Schwalm - Eder - Kreis - 83.3 - Hoheitsaufgaben

Beschreibung

Aufgaben der Arbeitsgruppe Hoheitsaufgaben:

  • Düngemittelverkehrskontrollen und Pflanzenschutzkontrollen
  • Fachrechtskontrollen nach Düngeverordnung
  • Cross-Compliance
  • Hoheitliche Forstliche Aufgaben; Genehmigungen für Waldrodungen und Waldneuanlagen
  • Einzelbetriebliche Förderung nach dem Agrarinvestitionsprogramm
  • Förderung der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Überwachung der Klärschlammausbringung
  • Genehmigung der Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke nach dem Grundstückverkehrsgesetz und dem Landpachtgesetz
  • Aufgaben als Siedlungsbehörde nach dem Reichsiedlungsgesetz

Gute landwirtschaftliche Praxis (GLP)

  • Nachhaltige Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und Leistungsfähigkeit des Bodens als natürliche Ressource.
  • Gewöhnliche Standards der Bewirtschaftung, die ein verantwortungsbewusster Landwirt in  der Region anwenden würde.
  • Grundlage einer ökonomisch effizienten Produktion von qualitativ hochwertigen sowie sicheren Lebensmitteln, bei gleichzeitiger Berücksichtigung umweltrelevanter Aspekte der landwirtschaftlichen Produktion
  • Basis der GLP sind nationales und internationales Fachrecht, zum Beispiel Düngeverordnung, Pflanzenschutzgesetz, Bodenschutzgesetz, Tierschutzgesetz, EU-Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit- und Tierschutz (Cross Compliance), Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand

Cross Compliance (CC)

Verknüpfung der Direktzahlungen mit der nachweislichen Einhaltung von Rechtsstandards aus den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Gesundheit von Mensch und Tier, Tierkennzeichnung, Tierschutz

Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand:

  • Einhaltung von Genehmigungsverfahren für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung
  • Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung
  • Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung
  • Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion
  • Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden

 
Grundanforderungen an die Betriebsführung:

  • Regelungen für den Bereich Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie
  • Regelungen der Nitratrichtlinie
  • Regelung zur Tierkennzeichnung und -registrierung
  • Regelungen zum Pflanzenschutz
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
  • Richtlinie über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe in der tierischen Erzeugung

Adresse

Hausanschrift

Schladenweg 39

34560 Fritzlar

Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 
und 13:30 bis 16:00 Uhr 

Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 
und 13:30 bis 16:00 Uhr 

Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 
und 13:30 bis 16:00 Uhr 

Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr 
und 13:30 bis 17:30 Uhr 

Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr 

Kontakt

Zuständigkeit für

Version

Technisch geändert am 01.05.2024

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