Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Erteilung für Pkw im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsarten oder Ferienziel-Reisen
    99108053001003

    Personenverkehr gewerblich - Genehmigung

    Beschreibung

    Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt der Genehmigungspflicht. Hier wird näher auf den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen eingegangen, welcher sich vom Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen unterscheidet.

    Formen des Gelegenheitsverkehrs sind:

    • Verkehr mit Taxen,
    • Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit PKW und Kraftomnibus (KOM),
    • Verkehr mit Mietwagen und Mietomnibussen.

    Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes muss gewährleistet sein.
    • Der Antragsteller oder die mit der Führung der Geschäfte betraute Person müssen zuverlässig sein.
    • Der Antragsteller oder die mit der Führung der Geschäfte betraute Person muss fachlich geeignet sein.
    • Der Antragsteller muss seinen Betriebssitz oder die Niederlassung i. S. d. Handelsrechts im Inland haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen werden durch das für den Sitz des Unternehmens zuständige Regierungspräsidium (Darmstadt, Gießen oder Kassel) erteilt.

    Genehmigungen für den gewerblichen Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen (mit max. 9 Sitzplätzen inkl. Fahrer) werden in Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern durch den Gemeindevorstand, im Übrigen durch den Kreisausschuss erteilt.

    Ansprechpartner

    Main-Kinzig-Kreis - Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration - Verkehrswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarossastr. 16-24
    63571 Gelnhausen

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    Postfach 1465
    63569 Gelnhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 7.00 - 13.00 Uhr
    Dienstag 7.00 - 11.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr
    Mittwoch 7.00 - 13.00 Uhr
    Donnerstag 7.00 - 13.00 Uhr
    Freitag 7.00 - 11.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06051 85-0

    Fax: 06051 85-77

    E-Mail: verkehrsabteilung@mkk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Bad Orb - Stadtverwaltung FB 2

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 2
    63619 Bad Orb

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Frankfurter Straße 2 -Hof-
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Burgring P 5
    Anzahl der Stellplätze: 15
    Gebührenpflichtig

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte nutzen Sie die Terminvereinbarung!

    Montag - Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
    Donnerstag 14.00 Uhr - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06052 86-0

    Fax: 06052 86-110

    E-Mail: stadt@bad-orb.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Bad Orb

    Empfänger: Stadt Bad Orb
    IBAN: DE82 5075 0094 0001 0001 71
    BIC: HELADEF1GEL
    Bankinstitut: Kreissparkasse Gelnhausen

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Bad Orb - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 2
    63619 Bad Orb

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Frankfurter Straße 2 -Hof-
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Burgring P 5
    Anzahl der Stellplätze: 15
    Gebührenpflichtig

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte nutzen Sie die Terminvereinbarung!

    Montag - Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
    Donnerstag 14.00 Uhr - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06052 86-0

    Fax: 06052 86-110

    E-Mail: stadt@bad-orb.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Bad Orb

    Empfänger: Stadt Bad Orb
    IBAN: DE82 5075 0094 0001 0001 71
    BIC: HELADEF1GEL
    Bankinstitut: Kreissparkasse Gelnhausen

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Bad Orb - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 2
    63619 Bad Orb

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Frankfurter Straße 2 -Hof-
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Burgring P 5
    Anzahl der Stellplätze: 15
    Gebührenpflichtig

    Öffnungszeiten

    Bitte nutzen Sie die Terminvereinbarung!

    Montag - Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
    Donnerstag 14.00 Uhr - 17.30 Uhr

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Stadt Bad Orb

    Empfänger: Stadt Bad Orb
    IBAN: DE82 5075 0094 0001 0001 71
    BIC: HELADEF1GEL
    Bankinstitut: Kreissparkasse Gelnhausen

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Bad Orb

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 2
    63619 Bad Orb

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Burgring P 5
    Anzahl der Stellplätze: 15
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: Frankfurter Straße 2 -Hof-
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte nutzen Sie die Terminvereinbarung!

    Montag - Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
    Donnerstag 14.00 Uhr - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06052 86-0

    Fax: 06052 86-110

    E-Mail: stadt@bad-orb.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Bad Orb

    Empfänger: Stadt Bad Orb
    IBAN: DE82 5075 0094 0001 0001 71
    BIC: HELADEF1GEL
    Bankinstitut: Kreissparkasse Gelnhausen

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.2 - Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1–3
    64283 Darmstadt

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift


    64278 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

    Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6151 12-8982

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr wird entsprechend der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) erhoben. Ihre Höhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand und dem Wert des Gegenstandes der Amtshandlung.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 26.08.2013

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2008
    Technisch geändert am 28.04.2025

    Stichwörter

    Gewerblicher Verkehr, Mietwagen-Genehmigung, Mietwagenverkehr, Taxenverkehr, Personenbeförderung, Linienverkehr, Personenverkehr gewerbliche Genehmigung, Busverkehr, Bahnverkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019