärung in öffentlich beglaubigter Form (schriftlich) erfolgen.
Notwendige Daten hierfür sind: Familienname, Vorname, Geburtsname, Tag und Ort der Geburt, Anschrift, Familienstand und die bisherige Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft
Der Austritt wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift der Austrittserklärung unterzeichnet worden (bei Vorsprache vor Ort) oder die schriftliche Erklärung bei der Gemeinde eingegangen (öffentlich beglaubigte Form) ist.
Die ausgetretene Person bekommt eine Bescheinigung über den Austritt. Diese enthält das Wirksamkeitsdatum des Austritts.
Online-Dienst
Melde- und Passwesen (Terminvergabe)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Einwohnerwesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine persönliche Vorsprache ist außerhalb der offenen Sprechzeiten nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich. Bereits beantragte Dokumente können während der Öffnungszeiten immer ohne vorherige Terminvereinbarung abgeholt werden.
Montag
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch
07:00 Uhr - 12:30 Uhr Offene Sprechstunde; es wird kein Termin benötigt
Donnerstag
08:00 Uhr - 19:00 Uhr
Freitag
07:00 Uhr - 12:30 Uhr Offene Sprechstunde; es wird kein Termin benötigt
Hinweis für die offenen Sprechzeiten:
Bitte beachten Sie, dass nur ein begrenztes Ticketkontingent zur Verfügung steht und daher ggf. nicht über die gesamte Zeitspanne hinweg Tickets ausgegeben werden können. Dennoch ist ein Anstellen schon vor Öffnung nicht notwendig. Es ist vor Ort mit einer entsprechenden Wartezeit zu rechnen.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Zur Erklärung des Kirchenaustritts bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, mit.
Hinweise für Darmstadt: Austritt aus der Kirche
Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) mit.
Bitte bringen Sie ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) mit.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.
Kosten
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Hinweise für Darmstadt: Austritt aus der Kirche
Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 € erhoben.
Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 € erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Die für die Berechnung der Steuerabzugsbeträge erforderlichen Merkmale, auch zur Kirchensteuerpflicht, werden ausschließlich elektronisch übermittelt. Von der Beendigung Ihrer Kirchensteuerpflicht erfährt Ihr Arbeitgeber durch Abruf der von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) gespeichert sind. Hat das Finanzamt für Sie Vorauszahlungen zur Kirchensteuer festgesetzt oder erzielen Sie keine Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit, sondern andere Einkünfte, legen Sie bitte den Nachweis über Ihren Kirchenaustritt bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt vor, damit die Kirchensteuererhebung zukünftig unterbleibt.
Bitte beachten Sie auch das unten verlinkte Informationsblatt bei Kirchenaustritt-Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019
Stichwörter
Kircheneintritt, Konfession, Evangelisch, Katholisch, Kirchensteuer, Religion, Kirchenaustritt, Kirche, Religionsgemeinschaft