Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz

    Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ersetzen

    Beschreibung

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat den Fahrzeugschein abgelöst. Sie ist eine amtliche Urkunde zur Klärung des Eigentums an einem Kraftfahrzeug und der Erfüllung der technischen Betriebsvoraussetzungen. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist der Halter des entsprechenden Fahrzeug und damit nicht zwangsläufig auch Eigentümer oder gar Besitzer (auch wenn in den meisten Fällen davon auszugehen ist).

    Vorteile sind die höhere Fälschungssicherheit, die EU-weite Lesbarkeit und Vereinheitlichung sowie der höhere Informationsgehalt.

    Eine generelle Umtauschpflicht des alten Fahrzeugscheins in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I besteht nicht. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugschein auszustellen ist, weil dieser z. B. verloren gegangen ist (unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugbrief noch vorhanden ist). Der Fahrzeugschein wird vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt, der Fahrzeugbrief entwertet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt.

    Online-Dienst

    Terminvergabe Bürgerbüro Viernheim

    ID: L100001_370786203

    Beschreibung

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2021 (von: Arnold, Inge)

    Technisch geändert am 13.05.2024 (von: Nickl, Anne)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich

    • bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
    • bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Im Kreis Bergstraße erhalten Sie diese Leistung bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim und bei den Delegationsgemeinden. Diese erbringen die Leistungen ggf. nur gegenüber ihren ortsansässigen Bürgern und Bürgerinnen. Es empfiehlt sich, vor dem Besuch einer Delegationsgemeinde hierzu entsprechende Informationen von der betreffenden Gemeinde/­ Stadt einzuholen. 

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    Im Kreis Bergstraße erhalten Sie diese Leistung bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim und bei den Delegationsgemeinden. Diese erbringen die Leistungen ggf. nur gegenüber ihren ortsansässigen Bürgern und Bürgerinnen. Es empfiehlt sich, vor dem Besuch einer Delegationsgemeinde hierzu entsprechende Informationen von der betreffenden Gemeinde/ Stadt einzuholen. 

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    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Kfz-Zulassungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Benzstraße 1

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Keine terminfreien Serviceleistungen dienstags von 12.00-12.45 Uhr und donnerstags 12.45-13.45 Uhr

    Abholzeiten für Händler und Zulassungsdienste:

    • Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr - 9.30 Uhr und 11.00 Uhr - 12.00 Uhr
    • Dienstag: 7.30 Uhr bis 9.30 Uhr, 11.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 14.45 Uhr
    • Donnerstag: 9.30 Uhr - 11.00 Uhr, 12.00 Uhr - 12:45 Uhr und 17.00 Uhr - 17.45 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Viernheim - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kettelerstraße 1B

    68519 Viernheim

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Kundenparkplätze am Gebäude
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Walter-Gropius Allee (Linie 5)
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie VRN

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Kettelerstraße 3

    Postfach

    68519 Viernheim

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    NUR MIT TERMIN

    Montag – Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
    Montag + Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 13:00 - 19:00 Uhr
    Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
    (24.12. + 31.12. geschlossen)

    Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: 115(Bitte nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung Service Hotline 115 (ohne Vorwahl))

    Telefax: 06204 988-387

    E-Mail: buergerbuero@viernheim.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, Apple Pay, Visa Karte, Kreditkarten, Kontaktlos bezahlen, Bezahlsysteme, Maestro-Card, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Im Bürgerbüro Viernheim ist eine Zahlung mit EC-Karte möglich.
    Bitte nutzen Sie bevorzugt unsere Online Terminvereinbarung für Termine mit dem Bürgerbüro!


    Bezahlmöglichkeiten: Some(Visa Karte (Kreditkarten vom Typ Visa)), Some(Barzahlung), Some(Kontaktlos zahlen (Bezahldienste über NFC)), Some(Kreditkarten (Eine der Scheckkart, mit der bargeldlos bezahlt werden kann.)), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(Maestro-Card (Maestro ist ein internationaler (Keine Vorschläge) von Mastercard)), Some(ePayment), Some(Apple Pay (NFC Bezahldienst von Apple))

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich der gültige Personalausweis oder der Reisepass der bzw. des Bevollmächtigten
    • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich die Einverständniserklärung und die gültigen Ausweisdokumente der gesetzlichen Vertreter (i. d. R. der Eltern)
    • Alter Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (falls vorhanden).
    • Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I ist ggf. zusätzlich die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich.
    • Ggf. bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei
    • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht)

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Bei juristischen Personen aktueller Handelsregisterauszug.

    Bei juristischen Personen aktueller Handelsregisterauszug.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Sie beträgt mindestens 20,20 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Probleme bereitet mitunter die Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme der Eintragungen im Feld "Bemerkungen" des früheren Fahrzeugscheins. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben; mitunter auch angeheftet.

    Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort.

    Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugbrief entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 11.12.2012

    Version

    Technisch erstellt am 03.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Fahrzeugschein, ZB I ersetzen, Zulassungsbescheinigung, ZB, Fahrzeugscheinersetzen, Teil I, Zulassungsbescheinigung Teil I, ZB I

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)