Reisepass beantragen
Wenn Sie außerhalb der EU verreisen möchten, dann benötigen Sie meist einen Reisepass. Diesen müssen Sie beantragen.
Beschreibung
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Wohnortgemeinde) beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie können den Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen, wenn von Ihnen hierfür ein wichtiger Grund dargelegt wird. Die Gebühr für die Ausstellung des Reisepasses verdoppelt sich in diesem Fall.
Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Abhängig vom Reiseziel benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Reisedokument. Wenn Reisen mit Ihrem Kind in passpflichtige Länder geplant sind, wird empfohlen, einen regulären Reisepass zu beantragen, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern, wie beispielsweise in den USA, nicht anerkannt wird.
Hinweise für Marburg: Reisepass beantragen
Stand: 02.10.2024
Achtung:
Zur Zeit liegt die Lieferzeit der Bundesdruckerei für Reisepässe bei mehr als 8 Wochen!
Ab 2024 gibt es keine Kinderreisepässe mehr. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben aber bis zum Ablauf gültig, werden aber nicht mehr geändert.
Stattdessen erhalten Kinder ab 2024 Personalausweise bzw. Reisepässe. Zur Antragstellung müssen die Minderjährigen (auch Babys) persönlich anwesend sein.
Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite. Prüfen Sie daher vor der Antragstellung, ob Sie für die Reise überhaupt einen Reisepass benötigen. In vielen Fällen, vor allem im europäischen Ausland, reicht der Personalausweis.
Stand: 02.10.2024
Achtung:
Zur Zeit liegt die Lieferzeit der Bundesdruckerei für Reisepässe bei mehr als 8 Wochen!
Ab 2024 gibt es keine Kinderreisepässe mehr. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben aber bis zum Ablauf gültig, werden aber nicht mehr geändert.
Stattdessen erhalten Kinder ab 2024 Personalausweise bzw. Reisepässe. Zur Antragstellung müssen die Minderjährigen (auch Babys) persönlich anwesend sein.
Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite. Prüfen Sie daher vor der Antragstellung, ob Sie für die Reise überhaupt einen Reisepass benötigen. In vielen Fällen, vor allem im europäischen Ausland, reicht der Personalausweis.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das für Sie örtlich zuständige Bürgeramt (Passbehörde der Stadt bzw. Gemeinde).
Ansprechpartner
Fachdienst 34/36 - Stadtbüro
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Terminsprechzeiten: Montag 8-17 Uhr Dienstag 8-13 Uhr Donnerstag 13-18 Uhr Offene Sprechzeiten: Mittwoch 8-13 Uhr Freitag 7:30-12 Uhr Telefonzeiten: Montag bis Freitag 8-12 Uhr Mittwoch 14-16 Uhr Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Hinweise zur Vorsprache im Stadtbüro!
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
-
einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
-
ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
-
gegebenenfalls Ihren bisherigen Reisepass,
-
gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde,
-
bei der Antragstellung für ein Kind: Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, gegebenenfalls die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Stadt bzw. Gemeinde können gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.
Hinweise für Marburg: Reisepass beantragen
Für die Beantragung eines Reisepasses bzw. eines vorläufigen Reisepasses müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- alter Reisepass (wenn nicht vorhanden: Personalausweis)
- eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
- bei Namensänderung z. B. die Heiratsurkunde
- evtl. Einverständniserklärung der Eltern
- biometrisches Lichtbild
Anforderungen an das Lichtbild
- aktuelle Aufnahme
- Frontalaufnahme, kein Halbprofil-Bild
- das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein
- die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein
- der Mund muss geschlossen sein und der Gesichtsausdruck neutral
Weitere Informationen und anschauliche Beispiele finden Sie auf der Fotomustertafel. Diese steht unter www.bundesdruckerei.de zur Verfügung.
