KFZ-Zulassungsstelle
Beschreibung
Zu den vom Kreistag des Landkreises Kassel beschlossenen Zielen gehört auch interkommunale Zusammenarbeit. Der Landkreis nimmt teilweise Aufgaben der Stadt Kassel wahr und umgekehrt. Die Dienstleistungen der gemeinsamen Zulassungsbehörde für Stadt und Landkreis Kassel werden von der Stadt Kassel erbracht. Für Anfragen und Anregungen bezüglich der Zulassungsstelle wenden Sie sich bitte an die Stadt Kassel.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gemeinsamen Zulassungsbehörden für Stadt und Landkreis Kassel beraten und unterstützen Sie u. a. bei Fahrzeug Anmeldungen, Saisonkennzeichen, Wiederzulassung und vieles mehr. Einen Überblick der Dienstleistungen unserer Zulassungsbehörde erhalten Sie in der Organisationsstruktur unter den jeweiligen Zulassungsbehörden.
Terminvereinbarung in den Zulassungsstellen
Sie haben keine Lust zu warten? Dann vereinbaren Sie doch einen Termin mit uns!
Die angebotenen Terminsprechzeiten entnehmen Sie bitte dem gewünschten Standort. Bitte beachten Sie, dass diese Sprechzeiten ausschließlich unseren Terminkunden vorbehalten sind. Eine Bedienung ohne Termin zu den angegebenen Sprechzeiten "mit vorheriger Terminvereinbarung" ist grundsätzlich nicht möglich. An allen anderen Tagen sind wir gerne zu den allgemeinen Sprechzeiten für Sie da.
Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
- Online - zur Terminvereinbarung
- Telefonisch - über die Behördennummer (0561) 115
- Persönlich - in den Zulassungsstellen:
Bitte teilen Sie uns alle Anliegen mit, die Sie bei uns erledigen möchten. Aufgrund der strukturierten Terminplanung können wir zusätzliche Dienstleistungen ohne vorherige Anmeldung nicht bearbeiten. Terminabsprachen können maximal 4 Wochen vor dem gewünschten Termin erfolgen.
Adresse
Hausanschrift
Zuständigkeit für
Kreis Kassel (Hessen)
- Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs Bewilligung
- Erstzulassung eines Fahrzeugs Erteilung
- Grünes Kennzeichen für Fahrzeuge und Anhänger beantragen
- Kfz: Betriebserlaubnis ersetzen
- Kfz: Feinstaubplakette
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen
- Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) für ein vor 30 oder mehr Jahren zugelassenes Fahrzeug beantragen
- Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen