Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)
Hier erfahren Sie, wie Sie einen Bewohnerparkausweis in festgesetzten städtischen Gebieten mit erheblichem Parkraummangel beantragen können.
Beschreibung
Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Zuständig sind die Gemeinden.
Für die Ausgabe des Bewohnerparkausweises ist eine Gebühr zu entrichten. Diese richtet sich nach der durch die Gemeinde als Rechtsverordnung erlassene Gebührenordnung.
Hinweise für Gießen: Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)
Die Stadt Gießen bietet zwei verschiedene Arten des Bewohnerparkens an:
- Reines Bewohnerparken
Dieser Bewohnerparkausweis berechtigt zum Parken in der jeweils eingetragenen Parkzone überall dort, wo dies durch Verkehrszeichen 286 StVO (eingeschränktes Halteverbot) und Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis Nr. X frei", oder durch Verkehrszeichen 314 StVO und Zusatzzeichen Bewohner mit Parkausweis Nr. X beschildert ist. Der jeweilige Bewohnerparkausweis ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.
- Erweitertes Bewohnerparken
Dieser Bewohnerparkausweis berechtigt über die Regelung des reinen Parkausweises hinaus zum Parken in Bereichen mit Parkzeitüberwachung (Parkscheinautomat, Parkscheibe). Dies gilt in der jeweiligen Parkzone überall dort, wo das Parken unter Verkehrszeichen 314/315 StVO mit einem Zusatzschild für Bewohner freigegeben ist. Es genügt, den Bewohnerparkausweis gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen. Ein Parkschein oder eine Parkscheibe ist nicht erforderlich.
In Gießen gibt es derzeit fünf Bewohnerparkzonen. In welcher Parkzone Ihre Adresse liegt, können Sie im digitalen Stadtplan einsehen.
Online-Dienste
Neuantrag Bewohnerparkausweis
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Verlängerung Bewohnerparkausweis
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde der Kommune.
Zuständigkeit
An die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser zusätzlich eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Straßenverkehrsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können .
Einige Städte oder Gemeinden ermöglichen jedoch auch eine schriftliche oder sogar elektronische Beantragung. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen möchten, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen .
Hinweise für Gießen: Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)
Der Bewohnerparkausweis kann hier online beantragt werden.
Hier gelangen Sie zu den Tipps und Hinweisen zur Onlinebeantragung.
Sollte kein Internetzugang oder Drucker zur Verfügung stehen, gibt es die Möglichkeit über den Antragsvordruck:
- Bewohnerparkausweis - Antrag 357 kB
Dies gilt auch für die Beantragung zweier Kennzeichen auf einem Bewohnerparkausweis. In diesen Fällen können die Anträge bei der Straßenverkehrsbehörde schriftlich oder per E-Mail an bewohnerparken@giessen.de eingereicht werden.
Antragsunterlagen- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Bitte versenden Sie KEINE Originale!
Zusätzlich, wenn Antragsteller nicht der Fahrzeughalter ist:
- Nutzungsnachweis des Fahrzeughalters
Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden können:
- der Hauptwohnsitz ist im Bewohnerparkgebiet gemeldet,
- die Wohnung wird selbst bewohnt und
- das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein oder von ihm dauerhaft genutzt werden (Nachweis durch eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde).
Von manchen Städten und Gemeinden werden für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises noch weitere Voraussetzungen gefordert, z. B. fehlende Garage. Im Zweifel sollte bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nachgefragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 45 Abs.1b Nr. 2a Straßenverkehrsordnung (StVO) - (Ermächtigung für die Ausweisung von Bewohnerparkzonen)
- § 6a Abs. 5a Straßenverkehrsgesetz (StVG) - Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für Bewohnerparkausweise
- § 16 Nr. 1 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen der Landesregierung im Bereich der hessischen Landesverwaltung (Delegationsverordnung)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen Nichterteilung des Bewohnerparkausweises / gegen die Bemessung der Gebührenhöhe
Verfahrensablauf
- Eventuell mögliche Online-Beantragung des Bewohnerparkausweises oder Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde
- Prüfung durch die Gemeinde, ob der Antragsteller in einem städtischen Quartier mit erheblichem Parkraummangel wohnt und ein solches entsprechend festgesetzt ist
- Prüfung der weiteren Voraussetzungen für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises
- Bestimmung der zu entrichtenden Gebühr
Fristen
Bewohnerparkausweise werden regelmäßig befristet erteilt, in der Landeshauptstadt Wiesbaden etwa für sechs Monate oder ein Jahr.
Bearbeitungsdauer
Zuständig sind die jeweiligen Gemeinden. Eine pauschale Aussage zur Bearbeitungsdauer durch das HMWEVW ist daher nicht möglich. Sollten Aussagen zur jeweiligen zu erwartenden Bearbeitungszeit genannt werden, müsste dies durch die jeweilige Gemeinde erfolgen. Gesetzliche Bearbeitungsfristen bestehen keine.
Kosten
Die Gebührenhöhe bemisst sich nach der Gebührenordnung der konkreten Gemeinde und kann je nach Gemeinde unterschiedlich sein. Je nach Ausgestaltung sind sie fix oder variabel.
Hinweise für Gießen: Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)
In Gießen wird zurzeit eine Gebühr von:
- für das "reine Bewohnerparken" 30,00 € pro Jahr
- für das "erweiterte Bewohnerparken" 100,00 € pro Jahr
erhoben. Hierbei handelt es sich um eine Verwaltungsgebühr, diese kann nicht zurück erstattet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Die näheren Einzelheiten sind bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 10.11.2023
Stichwörter
Bewohnerparkausweis, Bewohnerparken, Kfz, Anwohner, Anwohnerparken, Parkausweis für Anwohner, Parkbevorrechtigung, Anwohnerparkausweis, Parkverbot, Parkausweis