Für die Beantragung eines Reisepasses bzw. eines vorläufigen Reisepasses müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- alter Reisepass (wenn nicht vorhanden: Personalausweis)
- eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
- bei Namensänderung z. B. die Heiratsurkunde
- evtl. Einverständniserklärung der Eltern
- biometrisches Lichtbild
Anforderungen an das Lichtbild
- aktuelle Aufnahme
- Frontalaufnahme, kein Halbprofil-Bild
- das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein
- die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein
- der Mund muss geschlossen sein und der Gesichtsausdruck neutral
Weitere Informationen und anschauliche Beispiele finden Sie auf der Fotomustertafel. Diese steht unter www.bundesdruckerei.de zur Verfügung.
Formulare
Hinweise für Marburg: Reisepass beantragen
- Einverständniserklärung Eltern
- Vollmacht Abholung ReisepassVollmacht zur Abholung des Reisepasses
- Einverständniserklärung Eltern
- Vollmacht Abholung ReisepassVollmacht zur Abholung des Reisepasses
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses sind
-
Sie sind deutscher Staatsbürger beziehungsweise deutsche Staatsbürgerin.
-
Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:
-
Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden kann. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.
- Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
Hinweise für Marburg: Reisepass beantragen
Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache im Stadtbüro erforderlich.
Alleine antragsberechtigt, d.h. ohne Zustimmung der Eltern, sind Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres.
Für Kinder und Jugendliche ist zusätzlich die Vorsprache eines Erziehungsberechtigten notwendig. Sollten weitere Erziehungsberechtigte nicht mit vorsprechen können, stellen wir Ihnen dafür eine Einverständniserklärung zum Download bereit.
Als im Ausland lebende/r Deutsche/r benötigen wir für die Ausstellung des Reisepasses die Ermächtigung der zuständigen deutschen Auslandvertretung. Bitte setzen Sie sich daher vorab mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung.
Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache im Stadtbüro erforderlich.
Alleine antragsberechtigt, d.h. ohne Zustimmung der Eltern, sind Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres.
Für Kinder und Jugendliche ist zusätzlich die Vorsprache eines Erziehungsberechtigten notwendig. Sollten weitere Erziehungsberechtigte nicht mit vorsprechen können, stellen wir Ihnen dafür eine Einverständniserklärung zum Download bereit.
Als im Ausland lebende/r Deutsche/r benötigen wir für die Ausstellung des Reisepasses die Ermächtigung der zuständigen deutschen Auslandvertretung. Bitte setzen Sie sich daher vorab mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Reisepass persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Wohnortgemeinde) beantragen. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers). In Reisepässen bei Antragstellern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr werden keine Fingerabdrücke gespeichert.
Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an das antragstellende Bürgeramt verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.
Fristen
Geltungsdauer:
-
für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
-
für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
-
vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr
Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Marburg: Reisepass beantragen
Das Beantragen des Reisepasses dauert im Stadtbüro nur einige Minuten. Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Herstellung des Passes und die anschließende Lieferung ins Stadtbüro kann in der Regel mehrere Wochen dauern.
Ob der Reisepass bereits zur Abholung bereit liegt, kann unter Dokumentenbearbeitungsstatus nachgesehen werden.
In eiligen Fällen besteht die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen. Die Bearbeitungsdauer durch die Bundesdruckerei in Berlin beträgt in der Regel vier Arbeitstage. Bei Antragstellung werktags vor 11.00 Uhr zählt der Tag der Beantragung als erster Arbeitstag.
In Ausnahmefällen können vorläufige Reisepässe sofort ausgestellt werden. Die Gültigkeit beträgt maximal ein Jahr. Die Ausstellung ist nur im Stadtbüro möglich. Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt nur, wenn eine pünktliche Lieferung des normalen Reisepasses auch im Expressverfahren nicht mehr sichergestellt werden kann.
Hinweis: Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur Einreise in alle Länder, beispielsweise in die USA.
Das Beantragen des Reisepasses dauert im Stadtbüro nur einige Minuten. Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Herstellung des Passes und die anschließende Lieferung ins Stadtbüro kann in der Regel mehrere Wochen dauern.
Ob der Reisepass bereits zur Abholung bereit liegt, kann unter Dokumentenbearbeitungsstatus nachgesehen werden.
