Regierungspräsidium Gießen - Dezernat IV 43.1 - Immissionsschutz I
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Zuständigkeit für
Reg.-Bez. Gießen (Hessen)
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung im Rahmen von Repowering einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien
- Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen
- Erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage aufgrund von Gesetzesänderung anzeigen
- Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Teilgenehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Anlage beantragen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG beantragen