Reisepass Ausstellung
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    Reisepass beantragen

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.  

    Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis.

    Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen.

    Der Reisepass

    • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
    • hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
    • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

    Der Kinderreisepass

    • ist in der Regel innerhalb der EU und teilweise außerhalb der EU anerkannt, wenn er nicht verlängert oder aktualisiert wurde,
    • wird von einigen Staaten in der EU und auch teilweise weltweit nicht mehr akzeptiert, wenn er aktualisiert oder verlängert wurde und ein entsprechendes Verlängerungs-Klebeetikett enthält,
    • hat keinen Chip, das heißt, dass er für automatische Grenzkontrollen oder bestimmte Reisevoranmeldungen wie bspw. ESTA (USA) untauglich ist.

    Kinderreisepässe laufen aus und werden nicht mehr neu ausgestellt, nicht mehr verlängert oder aktualisiert. Ab dem Jahr 2024 können Sie für Ihr Kind einen regulären Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Ein Personalausweis ist ausreichend für Reisen innerhalb der EU.

    Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können weiterverwendet werden, bis sie ungültig werden, beispielsweise wenn das Lichtbild nicht mehr für die eindeutige Identifizierung des Kindes geeignet ist oder das Ablaufdatum erreicht ist.

    Beantragung des Reisepasses:

    Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses grundsätzlich persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind oder eine betreute Person beantragen wollen, muss auch das Kind beziehungsweise die betreute Person persönlich anwesend sein. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) in der Behörde abholbereit vor.

    Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Express-Bestellverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt.

    Zuständigkeiten:

    Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

    Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können und die Behörde diesen wichtigen Grund anerkennt. Für den erhöhten verwaltungsinternen Aufwand zahlen Sie einen Zuschlag.

    Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.

    Hinweise für Marburg: Reisepass beantragen

    Allgemeine Informationen

    Stand: 02.10.2024

    Achtung:

    Zur Zeit liegt die Lieferzeit der Bundesdruckerei für Reisepässe bei mehr als 8 Wochen! 

    Ab 2024 gibt es keine Kinderreisepässe mehr. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben aber bis zum Ablauf gültig, werden aber nicht mehr geändert.

    Stattdessen erhalten Kinder ab 2024 Personalausweise bzw. Reisepässe.  Zur Antragstellung müssen die Minderjährigen (auch Babys) persönlich anwesend sein.

    Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite. Prüfen Sie daher vor der Antragstellung, ob Sie für die Reise überhaupt einen Reisepass benötigen. In vielen Fällen, vor allem im europäischen Ausland, reicht der Personalausweis.



    Allgemeine Informationen

    Stand: 02.10.2024

    Achtung:

    Zur Zeit liegt die Lieferzeit der Bundesdruckerei für Reisepässe bei mehr als 8 Wochen!

    Ab 2024 gibt es keine Kinderreisepässe mehr. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben aber bis zum Ablauf gültig, werden aber nicht mehr geändert.

    Stattdessen erhalten Kinder ab 2024 Personalausweise bzw. Reisepässe. Zur Antragstellung müssen die Minderjährigen (auch Babys) persönlich anwesend sein.

    Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite. Prüfen Sie daher vor der Antragstellung, ob Sie für die Reise überhaupt einen Reisepass benötigen. In vielen Fällen, vor allem im europäischen Ausland, reicht der Personalausweis.



    Online-Dienst

    Online-Terminvergabe für das Stadtbüro

    ID: L100001_387628106

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2023

    Technisch geändert am 18.05.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie örtlich zuständige Bürgeramt (Passbehörde der Stadt bzw. Gemeinde).

    Ansprechpartner

    Fachdienst 34/36 - Stadtbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Frauenbergstraße 35

    35039 Marburg

    Kontakt speichern

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Terminsprechzeiten: Montag: 08:00 – 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 13:00 Uhr  Donnerstag: 13:00 – 18:00 Uhr Offene Sprechzeiten: Mittwoch: 08:00 – 13:00 Uhr Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr Telefonzeiten: Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Hinweise zur Vorsprache im Stadtbüro!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06421 201-1801

    Fax: 06421 201-1828

    E-Mail: stadtbuero@marburg-stadt.de

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • biometrisches Passfoto
    • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
    • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
    • bei der Antragstellung für ein Kind: 
      • Ausweisdokument der anwesenden sorgeberechtigten Person
      • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person.
    • bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden

