Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot Genehmigung

    Fahrverbot für Lkw an Sonn- und Feiertagen – Ausnahmegenehmigung

    Beschreibung

    In Deutschland dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0:00 - 22:00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

    Das Verbot gilt nicht für:
     

    • kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,
    • kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),
    • die Beförderung von a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen, b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen, c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen, d) leichtverderblichem Obst und Gemüse,
    • Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,
    • Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden.

    Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.


    Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erteilt werden.

    Online-Dienst

    Sonntagsfahrverbot Ausnahmegenehmigung

    ID: L100001_383235725

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    Version

    Technisch erstellt am 23.11.2022 (von: Brevoord, Nicole)

    Technisch geändert am 23.11.2022 (von: Brevoord, Nicole)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Ausnahmegenehmigungen werden von den Straßenverkehrsbehörden erteilt (Landkreise, Kreisfreie Städte, Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern; übrige Städte und Gemeinden nur dann, wenn die Ausnahmegenehmigung nur im Gemeindegebiet gilt), in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird oder die Straßenverkehrsbehörden, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnort, seinen Sitz oder eine Zweignieder­lassung hat.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Fahrverbot Sonn- und Feiertag - Ausnahmegenehmigung

    Antragsstellung ist in Frankfurt möglich, wenn: - Firma Ihren Hauptsitz oder Niederlassung in Frankfurt hat - oder wenn Transport hier losgeht Wenn der Transport in Frankfurt ankommt, ist nicht das Straßenverkehrsamt Frankfurt zuständig!
    Antragsstellung ist in Frankfurt möglich, wenn: - Firma Ihren Hauptsitz oder Niederlassung in Frankfurt hat - oder wenn Transport hier losgeht Wenn der Transport in Frankfurt ankommt, ist nicht das Straßenverkehrsamt Frankfurt zuständig!

    Ansprechpartner

    Stadt Frankfurt - Ausnahmegenehmigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutleutstraße 191

    60327 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen schriftlich (per Email oder Brief) oder telefonisch mit. Bei Bedarf können Sie Ihr Anliegen auch persönlich klären. Hierzu benötigen Sie einen Termin. Die Öffnungszeiten dafür sind wie folgt:

    Di - Do 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-42313((Buchstaben A - D, P))

    Telefon: +49 69 212-42794(Buchstaben E - J, O)

    Telefon: +49 69 212-42369((Buchstaben K - N, R))

    Telefon: +49 69 212-42678((Buchstaben S - Z, Q))

    E-Mail: ausnahmen.stvo@stadt-frankfurt.de

    Formulare

    Sonntagsfahrverbot Ausnahmegenehmigung

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag mit Begründung,
    • Fracht- und Begleitpapiere,
    • falls es sich um eine Beförderung über eine Straßenstrecke von mehr als 100 km handelt, eine Bescheinigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung,
    • für grenzüberschreitenden Verkehr ein Nachweis über die Abfertigungszeiten der Grenzzollstelle für Ladungen auf Lastkraftwagen,
    • Kraftfahrzeug- und Anhängerschein.
    • Für ausländische Kraftfahrzeuge, in deren Zulassungspapieren zulässiges Gesamtgewicht und Motorleistung nicht eingetragen sind, ist eine entsprechende amtliche Bescheinigung erforderlich.

    Voraussetzungen

    Eine Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

    • Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln
    • termingerechte Be- und Entladung von Seeschiffen
    • Aufrechterhaltung des Betriebes öffentlicher Versorgungs- oder Verkehrseinrichtungen.

    Eine Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Antragstellung ist auch per Fax möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Eine Einzelgenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.

    Eine Dauerausnahmegenehmigung bis zu 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung auch die Notwendigkeit regelmäßiger Beförderung feststeht.

    Kosten

    Gebühr gemäß GebOst z.Zt. zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und je Fahrzeug / Person. Die Bemessung der Gebühr richtet sich nach dem mit der Erteilung der Genehmigung verbundenen Aufwand sowie einem ggf. entstehenden wirtschaftlichen Vorteil des Genehmigungsinhabers.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Fahrverbot Sonn- und Feiertag - Ausnahmegenehmigung

    Während der Gültigkeit der Ferienreiseverordnung (01.07. bis 31.08.) beträgt Gebühr 125,00 Euro! Dauergenehmigungen für 1 Jahr kosten 405,00 Euro.: Gebühr 35.0 EUR

    Während der Gültigkeit der Ferienreiseverordnung (01.07. bis 31.08.) beträgt Gebühr 125,00 Euro! Dauergenehmigungen für 1 Jahr kosten 405,00 Euro.: Gebühr 35.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Frankfurt am Main: Fahrverbot Sonn- und Feiertag - Ausnahmegenehmigung

    Antrag ist schriftlich zu stellen (E-Mail, Fax, Postweg)
    Antrag ist schriftlich zu stellen (E-Mail, Fax, Postweg)

    Bemerkungen

    Hinweise für Frankfurt am Main: Fahrverbot Sonn- und Feiertag - Ausnahmegenehmigung

    Folgende Angaben werden benötigt: - Datum der Fahrt - Fahrzeugkennzeichen - Fahrzeugtyp (Anhänger oder Auflieger) - jeweiliges zulässiges Gesamtgewicht - Abgangsort - Zielort - genaue Angabe über Ladegut - ausführliche Begründung, warum zwingend an einem Sonn- oder Feiertag Fahrt notwendig und nicht anders machbar ist

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Feiertagsfahrverbot, Sonntagsfahrverbot, Fahrverbot, Sonntagsfahrerlaubnis, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)