83.3 - Hoheitsaufgaben

Beschreibung

Aufgaben der Arbeitsgruppe Hoheitsaufgaben:

  • Düngemittelverkehrskontrollen und Pflanzenschutzkontrollen
  • Fachrechtskontrollen nach Düngeverordnung
  • Konditionalität
  • Hoheitliche Forstliche Aufgaben; Genehmigungen für Waldrodungen und Waldneuanlagen
  • Förderung der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Überwachung der Klärschlammausbringung
  • Genehmigung der Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke nach dem Grundstückverkehrsgesetz und dem Landpachtgesetz
  • Aufgaben als Siedlungsbehörde nach dem Reichsiedlungsgesetz

Gute landwirtschaftliche Praxis (GLP)

  • Nachhaltige Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und Leistungsfähigkeit des Bodens als natürliche Ressource.
  • Gewöhnliche Standards der Bewirtschaftung, die ein verantwortungsbewusster Landwirt in  der Region anwenden würde.
  • Grundlage einer ökonomisch effizienten Produktion von qualitativ hochwertigen sowie sicheren Lebensmitteln, bei gleichzeitiger Berücksichtigung umweltrelevanter Aspekte der landwirtschaftlichen Produktion
  • Basis der GLP sind nationales und internationales Fachrecht, zum Beispiel Düngeverordnung, Pflanzenschutzgesetz, Bodenschutzgesetz, Tierschutzgesetz, EU-Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit- und Tierschutz (Cross Compliance), Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand

Konditionalität

Verknüpfung der Direktzahlungen mit der nachweislichen Einhaltung von Rechtsstandards aus den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Gesundheit von Mensch und Tier, Tierkennzeichnung, Tierschutz

Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand:

  • Einhaltung von Genehmigungsverfahren für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung
  • Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung
  • Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung
  • Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion
  • Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden

 
Grundanforderungen an die Betriebsführung:

  • Regelungen für den Bereich Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie
  • Regelungen der Nitratrichtlinie
  • Regelung zur Tierkennzeichnung und -registrierung
  • Regelungen zum Pflanzenschutz
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
  • Richtlinie über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe in der tierischen Erzeugung

Adresse

Hausanschrift

Schladenweg 39

34560 Fritzlar

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Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.Montag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag:von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr Mittwoch:von 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag:und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag:von 08:00 bis 13:00 Uhr 

Kontakt

Telefon Festnetz: 05681 775-8300

Fax: 05681 775-8303

E-Mail: hoheitsaufgaben@schwalm-eder-kreis.de

Zuständigkeit für

Version

Technisch geändert am 08.08.2025

Sprachversion

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