Stadt Frankfurt - Ausnahmegenehmigungen
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Öffnungszeiten
Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen schriftlich (per Email oder Brief) oder telefonisch mit. Bei Bedarf können Sie Ihr Anliegen auch persönlich klären. Hierzu benötigen Sie einen Termin. Die Öffnungszeiten dafür sind wie folgt:
Di - Do 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 69 212-42313((Buchstaben A - D, P))
Telefon: +49 69 212-42794(Buchstaben E - J, O)
Telefon: +49 69 212-42369((Buchstaben K - N, R))
Telefon: +49 69 212-42678((Buchstaben S - Z, Q))
Zuständigkeit für
Frankfurt am Main
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Familienpflege
- Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gewerbetreibende, Freiberufler
- Fahrverbot für Lkw an Samstagen in der Hauptferienzeit – Ausnahmegenehmigung
- Fahrverbot für Lkw an Sonn- und Feiertagen – Ausnahmegenehmigung
- Fahrverbot in Umweltzonen – Ausnahmegenehmigung
- Gurtanlege- und Helmtragepflicht - Befreiung
- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen