Reisepass Ausstellung

    Reisepass beantragen

    Wenn Sie außerhalb der EU verreisen möchten, dann benötigen Sie meist einen Reisepass. Diesen müssen Sie beantragen.

    Beschreibung

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Wohnortgemeinde) beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie können den Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen, wenn von Ihnen hierfür ein wichtiger Grund dargelegt wird. Die Gebühr für die Ausstellung des Reisepasses verdoppelt sich in diesem Fall.

    Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Abhängig vom Reiseziel benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Reisedokument. Wenn Reisen mit Ihrem Kind in passpflichtige Länder geplant sind, wird empfohlen, einen regulären Reisepass zu beantragen, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern, wie beispielsweise in den USA, nicht anerkannt wird.

    Hinweise für Taunusstein: Reisepass beantragen

    Allgemeine Informationen

    Neuer ePass 3.0

    Das Bundesministerium des Innern hat letztes Jahr  zum 01.03.2017 einen neuen Reisepass für deutsche Bürgerinnen und Bürger eingeführt.

    Die Einführung des neuen EU-Reisepasses trägt den zwischenzeitlich gestiegenen Anforderungen an die Materialbeschaffenheit und den Reisekomfort Rechnung. Die vorhandenen Sicherheitsmerkmale bleiben auf bekannt hohem Niveau und werden durch zusätzliche, neuartige Merkmale ergänzt.

    Im elektronischen Speichermedium sind neben den personenbezogenen Informationen zwei biometrische Merkmale des Passinhabers (Passbild und Fingerabdrücke) gespeichert.
    Des Weiteren wird (neu) neben der gesonderten Darstellung des Geburtsnamens (auf Anregung der Bürgerinnen und Bürger) die Personalisierungskarte, welche bislang in etwa dem "alten Personalausweis" entsprach, durch eine Plastikkarte ersetzt, die dem neuen Personalausweis ähnelt.

    Zusammen mit dem neuen deutschen EU-Reisepass werden auch neue amtliche Pässe (Dienstpass und Diplomatenpass) sowie neue ausländerrechtliche Dokumente (Reiseausweis für Ausländer, Reiseausweis für Flüchtlinge und Reiseausweis für Staatenlose) eingeführt.



    Allgemeine Informationen

    Neuer ePass 3.0

    Das Bundesministerium des Innern hat letztes Jahr zum 01.03.2017 einen neuen Reisepass für deutsche Bürgerinnen und Bürger eingeführt.

    Die Einführung des neuen EU-Reisepasses trägt den zwischenzeitlich gestiegenen Anforderungen an die Materialbeschaffenheit und den Reisekomfort Rechnung. Die vorhandenen Sicherheitsmerkmale bleiben auf bekannt hohem Niveau und werden durch zusätzliche, neuartige Merkmale ergänzt.

    Im elektronischen Speichermedium sind neben den personenbezogenen Informationen zwei biometrische Merkmale des Passinhabers (Passbild und Fingerabdrücke) gespeichert.
    Des Weiteren wird (neu) neben der gesonderten Darstellung des Geburtsnamens (auf Anregung der Bürgerinnen und Bürger) die Personalisierungskarte, welche bislang in etwa dem "alten Personalausweis" entsprach, durch eine Plastikkarte ersetzt, die dem neuen Personalausweis ähnelt.

    Zusammen mit dem neuen deutschen EU-Reisepass werden auch neue amtliche Pässe (Dienstpass und Diplomatenpass) sowie neue ausländerrechtliche Dokumente (Reiseausweis für Ausländer, Reiseausweis für Flüchtlinge und Reiseausweis für Staatenlose) eingeführt.



    Online-Dienste

    Reisedokumente für Kinder

    ID: L100001_388098397

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    Version

    Technisch erstellt am 18.04.2023 (von: Webservice, Taunusstein)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Taunusstein)

    Sprache

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

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    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis

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    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie örtlich zuständige Bürgeramt (Passbehörde der Stadt bzw. Gemeinde).

    Hinweise für Taunusstein: Reisepass beantragen

    An das Bürgerbüro Ihres Hauptwohnsitzes.

