Behinderung Feststellung

    Behinderung Feststellung

    Sie möchten nach dem Schwerbehindertenrecht eine Behinderung feststellen lassen? Dann können Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen.

    Beschreibung

    Sie haben eine länger als 6 Monate andauernde Gesundheitsstörung / Krankheit und möchten diese nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) als Behinderung feststellen lassen? 
    Dazu können Sie sich bei dem für Sie zuständigen Hessischen Amt für Versorgung und Soziales beraten lassen und auch (online) einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung stellen.

    Online-Dienst

    Behinderung/Nachteilsausgleich - Feststellung

    ID: L100001_373092087

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Der Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung muss schriftlich oder online (in beiden Fällen mit der dazugehörigen und unterschriebenen Einverständniserklärung) bei den Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales beantragt werden.

    Ansprechpartner

    Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen

    Adresse

    Hausanschrift

    Südanlage 14 A

    35390 Gießen

    Postanschrift

    Postfach 101052

    35340 Gießen

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten:
    Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
    Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) errreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Formblattantrag/Online-Antrag
    • sofern bereits eine anderweitige Feststellung über den Grad der Behinderung getroffen worden ist, den Rentenbescheid oder eine entsprechenden Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung (z. B. Bescheid einer Berufsgenossenschaft oder eines Versorgungsamts bzw. einer Außenstelle)
    • ggf. in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z. B. Gutachten)
    • ggf. Vollmacht oder Betreuerausweis
    • für nicht EU-angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt
    • Einwilligungserklärung (§§67 und 100 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch -SGB X -) zur Entbindung der zuständigen Ärzte von deren Schweigepflicht (siehe Online- und Papierantrag)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Eine Bearbeitung des Online-Antrages ist (ebenso wie bei dem bisherigen Papier-Antragsverfahren) nur in Verbindung mit der unterschriebenen "Einwilligungserklärung" gültig. Diese entbindet die Ärzte von Ihrer Schweigepflicht und ermöglicht es den Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales Ihren Antrag, mit allen dazugehörigen ärztlichen Unterlagen, zu prüfen. Ohne unterschriebene "Einwilligungserklärung" ist auch der Online-Antrag unvollständig und kann nicht weiterbearbeitet werden. Die unterschriebene Einwilligungserklärung kann entweder auf dem Postweg übermittelt werden oder direkt (per Scan und Upload) über den Online-Antrag.

    Um das zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales für Ihren Ort zu finden, ist lediglich die Angabe Ihres Wohnortes in den ersten Eingabefeldern erforderlich. Vor Versand Ihrer Daten wird Ihnen das zuständige Versorgungsamt mit dazugehörigen Kontaktdaten angezeigt.     

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Auf Antrag des behinderten Menschen stellen die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung zum Zeitpunkt der Antragstellung fest.

    Sofern ein besonderes Interesse glaubhaft gemacht wird, kann auf Antrag festgestellt werden, dass ein Grad der Behinderung oder gesundheitliche Merkmale bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.

    Kosten

    Die Antragstellung ist kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei einer festgestellten Schwerbehinderung können Sie steuerliche Vergünstigungen erhalten. Informationen dazu finden Sie in einer Broschüre des Hessischen Ministeriums der Finanzen, die auch über dessen Internetseite heruntergeladen oder angefordert werden kann. Über weitere Nachteilsausgleiche wie Parkerleichterungen, Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Ermäßigungen bei der Post für Blindensendungen und anderes mehr finden Sie auf der Internetseite des Sozialnetzes Hessen "mit dabei".

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 14.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Nachteilausgleich, Schwerbehinderung, Behinderung, Schwerbehindertenrecht, Lernbehinderung, behindert, Feststellungsverfahren, Behindertenrecht, Merkzeichen, schwerbehindert, Schwerbehindertenantrag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de