Reisepass Ausstellung

    Reisepass beantragen

    Wenn Sie außerhalb der EU verreisen möchten, dann benötigen Sie meist einen Reisepass. Diesen müssen Sie beantragen.

    Beschreibung

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Wohnortgemeinde) beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie können den Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen, wenn von Ihnen hierfür ein wichtiger Grund dargelegt wird. Die Gebühr für die Ausstellung des Reisepasses verdoppelt sich in diesem Fall.

    Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Abhängig vom Reiseziel benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Reisedokument. Wenn Reisen mit Ihrem Kind in passpflichtige Länder geplant sind, wird empfohlen, einen regulären Reisepass zu beantragen, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern, wie beispielsweise in den USA, nicht anerkannt wird.

    Hinweise für Marburg: Reisepass beantragen

    Allgemeine Informationen

    Stand: 02.10.2024

    Achtung:

    Zur Zeit liegt die Lieferzeit der Bundesdruckerei für Reisepässe bei mehr als 8 Wochen! 

    Ab 2024 gibt es keine Kinderreisepässe mehr. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben aber bis zum Ablauf gültig, werden aber nicht mehr geändert.

    Stattdessen erhalten Kinder ab 2024 Personalausweise bzw. Reisepässe.  Zur Antragstellung müssen die Minderjährigen (auch Babys) persönlich anwesend sein.

    Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite. Prüfen Sie daher vor der Antragstellung, ob Sie für die Reise überhaupt einen Reisepass benötigen. In vielen Fällen, vor allem im europäischen Ausland, reicht der Personalausweis.



    Allgemeine Informationen

    Stand: 02.10.2024

    Achtung:

    Zur Zeit liegt die Lieferzeit der Bundesdruckerei für Reisepässe bei mehr als 8 Wochen!

    Ab 2024 gibt es keine Kinderreisepässe mehr. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben aber bis zum Ablauf gültig, werden aber nicht mehr geändert.

    Stattdessen erhalten Kinder ab 2024 Personalausweise bzw. Reisepässe. Zur Antragstellung müssen die Minderjährigen (auch Babys) persönlich anwesend sein.

    Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite. Prüfen Sie daher vor der Antragstellung, ob Sie für die Reise überhaupt einen Reisepass benötigen. In vielen Fällen, vor allem im europäischen Ausland, reicht der Personalausweis.



    Online-Dienst

    Online-Terminvergabe für das Stadtbüro

    ID: L100001_387628106

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2023 (von: Webservice, Stadt Marburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Marburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie örtlich zuständige Bürgeramt (Passbehörde der Stadt bzw. Gemeinde).

    Ansprechpartner

    Fachdienst 34/36 - Stadtbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Frauenbergstraße 35

    35039 Marburg

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Terminsprechzeiten: Montag 8-17 Uhr Dienstag 8-13 Uhr Donnerstag 13-18 Uhr Offene Sprechzeiten: Mittwoch 8-13 Uhr Freitag 7:30-12 Uhr Telefonzeiten: Montag bis Freitag 8-12 Uhr Mittwoch 14-16 Uhr Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Hinweise zur Vorsprache im Stadtbüro!

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),

    • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),

    • gegebenenfalls Ihren bisherigen Reisepass,

    • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde,

    • bei der Antragstellung für ein Kind: Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, gegebenenfalls die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

    Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Stadt bzw. Gemeinde können gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Marburg: Reisepass beantragen

    Für die Beantragung eines Reisepasses bzw. eines vorläufigen Reisepasses müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

    • alter Reisepass (wenn nicht vorhanden: Personalausweis)
    • eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
    • bei Namensänderung z. B. die Heiratsurkunde
    • evtl. Einverständniserklärung der Eltern
    • biometrisches Lichtbild

    Anforderungen an das Lichtbild

    • aktuelle Aufnahme
    • Frontalaufnahme, kein Halbprofil-Bild
    • das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein
    • die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein
    • der Mund muss geschlossen sein und der Gesichtsausdruck neutral

    Weitere Informationen und anschauliche Beispiele finden Sie auf der Fotomustertafel. Diese steht unter www.bundesdruckerei.de zur Verfügung.

