Reisepass Ausstellung

    Reisepass beantragen

    Wenn Sie außerhalb der EU verreisen möchten, dann benötigen Sie meist einen Reisepass. Diesen müssen Sie beantragen.

    Beschreibung

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Wohnortgemeinde) beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie können den Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen, wenn von Ihnen hierfür ein wichtiger Grund dargelegt wird. Die Gebühr für die Ausstellung des Reisepasses verdoppelt sich in diesem Fall.

    Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Abhängig vom Reiseziel benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Reisedokument. Wenn Reisen mit Ihrem Kind in passpflichtige Länder geplant sind, wird empfohlen, einen regulären Reisepass zu beantragen, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern, wie beispielsweise in den USA, nicht anerkannt wird.

    Online-Dienst

    Bürgerbüro (Terminvergabe)

    ID: L100001_378969188

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 05.05.2022 (von: Webservice, Pfungstadt)

    Technisch geändert am 29.10.2024 (von: Webservice, Pfungstadt)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie örtlich zuständige Bürgeramt (Passbehörde der Stadt bzw. Gemeinde).

    Ansprechpartner

    Stadt Pfungstadt - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Borngasse 17

    Postfach

    64319 Pfungstadt

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro Online

    Wir bitten Sie zu beachten, dass Kundenbesuche vor Ort nur nach vorheriger Terminabsprache stattfinden können.

    Online-Terminvergabe Bürgerbüro (Meldeamt):

    Für das Bürgerbüro (Meldeamt) bieten wir Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, einen Termin für die Bearbeitung Ihrer Anliegen online zu buchen.

    Termine sind mit einer Vorlaufzeit von drei Wochen buchbar:

    Zum Buchungsportal

    Annahmeschluss mindestens 30 Min. vor Ende der Öffnungszeiten. 
    Bei hohem Kundenaufkommen muss gegebenenfalls ein flexibler Annahmeschluss festgelegt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.


    Bitte beachten Sie:

    Gesetzesänderung ab dem 01.05.2025: Stärkung der Sicherheit durch Verfahren zur digitalen Übermittlung der Lichtbilder

    Die gesetzlichen Maßnahmen sollen eine Übermittlung manipulierter Fotos (hoheitliche Dokumente) verhindern, indem das Lichtbild ab dem 01.05.2025 ausschließlich digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg an die jeweilige Behörde übermittelt wird. Somit dürfen ab diesem Zeitpunkt keine vorgelegten Lichtbilder mehr angenommen werden.


    Stadthaus II:

    Montag:

    07.00 Uhr - 12.30 Uhr


    Dienstag:

    07.00 Uhr - 12.30 Uhr


    Mittwoch:

    07.00 Uhr - 12.30 Uhr


    Donnerstag:

    07.00 Uhr - 12.30 Uhr

    14.00 Uhr - 18.00 Uhr


    Freitag:

    07.00 Uhr - 12.30 Uhr


             Hinweis:

     z. Zt. nur nach Termin-Vereinbarung möglich

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Pfungstadt - Amt für Bürger und Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Borngasse 17

    64319 Pfungstadt

    Öffnungszeiten

    Montag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Dienstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Mittwoch:

    geschlossen

    Donnerstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Freitag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    und nach Vereinbarung.

    Mailadresse für Gewerbeangelegenheiten: gewerbe@pfungstadt.de

    Telefon: 06157 988-1221

    Mailadresse für Abfallangelegenheiten: abfall@pfu...

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Ordnungsamt

    Verwarngeld

    Verwarngelder

    Bußgeld

    Bußgelder

    Strafe

    Stadtpolizei

    Ordnungspolizei

    Ortspolizei

    Verwarnung

    Polizei

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),

    • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),

    • gegebenenfalls Ihren bisherigen Reisepass,

    • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde,

    • bei der Antragstellung für ein Kind: Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, gegebenenfalls die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

    Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Stadt bzw. Gemeinde können gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses sind

    • Sie sind deutscher Staatsbürger beziehungsweise deutsche Staatsbürgerin.

    • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:

    • Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden kann. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.

    • Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Reisepass persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Wohnortgemeinde) beantragen. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers). In Reisepässen bei Antragstellern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr werden keine Fingerabdrücke gespeichert.

    Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an das antragstellende Bürgeramt verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre

    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre

    • vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr

    Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.

    Kosten

    37,50 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 70,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.

    Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speicher­medium (Chip).

    In einigen Ländern, zum Beispiel in den USA, wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.

    Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

    Bemerkungen

    Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.
     

    Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speicher­medium (Chip).
     

    In einige Länder – zum Beispiel in die USA – wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.

    Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 30.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ausweis, Identifikation, Vorläufiger Reisepass, Pass, verreisen, ePass, Europapass, Urlaub, Reiseausweis, Biometrischer Reisepass, Ferien, Elektronischer Reisepass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)