Kreisverwaltung Bergstraße - Kfz-Zulassungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Keine terminfreien Serviceleistungen dienstags von 12.00-12.45 Uhr und donnerstags 12.45-13.45 Uhr
Abholzeiten für Händler und Zulassungsdienste:
- Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr - 9.30 Uhr und 11.00 Uhr - 12.00 Uhr
- Dienstag: 7.30 Uhr bis 9.30 Uhr, 11.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 14.45 Uhr
- Donnerstag: 9.30 Uhr - 11.00 Uhr, 12.00 Uhr - 12:45 Uhr und 17.00 Uhr - 17.45 Uhr
Kontakt
Zuständigkeit für
Kreis Bergstraße (Hessen)
- Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragen
- Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs Bewilligung
- Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs Erteilung
- Grünes Kennzeichen für Fahrzeuge und Anhänger beantragen
- Kfz: Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung beantragen
- Kfz: Betriebserlaubnis ersetzen
- Kfz: Fahrtenbuch für betriebliche oder an Arbeitnehmer Überlassene Fahrzeuge
- Kfz: Feinstaubplakette
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ersetzen
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) für ein vor 30 oder mehr Jahren zugelassenes Fahrzeug beantragen
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Wiederholungsschild Kennzeichen beantragen