Erstzulassung eines Fahrzeugs Erteilung

    Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

    Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

    • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
    • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen. 
    •  

    Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

    • bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
      • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
      • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
      • Geschlecht und Anschrift
    • bei juristischen Personen und Behörden:
      • Name oder Bezeichnung und
      • Anschrift
    • bei Vereinigungen:
      • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
      • Name der Vereinigung

    Online-Dienste

    Details zum Online-Service

    ID: L100001_395876883

    Beschreibung

    • elektronische Identifizierung mittels Online‐Ausweisfunktion oder mittels Elster‐Zertifikat über das Unternehmenskonto
    • Daten eingeben
    • Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. der Zulassungsbescheinigung Teil II nach Aufforderung freilegen
    • Sicherheitscodes übertragen und Daten vervollständigen
    • Gebühren direkt mit Kreditkarte oder giropay bezahlen
    • für die sofortige Inbetriebnahme den vorläufigen Zulassungsbescheid innerhalb von 30 Minuten downloaden (wird der Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten gedownloadet ist die sofortige Inbetriebnahme nicht möglich),
    • Zulassungsbescheid sichtbar am Fahrzeug anbringen (ermöglicht das sofortige Fahren innerhalb Deutschlands für 10 Kalendertage mit ungestempelten Kennzeichen)
    • Kennzeichen am Fahrzeug anbringen. Die sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeuges mit ungestempelten Kennzeichen ist möglich
    • Die Zulassungsbescheinigung Teil I inkl. Plaketten wird Ihnen per Post zugestellt.
    • Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird Ihnen per Einschreiben zugestellt.
    • Achten Sie bitte darauf, dass die Stempelplaketten nur auf zulässige Kennzeichenschilder aufgebracht werden dürfen, die durch einen autorisierten Kennzeichenprägedienst entsprechend der bestehenden DIN‐Vorschriften angefertigt wurden.

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    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

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    Version

    Technisch erstellt am 02.11.2023 (von: Webservice (CityGov), Landkreis Kassel)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Webservice (CityGov), Landkreis Kassel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Details zum Online-Service

    ID: L100001_395876886

    Beschreibung

    • elektronische Identifizierung mittels Online‐Ausweisfunktion oder mittels Elster‐Zertifikat über das Unternehmenskonto
    • Daten eingeben
    • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I nach Aufforderung freilegen (wird seit dem 1. Januar 2015 ausgegeben)
    • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II nach Aufforderung freilegen (wird seit 2018 ausgegeben)
    • Sicherheitscodes übertragen und Daten vervollständigen
    • Gebühren direkt mit Kreditkarte oder giropay bezahlen
    • für die sofortige Inbetriebnahme den vorläufigen Zulassungsbecheid innerhalb von 30 Minuten downloaden (wird der Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten gedownloadet ist die sofortige Inbetriebnahme nicht möglich)
    • Zulassungsbescheid sichtbar am Fahrzeug anbringen (ermöglicht das sofortige Fahren innerhalb Deutschlands für 10 Kalendertage mit ungestempelten Kennzeichen)
    • Kennzeichen am Fahrzeug anbringen. Die sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeuges mit ungestempelten Kennzeichen ist möglich. 
    • Die Zulassungsbescheinigung Teil I inkl. Plaketten wird Ihnen per Post zugestellt.
    • Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird Ihnen per Einschreiben zugestellt.
    • Achten Sie bitte darauf, dass die Stempelplaketten nur auf zulässige Kennzeichenschilder aufgebracht werden dürfen, die durch einen autorisierten Kennzeichenprägedienst, entsprechend der bestehenden DIN‐Vorschriften, angefertigt wurden.

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    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

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    Version

    Technisch erstellt am 02.11.2023 (von: Webservice (CityGov), Landkreis Kassel)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Webservice (CityGov), Landkreis Kassel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Details zum Online-Service

    ID: L100001_395876887

    Beschreibung

    • elektronische Identifizierung mittels Online‐Ausweisfunktion oder mittels Elster‐Zertifikat über das Unternehmenskonto
    • Daten eingeben
    • Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Zulassungsbescheinigung Teil II nach Aufforderung freilegen
    • Sicherheitscodes übertragen und Daten vervollständigen
    • Gebühren direkt mit Kreditkarte oder giropay bezahlen
    • für die sofortige Inbetriebnahme den vorläufigen Zulassungsbescheid innerhalb von 30 Minuten downloaden (wird der Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten gedownloadet ist die sofortige Inbetriebnahme nicht möglich)
    • Zulassungsbescheid sichtbar am Fahrzeug anbringen (ermöglicht das sofortige Fahren innerhalb Deutschlands für 10 Kalendertage mit ungestempelten Kennzeichen)
    • Kennzeichen am Fahrzeug anbringen. Die sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeuges mit ungestempelten Kennzeichen ist möglich
    • Die Zulassungsbescheinigung Teil I inkl. Plaketten wird Ihnen per Post zugestellt.
    • Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird Ihnen per Einschreiben zugestellt.
    • Achten Sie bitte darauf, dass die Stempelplaketten nur auf zulässige Kennzeichenschilder aufgebracht werden dürfen, die durch einen autorisierten Kennzeichenprägedienst, entsprechend der bestehenden DIN‐Vorschriften, angefertigt wurden.

