Erstzulassung eines Fahrzeugs Erteilung
Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.
Beschreibung
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
- bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
- bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
- bei Vereinigungen:
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
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Beschreibung
- elektronische Identifizierung mittels Online‐Ausweisfunktion oder mittels Elster‐Zertifikat über das Unternehmenskonto
- Daten eingeben
- Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. der Zulassungsbescheinigung Teil II nach Aufforderung freilegen
- Sicherheitscodes übertragen und Daten vervollständigen
- Gebühren direkt mit Kreditkarte oder giropay bezahlen
- für die sofortige Inbetriebnahme den vorläufigen Zulassungsbescheid innerhalb von 30 Minuten downloaden (wird der Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten gedownloadet ist die sofortige Inbetriebnahme nicht möglich),
- Zulassungsbescheid sichtbar am Fahrzeug anbringen (ermöglicht das sofortige Fahren innerhalb Deutschlands für 10 Kalendertage mit ungestempelten Kennzeichen)
- Kennzeichen am Fahrzeug anbringen. Die sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeuges mit ungestempelten Kennzeichen ist möglich
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I inkl. Plaketten wird Ihnen per Post zugestellt.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird Ihnen per Einschreiben zugestellt.
- Achten Sie bitte darauf, dass die Stempelplaketten nur auf zulässige Kennzeichenschilder aufgebracht werden dürfen, die durch einen autorisierten Kennzeichenprägedienst entsprechend der bestehenden DIN‐Vorschriften angefertigt wurden.
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Vertrauensniveau
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Beschreibung
- elektronische Identifizierung mittels Online‐Ausweisfunktion oder mittels Elster‐Zertifikat über das Unternehmenskonto
- Daten eingeben
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I nach Aufforderung freilegen (wird seit dem 1. Januar 2015 ausgegeben)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II nach Aufforderung freilegen (wird seit 2018 ausgegeben)
- Sicherheitscodes übertragen und Daten vervollständigen
- Gebühren direkt mit Kreditkarte oder giropay bezahlen
- für die sofortige Inbetriebnahme den vorläufigen Zulassungsbecheid innerhalb von 30 Minuten downloaden (wird der Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten gedownloadet ist die sofortige Inbetriebnahme nicht möglich)
- Zulassungsbescheid sichtbar am Fahrzeug anbringen (ermöglicht das sofortige Fahren innerhalb Deutschlands für 10 Kalendertage mit ungestempelten Kennzeichen)
- Kennzeichen am Fahrzeug anbringen. Die sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeuges mit ungestempelten Kennzeichen ist möglich.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I inkl. Plaketten wird Ihnen per Post zugestellt.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird Ihnen per Einschreiben zugestellt.
- Achten Sie bitte darauf, dass die Stempelplaketten nur auf zulässige Kennzeichenschilder aufgebracht werden dürfen, die durch einen autorisierten Kennzeichenprägedienst, entsprechend der bestehenden DIN‐Vorschriften, angefertigt wurden.
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- für die sofortige Inbetriebnahme den vorläufigen Zulassungsbescheid innerhalb von 30 Minuten downloaden (wird der Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten gedownloadet ist die sofortige Inbetriebnahme nicht möglich)
- Zulassungsbescheid sichtbar am Fahrzeug anbringen (ermöglicht das sofortige Fahren innerhalb Deutschlands für 10 Kalendertage mit ungestempelten Kennzeichen)
- Kennzeichen am Fahrzeug anbringen. Die sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeuges mit ungestempelten Kennzeichen ist möglich
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I inkl. Plaketten wird Ihnen per Post zugestellt.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird Ihnen per Einschreiben zugestellt.
- Achten Sie bitte darauf, dass die Stempelplaketten nur auf zulässige Kennzeichenschilder aufgebracht werden dürfen, die durch einen autorisierten Kennzeichenprägedienst, entsprechend der bestehenden DIN‐Vorschriften, angefertigt wurden.
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- für die sofortige Inbetriebnahme den vorläufigen Zulassungsnachweis innerhalb von 30 Minuten downloaden (wird der Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten gedownloadet ist die sofortige Inbetriebnahme nicht möglich)
- Zulassungsbescheid sichtbar am Fahrzeug anbringen (ermöglicht das sofortige Fahren innerhalb Deutschlands für 10 Kalendertage mit ungestempelten Kennzeichen)
- Kennzeichen am Fahrzeug anbringen. Die sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeuges mit ungestempelten Kennzeichen ist mögich.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I inkl. Plaketten wird Ihnen per Post zugestellt.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird Ihnen per Einschreiben zugestellt.
