Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
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Postfach 101052
35340 Gießen
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Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
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Zuständigkeit für
Kreis Gießen (Hessen)
- Behinderung Feststellung
- Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung
- Betreuungsgeld
- Elterngeld/Elterngeld Plus
- Elterngeld Berechnung
- Elterngeld Informationserteilung
- Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung
- Schwerbehindertenausweis beantragen
- Soziale Entschädigung von rehabilitierten SED-Opfern
- Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung
Kreis Lahn-Dill-Kreis (Hessen)
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- Betreuungsgeld
- Elterngeld/Elterngeld Plus
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- Elterngeld Informationserteilung
- Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung
- Schwerbehindertenausweis beantragen
- Soziale Entschädigung von rehabilitierten SED-Opfern
- Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung
Kreis Marburg-Biedenkopf (Hessen)
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Kreis Vogelsbergkreis (Hessen)
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Kreis Wetteraukreis (Hessen)
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Weitere Informationen
Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) errreichbar.