Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs Bewilligung

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Online-Dienst

    Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs Bewilligung online

    ID: L100001_406412419

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    Version

    Technisch erstellt am 16.07.2024

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Im Kreis Bergstraße erhalten Sie diese Leistung bei der Kfz-Zulassungsbehörde und bei den Delegationsgemeinden. 

    Im Kreis Bergstraße erhalten Sie diese Leistung bei der Kfz-Zulassungsbehörde und bei den Delegationsgemeinden. 

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Kfz-Zulassungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Benzstraße 1

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 12:00 Uhr
    Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
    Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
    Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    • ggf. mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder
    • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Hinweise für Bergstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Bergstraße

    Bei der Außerbetriebsetzung werden Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen benötigt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist bei der Außerbetriebsetzung durch Dritte nicht erforderlich.

    Bei der Außerbetriebsetzung werden Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen benötigt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist bei der Außerbetriebsetzung durch Dritte nicht erforderlich.

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständige Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.9 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.1 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 01.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 21.02.2024

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Auto, Lkw abmelden, Motorrad abmelden, Pkw entsorgen, Verschrottung, Pkw außer Betrieb setzen, Kfz außer Betrieb setzen, Stilllegung, Totalschaden, Lkw stilllegen, Motorrad stilllegen, Anhänger verschrotten, Kfz verschrotten, Fahrzeug verschrotten, Pkw verschrotten, Bus abmelden, Motorrad entsorgen, Pkw abmelden, Automobil, Anhänger stilllegen, Motorrad verschrotten, Anhänger entsorgen, Kfz stilllegen, Anhänger abmelden, Entsorgung, KFZ abmelden, Fahrzeug stilllegen, Anhänger außer Betrieb setzen, Pkw stilllegen, Fahrzeug abmelden, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Bus stilllegen, Motorrad außer Betrieb setzen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019