Personalausweis beantragen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit kann unabhängig von ihrem Alter einen Personalausweis beantragen.
Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn
- er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht zulässt oder verändert worden ist oder
- Eintragungen -mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift und Größe- unrichtig werden.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) beziehungsweise dem Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde stellen.
Antragstellungen sind auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. In diesem Fall wird eine höhere Gebühr erhoben.
Hinweise für Frankenberg (Eder): Spezielle Hinweise für Stadt Frankenberg
Personalausweis
- Personalausweise werden in der Regel ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt.
Auf ausdrücklichen Wunsch ist dies schon vorher möglich. - Eine Verlängerung des alten Personalausweises ist nicht möglich.
- Bei Personen unter 16 Jahren wird die Unterschrift beider Elternteile benötigt.
- Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen
Bringen Sie bitte Folgendes mit:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (45 mm x 35 mm; -neue Fotomustertafel:
(http://www.bundesdruckerei.de/) - alten Personalausweis oder Kinderausweis
- im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust, ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
- die jeweilige Bearbeitungsgebühr
vorläufiger maschinlesbarer Personalausweis
- in Ausnahmefällen kann kurzfristig ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, der für einen Zeitraum von 3 Monaten gültig ist
Bringen Sie bitte Folgendes mit:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (45mm x 35 mm; -neue Fotomustertafel:
http://www.bundesdruckerei.de/) - alten Personalausweis oder Reisepass
- im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust, ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
- die Bearbeitungsgebühr
Personalausweis
- Personalausweise werden in der Regel ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt.
Auf ausdrücklichen Wunsch ist dies schon vorher möglich. - Eine Verlängerung des alten Personalausweises ist nicht möglich.
- Bei Personen unter 16 Jahren wird die Unterschrift beider Elternteile benötigt.
- Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen
Bringen Sie bitte Folgendes mit:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (45 mm x 35 mm; -neue Fotomustertafel:
(http://www.bundesdruckerei.de/) - alten Personalausweis oder Kinderausweis
- im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust, ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
- die jeweilige Bearbeitungsgebühr
vorläufiger maschinlesbarer Personalausweis
- in Ausnahmefällen kann kurzfristig ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, der für einen Zeitraum von 3 Monaten gültig ist
Bringen Sie bitte Folgendes mit:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (45mm x 35 mm; -neue Fotomustertafel:
http://www.bundesdruckerei.de/) - alten Personalausweis oder Reisepass
- im Falle der Erstausstellung oder bei Verlust, ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
- die Bearbeitungsgebühr
Online-Dienst
Statusabfrage der Bearbeitung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister beziehungsweise Bürgermeisterin oder Bürgermeister) beziehungsweise dem Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Frankenberg - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Obermarkt 7-13
35066 Frankenberg (Eder)
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:
8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06451 505-0
Telefax: 06451 505-100
Kontaktperson
Frau Katharina Küthe
Hausanschrift
E-Mail: kuethe.katharina@frankenberg.de
Fax: 06451 505-100
Telefon Festnetz: 06451 505-146
Frau Sabine Wissemann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06451 505-141
Fax: 06451 505-100
E-Mail: wissemann.sabine@frankenberg.de
Stadt Frankenberg - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon: 06451 505-0
Telefax: 06451 505-100
Kontaktperson
Frau Katharina Küthe
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06451 505-146
Fax: 06451 505-100
E-Mail: kuethe.katharina@frankenberg.de
Frau Sabine Wissemann
Hausanschrift
E-Mail: wissemann.sabine@frankenberg.de
Fax: 06451 505-100
Telefon Festnetz: 06451 505-141
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- biometrietaugliches Lichtbild
Voraussetzungen
Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- in Deutschland gemeldet sind.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Einen Personalausweis beantragen Sie bei der Personalausweisbehörde bzw. im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jeder anderen Personalausweisbehörde beziehungsweise in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit die Personalausweisbehörde beziehungsweise das Bürgeramt diesen Grund anerkennt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
- Auch die Vereinbarung eines Abholtermins können Sie bei vielen Bürgerämtern online, per E-Mail oder telefonisch vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Fristen
Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie einen Personalausweis besitzen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also einen Reisepass, einen Kinderreisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Kosten
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 21.07.2022
Stichwörter
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