    Hinweise für Marburg: Reisepass beantragen

    Für die Beantragung eines Reisepasses bzw. eines vorläufigen Reisepasses müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

    • alter Reisepass (wenn nicht vorhanden: Personalausweis)
    • eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
    • bei Namensänderung z. B. die Heiratsurkunde
    • evtl. Einverständniserklärung der Eltern
    • biometrisches Lichtbild

    Anforderungen an das Lichtbild

    • aktuelle Aufnahme
    • Frontalaufnahme, kein Halbprofil-Bild
    • das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein
    • die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein
    • der Mund muss geschlossen sein und der Gesichtsausdruck neutral

    Weitere Informationen und anschauliche Beispiele finden Sie auf der Fotomustertafel. Diese steht unter www.bundesdruckerei.de zur Verfügung.

    Für die Beantragung eines Reisepasses bzw. eines vorläufigen Reisepasses müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

    • alter Reisepass (wenn nicht vorhanden: Personalausweis)
    • eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
    • bei Namensänderung z. B. die Heiratsurkunde
    • evtl. Einverständniserklärung der Eltern
    • biometrisches Lichtbild

    Anforderungen an das Lichtbild

    • aktuelle Aufnahme
    • Frontalaufnahme, kein Halbprofil-Bild
    • das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein
    • die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein
    • der Mund muss geschlossen sein und der Gesichtsausdruck neutral

    Weitere Informationen und anschauliche Beispiele finden Sie auf der Fotomustertafel. Diese steht unter www.bundesdruckerei.de zur Verfügung.

    Formulare

    Hinweise für Marburg: Reisepass beantragen

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Hinweise für Marburg: Reisepass beantragen

    Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache im Stadtbüro erforderlich.

    Alleine antragsberechtigt, d.h. ohne Zustimmung der Eltern, sind Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres. 

    Für Kinder und Jugendliche ist zusätzlich die Vorsprache eines Erziehungsberechtigten notwendig. Sollten weitere Erziehungsberechtigte nicht mit vorsprechen können, stellen wir Ihnen dafür eine Einverständniserklärung zum Download bereit.

    Als im Ausland lebende/r Deutsche/r benötigen wir für die Ausstellung des Reisepasses die Ermächtigung der zuständigen deutschen Auslandvertretung. Bitte setzen Sie sich daher vorab mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung.

    Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache im Stadtbüro erforderlich.

    Alleine antragsberechtigt, d.h. ohne Zustimmung der Eltern, sind Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres.

    Für Kinder und Jugendliche ist zusätzlich die Vorsprache eines Erziehungsberechtigten notwendig. Sollten weitere Erziehungsberechtigte nicht mit vorsprechen können, stellen wir Ihnen dafür eine Einverständniserklärung zum Download bereit.

    Als im Ausland lebende/r Deutsche/r benötigen wir für die Ausstellung des Reisepasses die Ermächtigung der zuständigen deutschen Auslandvertretung. Bitte setzen Sie sich daher vorab mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
      • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Für Antragstellende unter 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Marburg: Reisepass beantragen

    Das Beantragen des Reisepasses dauert im Stadtbüro nur einige Minuten. Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Herstellung des Passes und die anschließende Lieferung ins Stadtbüro kann in der Regel mehrere Wochen dauern.

    Ob der Reisepass bereits zur Abholung bereit liegt, kann unter Dokumentenbearbeitungsstatus nachgesehen werden.

    In eiligen Fällen besteht die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen. Die Bearbeitungsdauer durch die Bundesdruckerei in Berlin beträgt in der Regel vier Arbeitstage. Bei Antragstellung werktags vor 11.00 Uhr zählt der Tag der Beantragung als erster Arbeitstag.

    In Ausnahmefällen können vorläufige Reisepässe sofort ausgestellt werden. Die Gültigkeit beträgt maximal ein Jahr. Die Ausstellung ist nur im Stadtbüro möglich. Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt nur, wenn eine pünktliche Lieferung des normalen Reisepasses auch im Expressverfahren nicht mehr sichergestellt werden kann.

    Hinweis: Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur Einreise in alle Länder, beispielsweise in die USA.

    Das Beantragen des Reisepasses dauert im Stadtbüro nur einige Minuten. Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Herstellung des Passes und die anschließende Lieferung ins Stadtbüro kann in der Regel mehrere Wochen dauern.

