Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung
Wenn Sie schwerbehindert sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder auf eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung.
Beschreibung
Wenn Sie einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen.
Sie können damit entweder die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen.
Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben. Die Eigenbeteiligung entfällt, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder bestimmte soziale Leistungen bezogen werden.
Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.
Für Personen mit bestimmten Merkzeichen gibt es die Möglichkeit, mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch zu nehmen.
Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.
Online-Dienste
Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis / ein Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis
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Antrag auf Feststellung einer Behinderung
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den hessischen Ämter für Versorgung und Soziales.
Hinweise für Marburg: Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung
Zuständiges Versorgungsamt für die Stadt Marburg:
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
Südanlage 14 A
35390 Gießen
Postanschrift:
Postfach 101052
35340 Gießen
Telefon: 0641/7936-0
Fax: 0611/327644-253
E-Mail: postmaster@havs-gie.hessen.de
Im Jahr 2024 werden nur noch 4 Sprechtage am Nachmittag in Marburg angeboten:
Bürgerhaus Marbach / Verwaltungsaußenstelle Marbach
Emil-von-Behring-Straße 51
35041 Marburg
Öffnungszeiten (ohne Terminvereinbarung):
01.02.2024
02.05.2024
01.08.2024
07.11.2024
von 14:00–16:00 Uhr
Bürger*innen können sich dort zu Fragen des Schwerbehindertenrechts sowie des Ausweiswesens beraten lassen und Anträge oder ergänzende Unterlagen dort abgeben. Die Antragsbearbeitung erfolgt in Gießen.
Zuständiges Versorgungsamt für die Stadt Marburg:
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
Südanlage 14 A
35390 Gießen
Postanschrift:
Postfach 101052
35340 Gießen
Telefon: 0641/7936-0
Fax: 0611/327644-253
E-Mail: postmaster@havs-gie.hessen.de
Im Jahr 2024 werden nur noch 4 Sprechtage am Nachmittag in Marburg angeboten:
Bürgerhaus Marbach / Verwaltungsaußenstelle Marbach
Emil-von-Behring-Straße 51
35041 Marburg
Öffnungszeiten (ohne Terminvereinbarung):
01.02.2024
02.05.2024
01.08.2024
07.11.2024
von 14:00-16:00 Uhr
Bürger*innen können sich dort zu Fragen des Schwerbehindertenrechts sowie des Ausweiswesens beraten lassen und Anträge oder ergänzende Unterlagen dort abgeben. Die Antragsbearbeitung erfolgt in Gießen.
Zuständigkeit
An das für Ihren Wohnort zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales.
Hinweise für Marburg: Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
Postanschrift:
Postfach 10 10 52
35340 Gießen
Hausanschrift:
Südanlage 14 A
35390 Gießen
Telefon: 0641/7936 - 300
Fax: 0641/7936 - 117
E-Mail: postmaster@havs-gie.hessen.de
Beim Telefon ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Drücken Sie dann nochmals die "0" und Sie werden zur Vermittlung weitergeleitet.
Im Jahr 2024 werden nur noch 4 Sprechtage am Nachmittag in Marburg angeboten:
Servicestelle für Soziales
im Erwin-Piscator-Haus (Stadthalle)
Biegenstraße 15
35037 Marburg
Öffnungszeiten (ohne Terminvereinbarung):
01.02.2024
02.05.2024
01.08.2024
07.11.2024
von 14:00–16:00 Uhr
Bürger*innen können sich dort zu Fragen des Schwerbehindertenrechts sowie des Ausweiswesens beraten lassen und Anträge oder ergänzende Unterlagen dort abgeben. Die Antragsbearbeitung erfolgt in Gießen.
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
Postanschrift:
Postfach 10 10 52
35340 Gießen
Hausanschrift:
Südanlage 14 A
35390 Gießen
Telefon: 0641/7936 - 300
Fax: 0641/7936 - 117
E-Mail: postmaster@havs-gie.hessen.de
Beim Telefon ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Drücken Sie dann nochmals die "0" und Sie werden zur Vermittlung weitergeleitet.
Im Jahr 2024 werden nur noch 4 Sprechtage am Nachmittag in Marburg angeboten:
Servicestelle für Soziales
im Erwin-Piscator-Haus (Stadthalle)
Biegenstraße 15
35037 Marburg
Öffnungszeiten (ohne Terminvereinbarung):
01.02.2024
02.05.2024
01.08.2024
07.11.2024
von 14:00-16:00 Uhr
Bürger*innen können sich dort zu Fragen des Schwerbehindertenrechts sowie des Ausweiswesens beraten lassen und Anträge oder ergänzende Unterlagen dort abgeben. Die Antragsbearbeitung erfolgt in Gießen.
Ansprechpartner
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 101052
35340 Gießen
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) errreichbar.
erforderliche Unterlagen
- gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
- gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke
Voraussetzungen
- Sie müssen einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
- Sie müssen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis besitzen.
- Ihnen muss mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden sein: G, aG, Bl, H, Gl.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, werden Ihre Unterlagen zur Berechtigung auf ein Beiblatt geprüft.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die von Ihnen zu entrichtende Gebühr ermittelt und es wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt.
Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen nach der Bezahlung zugesandt.
Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke gleich zugesandt.
Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.
Fristen
Abhängig vom Eingang des Antrags. Sofern der Monat der Antragstellung schon fortgeschritten ist, wird das Beiblatt mit Wertmarke erst für den nächsten Monat ausgestellt.
Bearbeitungsdauer
- Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke ca. wenige Tage
- Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke ca. zwei Wochen
- Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.
Kosten
Seit dem 01.01.2021 beträgt die Eigenbeteiligung:
für die jährliche Wertmarke.: Gebühr 91.0 EUR
für die halbjährliche Wertmarke.: Gebühr 46.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 19.05.2022
Stichwörter
unentgeltliche Beförderung, Beiblatt, Kfz-Steuer Ermäßigung, Merkzeichen, Schwerbehindertenausweis, Wertmarke