- Achten Sie bitte darauf, dass die Stempelplaketten nur auf zulässige Kennzeichenschilder aufgebracht werden dürfen, die durch einen autorisierten Kennzeichenprägedienst, entsprechend der bestehenden DIN‐Vorschriften, angefertigt wurden.
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- elektronische Identifizierung mittels Online‐Ausweisfunktion oder mittels Elster‐Zertifikat über das Unternehmenskonto
- Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Zulassungsbescheinigung Teil II nach Aufforderung freilegen
- Codes übertragen und Daten vervollständigen
- Gebühren direkt mit Kreditkarte oder giropay bezahlen
- Kennzeichen Verbleiben am Fahrzeug. Die sofortige Nutzung des Fahrzeuges ist möglich.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen per Post zugestellt.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird Ihnen per Einschreiben zugestellt.
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Kfz-Zulassungsbehörde
Ansprechpartner
KFZ-Zulassungsstelle
Beschreibung
Zu den vom Kreistag des Landkreises Kassel beschlossenen Zielen gehört auch interkommunale Zusammenarbeit. Der Landkreis nimmt teilweise Aufgaben der Stadt Kassel wahr und umgekehrt. Die Dienstleistungen der gemeinsamen Zulassungsbehörde für Stadt und Landkreis Kassel werden von der Stadt Kassel erbracht. Für Anfragen und Anregungen bezüglich der Zulassungsstelle wenden Sie sich bitte an die Stadt Kassel.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den gemeinsamen Zulassungsbehörden für Stadt und Landkreis Kassel beraten und unterstützen Sie u. a. bei Fahrzeug Anmeldungen, Saisonkennzeichen, Wiederzulassung und vieles mehr. Einen Überblick der Dienstleistungen unserer Zulassungsbehörde erhalten Sie in der Organisationsstruktur unter den jeweiligen Zulassungsbehörden.
Terminvereinbarung in den Zulassungsstellen
Sie haben keine Lust zu warten? Dann vereinbaren Sie doch einen Termin mit uns!
Die angebotenen Terminsprechzeiten entnehmen Sie bitte dem gewünschten Standort. Bitte beachten Sie, dass diese Sprechzeiten ausschließlich unseren Terminkunden vorbehalten sind. Eine Bedienung ohne Termin zu den angegebenen Sprechzeiten "mit vorheriger Terminvereinbarung" ist grundsätzlich nicht möglich. An allen anderen Tagen sind wir gerne zu den allgemeinen Sprechzeiten für Sie da.
Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
- Online - zur Terminvereinbarung
- Telefonisch - über die Behördennummer (0561) 115
- Persönlich - in den Zulassungsstellen:
Bitte teilen Sie uns alle Anliegen mit, die Sie bei uns erledigen möchten. Aufgrund der strukturierten Terminplanung können wir zusätzliche Dienstleistungen ohne vorherige Anmeldung nicht bearbeiten. Terminabsprachen können maximal 4 Wochen vor dem gewünschten Termin erfolgen.
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
- Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
- Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
bei Vertretung durch einen Dritten:
- Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
- Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
- bei Zulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
bei Änderungen am Fahrzeug:
- Vorlage einer Betriebserlaubnis
Voraussetzungen
- Sie haben ein neues Fahrzeug.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 10 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 3 Absatz 4 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 3 Absatz 1 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Gebührennummer 221 Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Gesetz über die Entrichtung rückständiger Kosten und Säumniszuschläge bei der Kraftfahrzeugzulassung
- Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 (KraftStG 2002)
Hinweise für Kassel: Fahrzeuge wieder zulassen
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung in der Regel sofort.
Kosten
für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden: Verwaltungsgebühr 30.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 12.8 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für die Wahl eines Wunschkennzeichen: Verwaltungsgebühr 10.2 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 01.03.2024
Stichwörter
Anhänger anmelden, Lkw zulassen, Neufahrzeugzulassung, Bus zulassen, Fahrzeug anmelden, Neuwagenzulassung, Auto Zulassen, Anhänger zulassen, Neuwagen anmelden, Pkw erstmals zulassen, Straßenzulassung, Motorrad anmelden, Bus anmelden, Wohnmobil anmelden, Wohnmobil zulassen, Auto anmelden, Neufahrzeug zulassen, Lkw anmelden, Kfz-Zulassung, Motorrad zulassen, Neuwagen zulassen, Neuzulassung, Kfz erstmals zulassen