    Für die Beantragung eines Reisepasses bzw. eines vorläufigen Reisepasses müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

    • alter Reisepass (wenn nicht vorhanden: Personalausweis)
    • eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
    • bei Namensänderung z. B. die Heiratsurkunde
    • evtl. Einverständniserklärung der Eltern
    • biometrisches Lichtbild

    Anforderungen an das Lichtbild

    • aktuelle Aufnahme
    • Frontalaufnahme, kein Halbprofil-Bild
    • das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein
    • die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein
    • der Mund muss geschlossen sein und der Gesichtsausdruck neutral

    Weitere Informationen und anschauliche Beispiele finden Sie auf der Fotomustertafel. Diese steht unter www.bundesdruckerei.de zur Verfügung.

    Formulare

    Hinweise für Marburg: Reisepass beantragen

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses sind

    • Sie sind deutscher Staatsbürger beziehungsweise deutsche Staatsbürgerin.

    • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:

    • Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden kann. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.

    • Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).

    Hinweise für Marburg: Reisepass beantragen

    Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache im Stadtbüro erforderlich.

    Alleine antragsberechtigt, d.h. ohne Zustimmung der Eltern, sind Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres. 

    Für Kinder und Jugendliche ist zusätzlich die Vorsprache eines Erziehungsberechtigten notwendig. Sollten weitere Erziehungsberechtigte nicht mit vorsprechen können, stellen wir Ihnen dafür eine Einverständniserklärung zum Download bereit.

    Als im Ausland lebende/r Deutsche/r benötigen wir für die Ausstellung des Reisepasses die Ermächtigung der zuständigen deutschen Auslandvertretung. Bitte setzen Sie sich daher vorab mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung.

    Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache im Stadtbüro erforderlich.

    Alleine antragsberechtigt, d.h. ohne Zustimmung der Eltern, sind Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres.

    Für Kinder und Jugendliche ist zusätzlich die Vorsprache eines Erziehungsberechtigten notwendig. Sollten weitere Erziehungsberechtigte nicht mit vorsprechen können, stellen wir Ihnen dafür eine Einverständniserklärung zum Download bereit.

    Als im Ausland lebende/r Deutsche/r benötigen wir für die Ausstellung des Reisepasses die Ermächtigung der zuständigen deutschen Auslandvertretung. Bitte setzen Sie sich daher vorab mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Reisepass persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Wohnortgemeinde) beantragen. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers). In Reisepässen bei Antragstellern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr werden keine Fingerabdrücke gespeichert.

    Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an das antragstellende Bürgeramt verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre

    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre

    • vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr

    Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Marburg: Reisepass beantragen

    Das Beantragen des Reisepasses dauert im Stadtbüro nur einige Minuten. Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Herstellung des Passes und die anschließende Lieferung ins Stadtbüro kann in der Regel mehrere Wochen dauern.

    Ob der Reisepass bereits zur Abholung bereit liegt, kann unter Dokumentenbearbeitungsstatus nachgesehen werden.

    In eiligen Fällen besteht die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen. Die Bearbeitungsdauer durch die Bundesdruckerei in Berlin beträgt in der Regel vier Arbeitstage. Bei Antragstellung werktags vor 11.00 Uhr zählt der Tag der Beantragung als erster Arbeitstag.

    In Ausnahmefällen können vorläufige Reisepässe sofort ausgestellt werden. Die Gültigkeit beträgt maximal ein Jahr. Die Ausstellung ist nur im Stadtbüro möglich. Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt nur, wenn eine pünktliche Lieferung des normalen Reisepasses auch im Expressverfahren nicht mehr sichergestellt werden kann.

    Hinweis: Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur Einreise in alle Länder, beispielsweise in die USA.

    Das Beantragen des Reisepasses dauert im Stadtbüro nur einige Minuten. Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Herstellung des Passes und die anschließende Lieferung ins Stadtbüro kann in der Regel mehrere Wochen dauern.

    Ob der Reisepass bereits zur Abholung bereit liegt, kann unter Dokumentenbearbeitungsstatus nachgesehen werden.