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 02.11.2023 (von: Webservice (CityGov), Landkreis Kassel)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Webservice (CityGov), Landkreis Kassel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Details zum Online-Service

    ID: L100001_402468662

    Beschreibung

    • elektronische Identifizierung mittels Online‐Ausweisfunktion oder mittels Elster‐Zertifikat über das Unternehmenskonto
    • Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil II nach Aufforderung freilegen
    • Sicherheitscodes übertragen und Daten vervollständigen
    • Gebühren direkt mit Kreditkarte oder giropay bezahlen
    • für die sofortige Inbetriebnahme den vorläufigen Zulassungsnachweis innerhalb von 30 Minuten downloaden (wird der Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten gedownloadet ist die sofortige Inbetriebnahme nicht möglich)
    • Zulassungsbescheid sichtbar am Fahrzeug anbringen (ermöglicht das sofortige Fahren innerhalb Deutschlands für 10 Kalendertage mit ungestempelten Kennzeichen)
    • Kennzeichen am Fahrzeug anbringen. Die sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeuges mit ungestempelten Kennzeichen ist mögich.
    • Die Zulassungsbescheinigung Teil I inkl. Plaketten wird Ihnen per Post zugestellt.
    • Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird Ihnen per Einschreiben zugestellt.
    • Achten Sie bitte darauf, dass die Stempelplaketten nur auf zulässige Kennzeichenschilder aufgebracht werden dürfen, die durch einen autorisierten Kennzeichenprägedienst, entsprechend der bestehenden DIN‐Vorschriften, angefertigt wurden.

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    Technisch erstellt am 15.04.2024 (von: Webservice (CityGov), Landkreis Kassel)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Webservice (CityGov), Landkreis Kassel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Details zum Online-Service

    ID: L100001_402468663

    Beschreibung

    • elektronische Identifizierung mittels Online‐Ausweisfunktion oder mittels Elster‐Zertifikat über das Unternehmenskonto
    • Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Zulassungsbescheinigung Teil II nach Aufforderung freilegen
    • Codes übertragen und Daten vervollständigen
    • Gebühren direkt mit Kreditkarte oder giropay bezahlen
    • Kennzeichen Verbleiben am Fahrzeug. Die sofortige Nutzung des Fahrzeuges ist möglich. 
    • Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen per Post zugestellt.
    • Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird Ihnen per Einschreiben zugestellt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 15.04.2024 (von: Webservice (CityGov), Landkreis Kassel)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Webservice (CityGov), Landkreis Kassel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Kfz-Zulassungsbehörde

    Ansprechpartner

    KFZ-Zulassungsstelle

    Beschreibung

    Zu den vom Kreistag des Landkreises Kassel beschlossenen Zielen gehört auch interkommunale Zusammenarbeit. Der Landkreis nimmt teilweise Aufgaben der Stadt Kassel wahr und umgekehrt. Die Dienstleistungen der gemeinsamen Zulassungsbehörde für Stadt und Landkreis Kassel werden von der Stadt Kassel erbracht. Für Anfragen und Anregungen bezüglich der Zulassungsstelle wenden Sie sich bitte an die Stadt Kassel.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gemeinsamen Zulassungsbehörden für Stadt und Landkreis Kassel beraten und unterstützen Sie u. a. bei Fahrzeug Anmeldungen, Saisonkennzeichen, Wiederzulassung und vieles mehr. Einen Überblick der Dienstleistungen unserer Zulassungsbehörde erhalten Sie in der Organisationsstruktur unter den jeweiligen Zulassungsbehörden.

    Terminvereinbarung in den Zulassungsstellen
    Sie haben keine Lust zu warten? Dann vereinbaren Sie doch einen Termin mit uns!

    Die angebotenen Terminsprechzeiten entnehmen Sie bitte dem gewünschten Standort. Bitte beachten Sie, dass diese Sprechzeiten ausschließlich unseren Terminkunden vorbehalten sind. Eine Bedienung ohne Termin zu den angegebenen Sprechzeiten "mit vorheriger Terminvereinbarung" ist grundsätzlich nicht möglich. An allen anderen Tagen sind wir gerne zu den allgemeinen Sprechzeiten für Sie da.

    Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

    Bitte teilen Sie uns alle Anliegen mit, die Sie bei uns erledigen möchten. Aufgrund der strukturierten Terminplanung können wir zusätzliche Dienstleistungen ohne vorherige Anmeldung nicht bearbeiten. Terminabsprachen können maximal 4 Wochen vor dem gewünschten Termin erfolgen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Ölmühlenweg 4

    34123 Kassel

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
    • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
    • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
    • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
    • Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

    bei Vertretung durch einen Dritten:

    • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
    • Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
    • bei Zulassung auf Minderjährige:
    • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
    • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    bei Änderungen am Fahrzeug:

    • Vorlage einer Betriebserlaubnis

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein neues Fahrzeug.
    • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 10 EUR.
    • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung in der Regel sofort.

    Kosten

    für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden: Verwaltungsgebühr 30.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 12.8 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für die Wahl eines Wunschkennzeichen: Verwaltungsgebühr 10.2 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 01.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 21.02.2024 (von: Nickl, Anne)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Anhänger anmelden, Lkw zulassen, Neufahrzeugzulassung, Bus zulassen, Fahrzeug anmelden, Neuwagenzulassung, Auto Zulassen, Anhänger zulassen, Neuwagen anmelden, Pkw erstmals zulassen, Straßenzulassung, Motorrad anmelden, Bus anmelden, Wohnmobil anmelden, Wohnmobil zulassen, Auto anmelden, Neufahrzeug zulassen, Lkw anmelden, Kfz-Zulassung, Motorrad zulassen, Neuwagen zulassen, Neuzulassung, Kfz erstmals zulassen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)