Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen

    Wenn Sie einen Gewerbebetrieb führen oder freiberuflich arbeiten, können Sie unter gewissen Voraussetzungen einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.. Dadurch können Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Gewerbebetriebs beziehungsweise Ihrer freiberuflichen Arbeit.

    Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht. 

    Hinweise für Frankfurt am Main: Parkausweis für Handwerker für die Region Frankfurt RheinMain

    Der Handwerker-Parkausweis Region RheinMain kann nur für die Firmen erteilt werden, die ihren Hauptsitz in einer der Städte haben, die diesem Zusammenschluss angehören. Zuständig ist dann jeweils die Stadt, in der die Firma ihren Hauptsitz hat!
    Der Handwerker-Parkausweis Region RheinMain kann nur für die Firmen erteilt werden, die ihren Hauptsitz in einer der Städte haben, die diesem Zusammenschluss angehören. Zuständig ist dann jeweils die Stadt, in der die Firma ihren Hauptsitz hat!

    Online-Dienste

    Handwerkerparkausweis beantragen

    ID: L100001_383294754

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2022 (von: Brevoord, Nicole)

    Technisch geändert am 25.11.2022 (von: Brevoord, Nicole)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Handwerker-Parkausweis Region Frankfurt RheinMain

    ID: L100001_383235718

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 23.11.2022 (von: Brevoord, Nicole)

    Technisch geändert am 23.11.2022 (von: Brevoord, Nicole)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    die Straßenverkehrsbehörde

    Zuständigkeit

    die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde

    Hinweise für Frankfurt am Main: Parkausweis für Handwerker für die Region Frankfurt RheinMain

    Straßenverkehrsamt ist nur zuständig, wenn der Hauptsitz der Firma in Frankfurt am Main ist!
    Straßenverkehrsamt ist nur zuständig, wenn der Hauptsitz der Firma in Frankfurt am Main ist!

    Ansprechpartner

    Stadt Frankfurt - Ausnahmegenehmigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutleutstraße 191

    60327 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen schriftlich (per Email oder Brief) oder telefonisch mit. Bei Bedarf können Sie Ihr Anliegen auch persönlich klären. Hierzu benötigen Sie einen Termin. Die Öffnungszeiten dafür sind wie folgt:

    Di - Do 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-42313((Buchstaben A - D, P))

    Telefon: +49 69 212-42794(Buchstaben E - J, O)

    Telefon: +49 69 212-42369((Buchstaben K - N, R))

    Telefon: +49 69 212-42678((Buchstaben S - Z, Q))

    E-Mail: ausnahmen.stvo@stadt-frankfurt.de

    Formulare

    Handwerker-Parkausweis Region Frankfurt RheinMain

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutleutstraße 191

    60327 Frankfurt am Main

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen schriftlich (per Email oder Brief) oder telefonisch mit. Bei Bedarf können Sie Ihr Anliegen auch persönlich klären. Hierzu benötigen Sie einen Termin.

    Die Öffnungszeiten dafür sind wie folgt: 
    Ausnahmegenehmigungen / Erlaubnisse  Di - Do 08:00 - 15:00 Uhr
    Genehmigungen von Baustellen und Umzügen  Di - Do 08:00 - 15:00 Uhr
    Planauskunft für verkehrstechnische Anlagen  Di - Do 08:00 - 15:00 Uhr


    Hotline +49 69 212 44734: Mo - Do 07:30 - 15:00 Uhr, Fr 7:30 - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-44734

    Telefon: +49 69 212-36360(Verkehrssicherheitstelefon, Kurt-Schumacher-Str. 45)

    E-Mail: strassenverkehrsamt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Formulare

    Antrag für einen Handwerkerparkausweis

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Hinweise für Frankfurt am Main: Parkausweis für Handwerker für die Region Frankfurt RheinMain

    Voraussetzungen

    • für bestimmte Tätigkeiten sind keine freien Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsortes verfügbar
    • wegen der Art und Dringlichkeit der Arbeit ist ein längerer Weg oder ein häufiges Pendeln zwischen Fahrzeug und Arbeitsstelle nicht zumutbar
    • die örtlichen Gegebenheiten müssen beachtet werden
    • das öffentliche Interesse muss bewahrt bleiben

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung ist in der Regel befristet.

    Bearbeitungsdauer

    variiert zwischen den Behörden

    Kosten

    Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.: Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR

    Hinweise für Frankfurt am Main: Parkausweis für Handwerker für die Region Frankfurt RheinMain

    305,00 € für die erste Ausnahmegenehmigung 161,00 € für jedes weitere Genehmigungsoriginal, das zeitgleich beantragt wird: Gebühr 305.0 EUR

    305,00 € für die erste Ausnahmegenehmigung 161,00 € für jedes weitere Genehmigungsoriginal, das zeitgleich beantragt wird: Gebühr 305.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Frankfurt am Main: Parkausweis für Handwerker für die Region Frankfurt RheinMain

    einzureichende Antragsunterlagen: - Antrag - Kopie der Gewerbeanmeldung - Kopie der Handwerkskarte - Kopie d. Kfz-Schein(e) / Zulassungsbescheining(en) I
    einzureichende Antragsunterlagen: - Antrag - Kopie der Gewerbeanmeldung - Kopie der Handwerkskarte - Kopie d. Kfz-Schein(e) / Zulassungsbescheining(en) I

    Dokumente

    Eingehend

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Straßenverkehrsordnung

    Dokumenttyp: Antrag

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Ausgehend

    Bescheid "Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Straßenverkehrsordnung"

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Handwerker(park)ausweis

    Dokumenttyp: Bescheid

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 22.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Handwerker, Parkberechtigung, Handwerkernotdienst, Straßenverkehr, Ausnahmegenehmigung, Pflegedienst, Regionaler Handwerkerparkausweis, Parkschein, Parkausweis, parken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)