    In eiligen Fällen besteht die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen. Die Bearbeitungsdauer durch die Bundesdruckerei in Berlin beträgt in der Regel vier Arbeitstage. Bei Antragstellung werktags vor 11.00 Uhr zählt der Tag der Beantragung als erster Arbeitstag.

    In Ausnahmefällen können vorläufige Reisepässe sofort ausgestellt werden. Die Gültigkeit beträgt maximal ein Jahr. Die Ausstellung ist nur im Stadtbüro möglich. Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt nur, wenn eine pünktliche Lieferung des normalen Reisepasses auch im Expressverfahren nicht mehr sichergestellt werden kann.

    Hinweis: Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur Einreise in alle Länder, beispielsweise in die USA.

    Kosten

    37,50 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 70,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

    Hinweise für Marburg: Reisepass beantragen

    Personen ab dem 24. Lebensjahr; 10 Jahre gültig

    70,00 Euro

    Personen bis zum 24. Lebensjahr; 6 Jahre gültig

    37,50 Euro

    48-Seiten-Pass

    zzgl. 22,00 Euro

    Expresspass

    zzgl. 32,00 Euro

    vorläufiger Reisepass

    26,00 Euro

    Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit

    Doppelte Gebühr

    Nicht zuständige Behörde

    Doppelte Gebühr

    Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Die Änderung des Wohnortes im Reisepass ist gebührenfrei.

    Personen ab dem 24. Lebensjahr; 10 Jahre gültig

    70,00 Euro

    Personen bis zum 24. Lebensjahr; 6 Jahre gültig

    37,50 Euro

    48-Seiten-Pass

    zzgl. 22,00 Euro

    Expresspass

    zzgl. 32,00 Euro

    vorläufiger Reisepass

    26,00 Euro

    Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit

    Doppelte Gebühr

    Nicht zuständige Behörde

    Doppelte Gebühr

    Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Die Änderung des Wohnortes im Reisepass ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.

    Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speicher­medium (Chip).

    In einigen Ländern, zum Beispiel in den USA, wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.

    Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

    Hinweise für Marburg: Reisepass beantragen

    Im Reisepass ist ein von außen nicht sichtbarer Chip in das Material eingearbeitet. Auf diesem Chip werden die persönlichen Daten gespeichert. Zusätzlich werden zwei Fingerabdrücke digital erfasst. Die Abdrücke werden bei der Passbeantragung mithilfe eines Scanners aufgenommen. Neben den persönlichen Daten und den Fingerabdrücken wird auch das Foto im Chip gespeichert.

    Sollten Sie Ihren Reisepass bzw. vorläufigen Reisepass verlieren oder sollte dieser gestohlen werden, muss der Verlust angezeigt werden. Wenn der Reisepass wiedergefunden wird, so ist auch darüber die Passbehörde zu informieren.


    Zur Abholung des neuen Reisepasses ist der alte Pass (oder der vorläufige Reisepass) mitzubringen. Die Abholung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, die ihren eigenen Ausweis mitbringen muss.

    Im Reisepass ist ein von außen nicht sichtbarer Chip in das Material eingearbeitet. Auf diesem Chip werden die persönlichen Daten gespeichert. Zusätzlich werden zwei Fingerabdrücke digital erfasst. Die Abdrücke werden bei der Passbeantragung mithilfe eines Scanners aufgenommen. Neben den persönlichen Daten und den Fingerabdrücken wird auch das Foto im Chip gespeichert.

    Sollten Sie Ihren Reisepass bzw. vorläufigen Reisepass verlieren oder sollte dieser gestohlen werden, muss der Verlust angezeigt werden. Wenn der Reisepass wiedergefunden wird, so ist auch darüber die Passbehörde zu informieren.


    Zur Abholung des neuen Reisepasses ist der alte Pass (oder der vorläufige Reisepass) mitzubringen. Die Abholung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, die ihren eigenen Ausweis mitbringen muss.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.
     

    Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speicher­medium (Chip).
     

    In einige Länder – zum Beispiel in die USA – wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.

    Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 30.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ausweis, Identifikation, Vorläufiger Reisepass, Pass, verreisen, ePass, Europapass, Urlaub, Reiseausweis, Biometrischer Reisepass, Ferien, Elektronischer Reisepass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)