Behinderung Feststellung
Sie möchten nach dem Schwerbehindertenrecht eine Behinderung feststellen lassen? Dann können Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen.
Beschreibung
Sie haben eine länger als 6 Monate andauernde Gesundheitsstörung / Krankheit und möchten diese nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) als Behinderung feststellen lassen?
Dazu können Sie sich bei dem für Sie zuständigen Hessischen Amt für Versorgung und Soziales beraten lassen und auch (online) einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung stellen.
Online-Dienst
Behinderung/Nachteilsausgleich – Feststellung
Online erledigen
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Zuständigkeit
Der Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung muss schriftlich oder online (in beiden Fällen mit der dazugehörigen und unterschriebenen Einverständniserklärung) bei den Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales beantragt werden.
Ansprechpartner
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 101052
35340 Gießen
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) errreichbar.
Stadt Bad Nauheim - Fachdienst Soziales und Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz Parkstraße
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenpflichtig
Parkplatz: Besucherparkplatz Parkstraße 36-38
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Formblattantrag/Online-Antrag
- sofern bereits eine anderweitige Feststellung über den Grad der Behinderung getroffen worden ist, den Rentenbescheid oder eine entsprechenden Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung (z. B. Bescheid einer Berufsgenossenschaft oder eines Versorgungsamts bzw. einer Außenstelle)
- ggf. in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z. B. Gutachten)
- ggf. Vollmacht oder Betreuerausweis
- für nicht EU-angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt
- Einwilligungserklärung (§§67 und 100 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch –SGB X –) zur Entbindung der zuständigen Ärzte von deren Schweigepflicht (siehe Online- und Papierantrag)
Formulare
Voraussetzungen
Eine Bearbeitung des Online-Antrages ist (ebenso wie bei dem bisherigen Papier-Antragsverfahren) nur in Verbindung mit der unterschriebenen „Einwilligungserklärung“ gültig. Diese entbindet die Ärzte von Ihrer Schweigepflicht und ermöglicht es den Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales Ihren Antrag, mit allen dazugehörigen ärztlichen Unterlagen, zu prüfen. Ohne unterschriebene „Einwilligungserklärung“ ist auch der Online-Antrag unvollständig und kann nicht weiterbearbeitet werden. Die unterschriebene Einwilligungserklärung kann entweder auf dem Postweg übermittelt werden oder direkt (per Scan und Upload) über den Online-Antrag.
Um das zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales für Ihren Ort zu finden, ist lediglich die Angabe Ihres Wohnortes in den ersten Eingabefeldern erforderlich. Vor Versand Ihrer Daten wird Ihnen das zuständige Versorgungsamt mit dazugehörigen Kontaktdaten angezeigt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Auf Antrag des behinderten Menschen stellen die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung zum Zeitpunkt der Antragstellung fest.
Sofern ein besonderes Interesse glaubhaft gemacht wird, kann auf Antrag festgestellt werden, dass ein Grad der Behinderung oder gesundheitliche Merkmale bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.
Kosten
Die Antragstellung ist kostenlos.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei einer festgestellten Schwerbehinderung können Sie steuerliche Vergünstigungen erhalten. Informationen dazu finden Sie in einer Broschüre des Hessischen Ministeriums der Finanzen, die auch über dessen Internetseite heruntergeladen oder angefordert werden kann. Über weitere Nachteilsausgleiche wie Parkerleichterungen, Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Ermäßigungen bei der Post für Blindensendungen und anderes mehr finden Sie auf der Internetseite des Sozialnetzes Hessen "mit dabei".
Bemerkungen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 14.09.2021
Stichwörter
Behinderung, Nachteilausgleich, Schwerbehindertenrecht, behindert, Behindertenrecht, schwerbehindert, Schwerbehindertenantrag, Merkzeichen, Lernbehinderung, Feststellungsverfahren, Schwerbehinderung