Schwalm - Eder - Kreis - 30.5.1 - Allgemeine Verkehrsangelegenheiten

Beschreibung

Die Straßenverkehrsbehörde wirkt u. a. bei Fragen der Verkehrssicherheit, der Verkehrsregelung sowie der Beseitigung von Unfallpunkten mit. Es werden Anordnungen für Straßensperrungen und allgemeine Verkehrsregelungen sowie spezielle Maßnahmen bei Baustellen oder Veranstaltungen im Straßenraum getroffen. Darüber hinaus ist die Behörde für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, zum Beispiel vom Sonntagsfahrverbot für LKW, zuständig. 
 Auch die Städte und Gemeinden des Landkreises haben Zuständigkeiten als Straßenverkehrsbehörde mit unterschiedlicher Ausprägung. Die Zuständigkeit für Verkehrsregelungen und Straßensperrungen richtet sich hier nach der Straßenklassifizierung. Kommunen mit weniger als 7.500 Einwohnern sind nur für die Gemeinde‐ und Kreisstraßen zuständig. Größere Städte und Gemeinden sind darüber hinaus auch für die Landesstraßen zuständig. Die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises erstreckt sich somit auf die Landes‐ und Bundesstraßen bei den Kommunen unter 7.500 Einwohner sowie bei den übrigen Städte und Gemeinden allein auf die Bundesstraßen. 
 Außerdem erteilt die Straßenverkehrsbehörde in Kommunen mit weniger als 7.500 Einwohnern Genehmigungen für den Taxen und Mietwagenverkehr. Die weiteren Aufgaben können Sie über den Reiter „Dienstleistungen“ einsehen. 

Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Ausnahmen v. Sonn- u. Feiertagsverbot

Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Baumaßnahmen

Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Erlaubnisse Parkerleichterungen u. Befreiung von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht

Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Erlaubnisse Taxen und Mietwagen

Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Erlaubnisse Veranstaltungen

Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Fahrtenbücher

Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Großraum- und Schwertransporte

Adresse

Hausanschrift

Hans-Scholl-Straße 1

34576 Homberg (Efze)

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 
und 13:30 bis 15:30 Uhr 

Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 
und 13:30 bis 15:30 Uhr 

Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 
und 13:30 bis 15:30 Uhr 

Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 
und 13:30 bis 17:00 Uhr 

Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr 

Kontakt

Zuständigkeit für

Version

Technisch geändert am 31.07.2024

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Sprache: de-DE