    An das Bürgerbüro Ihres Hauptwohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Aarstraße 150

    65232 Taunusstein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),

    • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),

    • gegebenenfalls Ihren bisherigen Reisepass,

    • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde,

    • bei der Antragstellung für ein Kind: Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, gegebenenfalls die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

    Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Stadt bzw. Gemeinde können gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Taunusstein: Reisepass beantragen

    •      Alter Ausweis (z.B. alter Kinderreisepass, alter Reisepass oder alter Personalausweis) – wenn nicht vorhanden, ist eine Beantragung nur mit Geburtsurkunde möglich. Bei Erstbeantragung des Dokumentes ist die Geburtsurkunde vorzulegen.

    • aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 1 Jahr)

      Link Fotomustertafel: https://www.bundesdruckerei-gmbh.de/files/dokumente/pdf/fotomustertafel.pdf
    •  bei Beantragung eines Reisepasses bis zum 18. Lebensjahr zusätzlich beachten:
      - Kind muss persönlich bei Beantragung dabei sein
      - die Anwesenheit eines Elternteiles (Sorgeberechtigten) ist Voraussetzung
      - Vollmacht des nicht anwesenden Elternteils mit Kopie des Ausweisdokumentes 

      Hinweis:

      Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Ausweis beantragen.

    • Alter Ausweis (z.B. alter Kinderreisepass, alter Reisepass oder alter Personalausweis) - wenn nicht vorhanden, ist eine Beantragung nur mit Geburtsurkunde möglich. Bei Erstbeantragung des Dokumentes ist die Geburtsurkunde vorzulegen.

    • aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 1 Jahr)

      Link Fotomustertafel: https://www.bundesdruckerei-gmbh.de/files/dokumente/pdf/fotomustertafel.pdf
    • bei Beantragung eines Reisepasses bis zum 18. Lebensjahr zusätzlich beachten:
      - Kind muss persönlich bei Beantragung dabei sein
      - die Anwesenheit eines Elternteiles (Sorgeberechtigten) ist Voraussetzung
      - Vollmacht des nicht anwesenden Elternteils mit Kopie des Ausweisdokumentes

      Hinweis:

      Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Ausweis beantragen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses sind

    • Sie sind deutscher Staatsbürger beziehungsweise deutsche Staatsbürgerin.

    • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:

    • Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden kann. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.

    • Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Reisepass persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Wohnortgemeinde) beantragen. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers). In Reisepässen bei Antragstellern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr werden keine Fingerabdrücke gespeichert.

    Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an das antragstellende Bürgeramt verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.

    Hinweise für Taunusstein: Reisepass beantragen

    Der Reisepass ist von jedem persönlich zu beantragen.

    Kinder unter 18 Jahren müssen generell bei der Beantragung anwesend sein.

    Für wen wird das Dokument ausgestellt?

    Für deutsche Staatsangehörige, die den Pass zur Einreise in ein anderes Land benötigen.

    Der Reisepass ist von jedem persönlich zu beantragen.

    Kinder unter 18 Jahren müssen generell bei der Beantragung anwesend sein.

    Für wen wird das Dokument ausgestellt?

    Für deutsche Staatsangehörige, die den Pass zur Einreise in ein anderes Land benötigen.

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre

    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre

    • vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr

    Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.

    Hinweise für Taunusstein: Reisepass beantragen

    Gültigkeit des Dokuments

    • 10 Jahre Gültigkeit für Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
    • 6 Jahre Gültigkeit für Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr

    Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.

    Gültigkeit des Dokuments

    • 10 Jahre Gültigkeit für Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
    • 6 Jahre Gültigkeit für Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr

    Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.

    Kosten

    37,50 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 70,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

    Hinweise für Taunusstein: Reisepass beantragen

    Die Gebühr für den Reisepass  (32 Seiten) beträgt 70,00 € für Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr.

    Für Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr 37,50 €.

    Die Gebühr für den Reisepass (32 Seiten) beträgt 70,00 € für Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr.

    Für Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr 37,50 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.

    Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speicher­medium (Chip).

    In einigen Ländern, zum Beispiel in den USA, wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.

    Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

    Hinweise für Taunusstein: Reisepass beantragen

    Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann.

    In einigen Ländern, zum Beispiel in den USA, wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.

    Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

    Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann.

    In einigen Ländern, zum Beispiel in den USA, wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.

    Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.
     

    Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speicher­medium (Chip).
     

    In einige Länder – zum Beispiel in die USA – wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.

    Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 30.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ausweis, Identifikation, Vorläufiger Reisepass, Pass, verreisen, ePass, Europapass, Urlaub, Reiseausweis, Biometrischer Reisepass, Ferien, Elektronischer Reisepass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)