Rodung von Waldflächen Genehmigung
Sie wollen Ihren Wald roden? Dann brauchen Sie hierfür eine Genehmigung.
Beschreibung
Nach den Regelungen des Hessischen Waldgesetz bedürfen jegliche Maßnahmen der Waldumwandlung einer Genehmigung. Hierbei ist jeweils zwischen einer dauerhaften und einer vorübergehenden Waldumwandlung zu unterscheiden. Auch die gegebenenfalls notwendige forstrechtliche Kompensation in Form der Wiederaufforstung oder der Walderhaltungsabgabe wird in einem solchen Genehmigungsverfahren durch die zuständige Behörde geprüft. In dem Verfahren werden zudem weitere Fachbehörden beteiligt.
Online-Dienst
Rodung von Waldflächen
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Der Kreisausschuss bzw. bei kreisfreien Städten der Magistrat.
Ansprechpartner
Schwalm - Eder - Kreis - 83.3 - Hoheitsaufgaben
Beschreibung
Aufgaben der Arbeitsgruppe Hoheitsaufgaben:
- Düngemittelverkehrskontrollen und Pflanzenschutzkontrollen
- Fachrechtskontrollen nach Düngeverordnung
- Cross-Compliance
- Hoheitliche Forstliche Aufgaben; Genehmigungen für Waldrodungen und Waldneuanlagen
- Einzelbetriebliche Förderung nach dem Agrarinvestitionsprogramm
- Förderung der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Überwachung der Klärschlammausbringung
- Genehmigung der Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke nach dem Grundstückverkehrsgesetz und dem Landpachtgesetz
- Aufgaben als Siedlungsbehörde nach dem Reichsiedlungsgesetz
Gute landwirtschaftliche Praxis (GLP)
- Nachhaltige Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und Leistungsfähigkeit des Bodens als natürliche Ressource.
- Gewöhnliche Standards der Bewirtschaftung, die ein verantwortungsbewusster Landwirt in der Region anwenden würde.
- Grundlage einer ökonomisch effizienten Produktion von qualitativ hochwertigen sowie sicheren Lebensmitteln, bei gleichzeitiger Berücksichtigung umweltrelevanter Aspekte der landwirtschaftlichen Produktion
- Basis der GLP sind nationales und internationales Fachrecht, zum Beispiel Düngeverordnung, Pflanzenschutzgesetz, Bodenschutzgesetz, Tierschutzgesetz, EU-Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit- und Tierschutz (Cross Compliance), Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
Cross Compliance (CC)
Verknüpfung der Direktzahlungen mit der nachweislichen Einhaltung von Rechtsstandards aus den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Gesundheit von Mensch und Tier, Tierkennzeichnung, Tierschutz
Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand:
- Einhaltung von Genehmigungsverfahren für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung
- Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung
- Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung
- Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion
- Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden
Grundanforderungen an die Betriebsführung:
- Regelungen für den Bereich Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie
- Regelungen der Nitratrichtlinie
- Regelung zur Tierkennzeichnung und -registrierung
- Regelungen zum Pflanzenschutz
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
- Richtlinie über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe in der tierischen Erzeugung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Matthias Haep
Telefon Festnetz: 05681 775-8332
Frau Regina Börner-Schäfer
Telefon Festnetz: 05681 775-8330
Herr Rolf Konze
Telefon Festnetz: 05681 775-8334
E-Mail: rolf.konze@schwalm-eder-kreis.de
Frau Angelika Homberger
Telefon Festnetz: 05681 775-8333
erforderliche Unterlagen
- Angaben zur Fläche, die gerodet werden soll
- Angaben zum vorgesehenen forstrechtlichen Ausgleich
- Einverständniserklärung der Flächeneigentümerin/des Flächeneigentümers
- Angaben zu den Lasten und Beschränkungen, die sich auf der zu rodenden Fläche befinden
Formulare
Online-Dienste vorhanden: Ja
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist mit den genannten Anlagen versehen schriftlich oder online bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Die Behörde wird dann alle Träger öffentlicher Belange anhören und in Auswertung der Stellungnamen über die Möglichkeit der Erteilung der angestrebten Genehmigung für die Waldumwandlung entscheiden.
Kosten
Für die Genehmigung können Verwaltungsgebühren entstehen. Auch im Falle eines negativen Bescheids können Verwaltungsgebühren anfallen.
Bemerkungen
Die Anhörfrist beträgt 14 Tage.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 16.12.2022
Stichwörter
Wald, Rodung, Agrarfläche, Bodennutzung, Wiese