Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr; Dienstag nach Vereinbarung; Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Zuständigkeit für
Gießen
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Gemeinnützige Einrichtung und sozialer Dienst
- Ausnahmegenehmigung Rennen mit Kraftfahrzeugen Erteilung
- Fahrverbot für Lkw an Samstagen in der Hauptferienzeit - Ausnahmegenehmigung
- Fahrverbot in Umweltzonen - Ausnahmegenehmigung
- Halteverbotszone einrichten
- Schulwegsicherheit
- Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen