Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis
    99108013005000

    Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung

    Beschreibung

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

    Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
     

    Online-Dienst

    Verkehrsrechtliche Anordnung beantragen (bspw. Straßensperrung wg. Baustelle oder Veranstaltung)

    ID: L100001_407883092

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 21.08.2024

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.

    Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Spangenberg - Bürgerservice, Brandschutz und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 7

    34286 Spangenberg

    Kontakt speichern

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Dienstag von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr

    Donnerstag von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr

    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05663 5090-0

    Fax: 05663 5090-26

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    30.5.1 - Allgemeine Verkehrsangelegenheiten

    Beschreibung

    Die Straßenverkehrsbehörde wirkt u. a. bei Fragen der Verkehrssicherheit, der Verkehrsregelung sowie der Beseitigung von Unfallpunkten mit. Es werden Anordnungen für Straßensperrungen und allgemeine Verkehrsregelungen sowie spezielle Maßnahmen bei Baustellen oder Veranstaltungen im Straßenraum getroffen. Darüber hinaus ist die Behörde für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, zum Beispiel vom Sonntagsfahrverbot für LKW, zuständig. 

    Auch die Städte und Gemeinden des Landkreises haben Zuständigkeiten als Straßenverkehrsbehörde mit unterschiedlicher Ausprägung. Die Zuständigkeit für Verkehrsregelungen und Straßensperrungen richtet sich hier nach der Straßenklassifizierung. Kommunen mit weniger als 7.500 Einwohnern sind nur für die Gemeinde‐ und Kreisstraßen zuständig. Größere Städte und Gemeinden sind darüber hinaus auch für die Landesstraßen zuständig. Die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises erstreckt sich somit auf die Landes‐ und Bundesstraßen bei den Kommunen unter 7.500 Einwohner sowie bei den übrigen Städte und Gemeinden allein auf die Bundesstraßen. 

    Außerdem erteilt die Straßenverkehrsbehörde in Kommunen mit weniger als 7.500 Einwohnern Genehmigungen für den Taxen und Mietwagenverkehr. Die weiteren Aufgaben können Sie über den Reiter „Dienstleistungen“ einsehen. 

    Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Ausnahmen v. Sonn- u. Feiertagsverbot

    Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Baumaßnahmen

    Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Erlaubnisse Parkerleichterungen u. Befreiung von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht

    Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Erlaubnisse Taxen und Mietwagen

    Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Erlaubnisse Veranstaltungen

    Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Fahrtenbücher

    Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Großraum- und Schwertransporte

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 1

    34576 Homberg (Efze)

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr Dienstag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr Mittwoch:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr Donnerstag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr Freitag:von 08:00 bis 12:30 Uhr 

    Kontakt

    Fax: 05681 775-704026

    E-Mail: verkehrsbehoerde@schwalm-eder-kreis.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Beschilderung, Genehmigung, Baustellen-Informationssystem, Sondernutzungen, Autobahnbaustelle, Straßenfest, Verkehrsraumeinschränkung, Poller, Veranstaltungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019