Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 44.1 - Bergaufsicht
Adresse
Hausanschrift
(Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)
Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen
Postanschrift
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
Hausanschrift
(Besucheradresse)
Marburger Straße 91
35396 Gießen
Öffnungszeiten
Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 641 303-0(Zentrale)
Fax: +49 641 303-2197
Internet
Zuständigkeit für
Reg.-Bez. Gießen (Hessen)
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung im Rahmen von Repowering einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien
- Anzeige und Nachweise Feuerungsanlagen Eintragung
- Ergänzung oder Änderung eines Hauptbetriebsplans für Bergbau beantragen
- Erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage aufgrund von Gesetzesänderung anzeigen
- Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen gemäß Genehmigungsbescheid vorlegen
- Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei sonstigen Anlagen vorlegen
- Störfallrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage beantragen
- Verlängerung eines Hauptbetriebsplans für Bergbau beantragen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG beantragen
- Zulassung eines Hauptbetriebsplans für Bergbau beantragen