Stadt Frankfurt - Ausnahmegenehmigungen
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen schriftlich (per Email oder Brief) oder telefonisch mit. Bei Bedarf können Sie Ihr Anliegen auch persönlich klären. Hierzu benötigen Sie einen Termin. Die Öffnungszeiten dafür sind wie folgt:
Di - Do 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 69 212-42313(Buchstaben A - D, P)
Telefon Festnetz: +49 69 212-42794(Buchstaben E - J, O)
Telefon Festnetz: +49 69 212-42369(Buchstaben K - N, R)
Telefon Festnetz: +49 69 212-42678(Buchstaben S - Z, Q)
Zuständigkeit für
Frankfurt am Main (Hessen)
- Ausnahme vom LKW-Fahrverbot in Ferienzeiten beantragen
- Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot beantragen
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Familienpflege
- Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gewerbetreibende, Freiberufler
- Fahrverbot in Umweltzonen – Ausnahmegenehmigung
- Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen