Führungszeugnis ErteilungOnline erledigen

    Führungszeugnis beantragen

    Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache, das erweiterte Führungszeugnis oder das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache oder das erweiterte Führungszeugnis sowie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.

    Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.

    Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke - zum Beispiel zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber - brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis.

    Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie im Kinder- und Jugendbereich tätig werden -  zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein - oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.

    Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde - zum Beispiel, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt werden soll. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat, und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden - zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.

    Besitzen Sie - neben der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

    Online-Dienst

    Online-Portal des Bundesamts für Justiz

    ID: B100019_103664010

    Beschreibung

    Das Online-Portal des Bundesamts für Justiz bietet Ihnen die Möglichkeit, Dienstleistungen wie die Beantragung eines Führungszeugnisses online in Anspruch zu nehmen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Visa Karte
    • giropay
    • Mastercard

    Vertrauensniveau

    hoch

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Justiz (BfJ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Adenauerallee 99-103

    53113 Bonn

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Besucherdienst: Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 16:00 Uhr Freitag: 7.30 bis 14:00 Uhr Telefonische Sprechzeiten: Dienstag bis Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr Informationen zu Änderungen der Öffnungszeiten und Sprechzeiten erfahren Sie auf derHomepage des BfJ.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 99410-40

    Fax: +49 228 410-5050

    E-Mail: poststelle@bfj.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bundesamt für Justiz, Referat IV 2 - Internationale Registerangelegenheiten bei Antragstellung aus dem Ausland / Beantragung des Führungszeugnisses für das Ausland

    Öffnungszeiten

    Dienstag bis Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 994105668

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung

    Bankverbindung

    Bundesamt für Justiz

    Empfänger: Bundesamt für Justiz

    IBAN: DE49 3700 0000 0038 0010 05

    BIC: MARKDEF1370

    Bankinstitut: Deutsche Bundesbank - Filiale Köln

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Führungszeugnis
    • Personalausweis, eID-Karte oder Aufenthaltstitel
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen, um bestimmte Angaben nachzuweisen, zum Beispiel die Aufforderung des Arbeitgebers zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Nein / (Ja: für die Antragstellung aus dem Ausland)
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein  
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Vollendung des 14. Lebensjahres
    • Geschäftsfähigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Beanstandungen des Führungszeugnisses und sonstige Anträge, die in Form eines Justizverwaltungsakts mittels Bescheid abzulehnen sind, können mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 23 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG) angefochten werden.

    Für die Ablehnung eines Antrags auf Gebührenbefreiung gilt § 22 des Gesetzes über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengesetz - JVKostG).

    Verfahrensablauf

    Alle Arten von Führungszeugnissen können Sie online, persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde und - unter bestimmten Voraussetzungen - schriftlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde beantragen.

    Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen möchten:

    • Gehen Sie auf die Internetseite zur Beantragung des Führungszeugnisses und folgen Sie den Anweisungen.
    • Sie brauchen dann als Identitätsnachweis einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein Kartenlesegerät, die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät, (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
    • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis dann per Post nach Hause gesandt.
    • Sollte der Antrag nicht erfolgreich gestellt worden sein, erhalten Sie entweder unmittelbar online oder nachträglich eine entsprechende Information.
    • Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Für ein Führungszeugnis, das Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.

    Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen möchten:

    • Stellen Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder dem Bürgeramt einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses. Sie müssen dort Ihre Identität nachweisen. Dazu dient ein amtliches Ausweisdokument.
    • Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen.
    • Die Behörde leitet den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter.
    • Aus dem Ausland kann der Antrag schriftlich - mit amtlich bestätigten Personendaten und Unterschrift - direkt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.
    • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis per Post nach Hause geschickt.
    • Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    • Einfaches und erweitertes Führungszeugnis: 2 Wochen
    • Europäisches Führungszeugnis: 6 Wochen

    Kosten

    Hinweis: In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühr für ein Führungszeugnis abgesehen werden.: Abgabe 13.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

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    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 10.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    polizeiliches Führungszeugnis, Strafe, Vorstrafe, Führungszeugnis, Freiheitsstrafe, vorbestraft, einfaches Führungszeugnis, Amtliches Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis, Europäisches Führungszeugnis, behördliches Führungszeugnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English