vereinfachtes Verfahren nach BImSchG Genehmigung
    99063014006000

    Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen

    Sie wollen eine Anlagen, die im vereinfachten Verfahren zu genehmigen ist, errichten und betreiben?

    Dann können Sie von eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung beantragen.

    Beschreibung

    Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.

    Sie erhalten eine Genehmigung, wenn Sie die Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

    In welchen Fällen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, entnehmen Sie der Rechtsgrundlage.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Umweltabteilung des für den Anlagenstandort zuständigen Regierungspräsidiums.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 43.1 - Immissionsschutz I

    Adresse

    Hausanschrift

    Marburger Straße 91
    35338 Gießen

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 641 303-0(Zentrale)

    Fax: +49 641 303-2197

    E-Mail: verwaltungsportal.AbtIV@rpgi.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 44.1 - Bergaufsicht

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    (Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)
    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
    35390 Gießen

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    Postanschrift


    Postfach 10 08 51
    35338 Gießen

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    (Besucheradresse)
    Marburger Straße 91
    35396 Gießen

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    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 641 303-0(Zentrale)

    Fax: +49 641 303-2197

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    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 43.2 - Immissionsschutz II

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    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
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    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 42.2 - Kommunale Abfallwirtschaft/Abfallentsorgungsanlagen

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    Hausanschrift

    Marburger Straße 91
    35396 Gießen

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    Technisch geändert am 12.02.2026

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    Voraussetzungen

    • Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
    • Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof

    Verfahrensablauf

    • Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus, dem die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen sind.
    • Ist der Antrag vollständig, fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben.
    • Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so ist über den Antrag zu entscheiden.
    • Der Genehmigungsbescheid ist schriftlich zu begründen und wird Ihnen zugestellt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat am 22.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 23.05.2023
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Stichwörter

    Anlage, immissionsschutzrechtlich, Umwelteinwirkungen, Betrieb einer Anlage, Errichtung einer Anlage, Genehmigung einer Anlage, genehmigungsbedürftige Anlage, vereinfachtes Verfahren, Immissionsschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019