    Ob der Reisepass bereits zur Abholung bereit liegt, kann unter Dokumentenbearbeitungsstatus nachgesehen werden.

    In eiligen Fällen besteht die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen. Die Bearbeitungsdauer durch die Bundesdruckerei in Berlin beträgt in der Regel vier Arbeitstage. Bei Antragstellung werktags vor 11.00 Uhr zählt der Tag der Beantragung als erster Arbeitstag.

    In Ausnahmefällen können vorläufige Reisepässe sofort ausgestellt werden. Die Gültigkeit beträgt maximal ein Jahr. Die Ausstellung ist nur im Stadtbüro möglich. Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt nur, wenn eine pünktliche Lieferung des normalen Reisepasses auch im Expressverfahren nicht mehr sichergestellt werden kann.

    Hinweis: Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur Einreise in alle Länder, beispielsweise in die USA.

    Kosten

    Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 70,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 37,50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).: Gebühr 32,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen: Gebühr 22,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.: Gebühr 31,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Marburg: Reisepass beantragen

    Personen ab dem 24. Lebensjahr; 10 Jahre gültig

    70,00 Euro

    Personen bis zum 24. Lebensjahr; 6 Jahre gültig

    37,50 Euro

    48-Seiten-Pass

    zzgl. 22,00 Euro

    Expresspass

    zzgl. 32,00 Euro

    vorläufiger Reisepass

    26,00 Euro

    Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit

    Doppelte Gebühr

    Nicht zuständige Behörde

    Doppelte Gebühr

    Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Die Änderung des Wohnortes im Reisepass ist gebührenfrei.

    Personen ab dem 24. Lebensjahr; 10 Jahre gültig

    70,00 Euro

    Personen bis zum 24. Lebensjahr; 6 Jahre gültig

    37,50 Euro

    48-Seiten-Pass

    zzgl. 22,00 Euro

    Expresspass

    zzgl. 32,00 Euro

    vorläufiger Reisepass

    26,00 Euro

    Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit

    Doppelte Gebühr

    Nicht zuständige Behörde

    Doppelte Gebühr

    Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Die Änderung des Wohnortes im Reisepass ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Marburg: Reisepass beantragen

    Im Reisepass ist ein von außen nicht sichtbarer Chip in das Material eingearbeitet. Auf diesem Chip werden die persönlichen Daten gespeichert. Zusätzlich werden zwei Fingerabdrücke digital erfasst. Die Abdrücke werden bei der Passbeantragung mithilfe eines Scanners aufgenommen. Neben den persönlichen Daten und den Fingerabdrücken wird auch das Foto im Chip gespeichert.

    Sollten Sie Ihren Reisepass bzw. vorläufigen Reisepass verlieren oder sollte dieser gestohlen werden, muss der Verlust angezeigt werden. Wenn der Reisepass wiedergefunden wird, so ist auch darüber die Passbehörde zu informieren.


    Zur Abholung des neuen Reisepasses ist der alte Pass (oder der vorläufige Reisepass) mitzubringen. Die Abholung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, die ihren eigenen Ausweis mitbringen muss.

    Im Reisepass ist ein von außen nicht sichtbarer Chip in das Material eingearbeitet. Auf diesem Chip werden die persönlichen Daten gespeichert. Zusätzlich werden zwei Fingerabdrücke digital erfasst. Die Abdrücke werden bei der Passbeantragung mithilfe eines Scanners aufgenommen. Neben den persönlichen Daten und den Fingerabdrücken wird auch das Foto im Chip gespeichert.

    Sollten Sie Ihren Reisepass bzw. vorläufigen Reisepass verlieren oder sollte dieser gestohlen werden, muss der Verlust angezeigt werden. Wenn der Reisepass wiedergefunden wird, so ist auch darüber die Passbehörde zu informieren.


    Zur Abholung des neuen Reisepasses ist der alte Pass (oder der vorläufige Reisepass) mitzubringen. Die Abholung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, die ihren eigenen Ausweis mitbringen muss.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.
     

    Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speicher­medium (Chip).
     

    In einige Länder – zum Beispiel in die USA – wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.

    Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 29.04.2025

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008

    Technisch geändert am 05.05.2025

    Stichwörter

    Biometrischer Reisepass, Ausweis, verreisen, ePass, Pass, Elektronischer Reisepass, Ausland, Reisepaß, Reiseausweis, Einreise, Identifikation, Ferien, Urlaub, Europapass, EU-Ausland, deutscher Reisepass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019