In eiligen Fällen besteht die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen. Die Bearbeitungsdauer durch die Bundesdruckerei in Berlin beträgt in der Regel vier Arbeitstage. Bei Antragstellung werktags vor 11.00 Uhr zählt der Tag der Beantragung als erster Arbeitstag.
In Ausnahmefällen können vorläufige Reisepässe sofort ausgestellt werden. Die Gültigkeit beträgt maximal ein Jahr. Die Ausstellung ist nur im Stadtbüro möglich. Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt nur, wenn eine pünktliche Lieferung des normalen Reisepasses auch im Expressverfahren nicht mehr sichergestellt werden kann.
Hinweis: Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur Einreise in alle Länder, beispielsweise in die USA.
Kosten
37,50 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 70,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Hinweise für Marburg: Reisepass beantragen
Personen ab dem 24. Lebensjahr; 10 Jahre gültig
70,00 Euro
Personen bis zum 24. Lebensjahr; 6 Jahre gültig
37,50 Euro
48-Seiten-Pass
zzgl. 22,00 Euro
Expresspass
zzgl. 32,00 Euro
vorläufiger Reisepass
26,00 Euro
Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit
Doppelte Gebühr
Nicht zuständige Behörde
Doppelte Gebühr
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Die Änderung des Wohnortes im Reisepass ist gebührenfrei.
Personen ab dem 24. Lebensjahr; 10 Jahre gültig
70,00 Euro
Personen bis zum 24. Lebensjahr; 6 Jahre gültig
37,50 Euro
48-Seiten-Pass
zzgl. 22,00 Euro
Expresspass
zzgl. 32,00 Euro
vorläufiger Reisepass
26,00 Euro
Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit
Doppelte Gebühr
Nicht zuständige Behörde
Doppelte Gebühr
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Die Änderung des Wohnortes im Reisepass ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
In einigen Ländern, zum Beispiel in den USA, wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Hinweise für Marburg: Reisepass beantragen
Im Reisepass ist ein von außen nicht sichtbarer Chip in das Material eingearbeitet. Auf diesem Chip werden die persönlichen Daten gespeichert. Zusätzlich werden zwei Fingerabdrücke digital erfasst. Die Abdrücke werden bei der Passbeantragung mithilfe eines Scanners aufgenommen. Neben den persönlichen Daten und den Fingerabdrücken wird auch das Foto im Chip gespeichert.
Sollten Sie Ihren Reisepass bzw. vorläufigen Reisepass verlieren oder sollte dieser gestohlen werden, muss der Verlust angezeigt werden. Wenn der Reisepass wiedergefunden wird, so ist auch darüber die Passbehörde zu informieren.
Zur Abholung des neuen Reisepasses ist der alte Pass (oder der vorläufige Reisepass) mitzubringen. Die Abholung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, die ihren eigenen Ausweis mitbringen muss.
Im Reisepass ist ein von außen nicht sichtbarer Chip in das Material eingearbeitet. Auf diesem Chip werden die persönlichen Daten gespeichert. Zusätzlich werden zwei Fingerabdrücke digital erfasst. Die Abdrücke werden bei der Passbeantragung mithilfe eines Scanners aufgenommen. Neben den persönlichen Daten und den Fingerabdrücken wird auch das Foto im Chip gespeichert.
Sollten Sie Ihren Reisepass bzw. vorläufigen Reisepass verlieren oder sollte dieser gestohlen werden, muss der Verlust angezeigt werden. Wenn der Reisepass wiedergefunden wird, so ist auch darüber die Passbehörde zu informieren.
Zur Abholung des neuen Reisepasses ist der alte Pass (oder der vorläufige Reisepass) mitzubringen. Die Abholung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, die ihren eigenen Ausweis mitbringen muss.
Weitere Informationen
Hinweise für Marburg: Reisepass beantragen
Bemerkungen
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
In einige Länder – zum Beispiel in die USA – wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 30.01.2024
Stichwörter
Ausweis, Identifikation, Vorläufiger Reisepass, Pass, verreisen, ePass, Europapass, Urlaub, Reiseausweis, Biometrischer Reisepass, Ferien, Elektronischer Reisepass