Personalausweis Ausstellung
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    Personalausweis beantragen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.

    Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 

    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.

    Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen.

    Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

    Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein

    Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Anschrift oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig.

    In allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig.

    Hinweise für Pfungstadt: Spezielle Hinweise für Stadt Pfungstadt

    Der Personalausweis kann nur im Bürgerbüro und nach vorheriger Terminvereinbarung beantragt werden.

    Nutzen Sie gerne die Online-Terminvereinbarung: https://tevis.ekom21.de/pft/

    Alternativ wählen Sie bitte die Telefonnr. 06157 988-1200 der schicken Sie eine E-Mail an: buergerbuero@pfungstadt.de

    Online-Dienst

    Bürgerbüro (Terminvergabe)

    ID: L100001_378969188

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 05.05.2022

    Technisch geändert am 21.11.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Stadt Pfungstadt - Bürgerbüro

    Beschreibung

    Bürgerbüro Online

    Hinweis:

    Seit dem 01.05.2025 gelten neue gesetzlichen Regelungen, die Maßnahmen festlegen, welche eine sichere elektronische Übermittlung von Lichtbildern an Pass-, Personalausweis- und Ausländerbehörden gewährleisten sollen. 

    Das Lichtbild kann direkt vor Ort im Bürgerbüro erstellt werden. 

    Die Stadt Pfungstadt bietet diesen digitalen Foto-Service bereits seit dem 01.10.2024 an.

    Adresse

    Hausanschrift

    Borngasse 17

    64319 Pfungstadt

    Kontakt speichern

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro Online

    Online-Terminvergabe Bürgerbüro (Meldeamt):

    Für das Bürgerbüro (Meldeamt) bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Termin für die Bearbeitung Ihrer Anliegen online zu buchen.

    Termine sind mit einer Vorlaufzeit von drei Wochen buchbar: Zum Buchungsportal

    Annahmeschluss mindestens 30 Min. vor Ende der Öffnungszeiten. 
    Bei hohem Kundenaufkommen muss gegebenenfalls ein flexibler Annahmeschluss festgelegt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.


    Terminsprechstunde & Schnell- und Abholschalter

    Seit 1. März 2025 bietet das Bürgerbüro zur Klärung Ihrer Anliegen, zusätzlich zur bekannten Terminsprechstunde, für festgelegte Dienstleistungen einen Schnell- und Abholschalter an.

    Die Leistungen sind nun in „Terminsprechstunde“ und „Schnell- und Abholschalter“ eingeteilt.

    Die Leistungen der Terminsprechstunde werden weiterhin ausschließlich nach Terminvereinbarung bearbeitet. Hinsichtlich der Leistungen am Schnell- und Abholschalter können Sie entweder während der Sprechzeiten direkt zu uns kommen (ggf. mit Wartezeit) oder auch hierfür einen Termin buchen.

    Im Bereich der Schnell- und Abholschalter wird ein Nummerngeber aufgestellt, sodass Sie beim Betreten des Bürgerbüros eine „Wartenummer“ ziehen können, die in der Folge aufgerufen wird.

    In diesem Zuge wird der Haupteingang wieder geöffnet – sowohl für das Erdgeschoss als auch für die oberen Stockwerke.

    Annahmeschluss ist 15 Minuten vor Schließung (betrifft den Schnell- und Abholschalter)

    Hier finden Sie alle Informationen: 
    https://www.pfungstadt.de/buergerservice/neues-aus-dem-rathaus/news/2021/online-terminvergabe-buergerbuero-meldeamt/


    Bitte beachten Sie auch:

    Gesetzesänderung seit dem 01.05.2025: Stärkung der Sicherheit durch Verfahren zur digitalen Übermittlung der Lichtbilder

    Die gesetzlichen Maßnahmen sollen eine Übermittlung manipulierter Fotos (hoheitliche Dokumente) verhindern, indem das Lichtbild seit dem 01.05.2025 ausschließlich digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg an die jeweilige Behörde übermittelt wird. Somit dürfen ab diesem Zeitpunkt keine vorgelegten Lichtbilder mehr angenommen werden.


    Stadthaus II:

    Montag:

    07.00 Uhr - 12.30 Uhr


    Dienstag:

    07.00 Uhr - 12.30 Uhr


    Mittwoch:

    07.00 Uhr - 12.30 Uhr


    Donnerstag:

    07.00 Uhr - 12.30 Uhr

    14.00 Uhr - 18.00 Uhr


    Freitag:

    07.00 Uhr - 12.30 Uhr





    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis
      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • bei Antrag für Kinder unter 16 Jahren:
      • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil nicht anwesend ist
      • bei nur einer erziehungsberechtigten Person zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
      • Original oder Kopie des Identitätsnachweises der erziehungsberechtigten Personen, die nicht anwesend ist

    Hinweise für Pfungstadt: Spezielle Hinweise für Stadt Pfungstadt

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis,
      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • ein biometrisches Lichtbild in digitaler Form (Data-Matrix-Code)

           - wichtiger Hinweis: ein digitales Lichtbild kann in Pfungstadt vor Ort angefertigt werden

    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Voraussetzungen

    • Sie beziehungsweise das Kind, für das der Antrag gestellt werden soll, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
    • bei Kindern unter 16 Jahre: 
      • Sie sind erziehungsberechtigt.
      • Ihr Kind ist bei der Antragstellung anwesend.

    Wenn Sie einen Personalausweis außerhalb der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihre Hauptwohnung haben, beantragen:

    • Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde in der Stadt mit Ihrer Hauptwohnung beantragen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen sofort einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

    • die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist,
    • Sie über 16 Jahre alt sind und
    • Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragstellende unter 24 Jahren)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragstellende ab 24 Jahren)

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    für antragstellende Personen unter 24 Jahren: Gebühr 22,80 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für antragstellende Personen ab 24 Jahren: Gebühr 37,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.: Gebühr 6,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse: Gebühr 15,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 30,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder bei einer Personalausweisbehörde melden. In diesen Fällen wird der Online-Ausweis durch die Behörde bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.

    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, Sicherheit und Heimatschutz am 02.12.2025

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2008

    Technisch geändert am 05.12.2025

    Stichwörter

    Identitätsdokument, Perso, Personaldokument, Beantragung, Identitätsnachweis, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, Personalausweis beantragen, Online-Ausweis, Ausweis ausstellen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019